Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Zeitungsverkauf im Bürgerbüro
Vorlage
AF-0116/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Erhält die Stadt hierfür Provisionen? Wenn Ja, in welcher Höhe? Wenn Nein, warum nicht?

2.      Welcher zeitliche Aufwand ist hiermit für die Mitarbeiter des Bürgerbüros verbunden?

3.      Können im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nun auch weitere private Anbieter auf den Verkauf ihrer Zeitungen im Bürgerbüro einen Anspruch erheben?

4.      Wie viele Zeitungen werden täglich verkauft?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Es entspricht nicht der Wahrheit, dass im Bürgerbüro mehrere Tageszeitungen verkauft werden. Es gibt lediglich einen Zeitungsautomaten, an dem die TLZ käuflich erworben werden kann. Dieser Verkauf wurde als Versuchsprojekt durchgeführt.

 

Zu 1.

Für den Versuchszeitraum wurde eine Miete in Höhe von 20 Euro monatlich vertraglich vereinbart.

 

Zu 2.

Da sich die potentiellen Käufer der TLZ selbst am Automaten die Zeitung kaufen mussten, entstand kein personeller Aufwand für das Bürgerbüro.

 

Zu 3.

Nein.

 

Zu 4.

Hierzu liegen der Stadtverwaltung keine Informationen vor, da die Stadtverwaltung die Zeitungen nicht verkauft hat.