Betreff
Absenkung des Sachkostenzuschusses für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
Vorlage
0298-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Absenkung des Sachkostenzuschusses der Stadt Eisenach für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft auf 10,00 € pro Monat und Platz im bestätigten Bedarfsplan ab 01.09.2016.


II. Begründung:

 

Gemäß Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach 2012-2022 soll eine weitere Reduzierung bzw. ein Wegfall der Sachkostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft geprüft bzw. umgesetzt werden. Bereits 2013 wurde im Rahmen von freiwilligen Verzichten der freien Träger eine Absenkung des Sachkostenzuschusses erzielt. Demnach erhalten die freien Träger derzeit Sachkostenzuschüsse zwischen 15,00 € und 20,00 € pro Platz und Monat für Kindergärten und gemeinschaftlich geführte Einrichtungen und 30,00 € bzw. 50,00 € für pro Platz und Monat für die Kinderkrippen.

 

Im § 18 Abs. 4 ThürKitaG ist geregelt, dass für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft die zuständige Gemeinde den durch Elternbeiträge und den möglichen Eigenanteil des freien Trägers nicht gedeckten Anteil an den erforderlichen Betriebskosten zu übernehmen hat. Ein vollständiger Wegfall widerspricht den gesetzlichen Forderungen.

 

Mit der weiteren Absenkung der Zuschüsse kann eine Einsparung von jährlich ca. 168.000 € erzielt werden (im Jahr 2016 anteilig 56.000,00 €). Die Ausgaben von derzeit ca. 413.000 € pro Jahr würden sich 2017 auf ca. 245.000 € reduzieren.

 

Von Seiten des Fachamtes wird darauf hingewiesen, dass die Träger die Mindereinnahmen durch Erhöhung der Elternbeiträge kompensieren können und damit eine weitere Erhöhung der Übernahmen der Gebühren durch die Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII verbunden sein wird.


Anlagenverzeichnis:

 

Auszug Gesetzestexte