Betreff
Abschluss einer Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung für das "Gutachten Erweiterung ÖPNV - Strategiekonzept"
Vorlage
0299-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Abschluss einer Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung für das „Gutachten Erweiterung ÖPNV – Strategiekonzept“

zwischen der Stadt Eisenach

und

dem Wartburgkreis, der VGW (Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis GmbH) sowie der KVG (Kommunalen Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH)


II. Begründung:

 

In der Kreistagssitzung am 28.01.2015 sowie im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt – und Finanzausschusses der Stadt Eisenach, am 21.04.2015, wurden die Ergebnisse des Strategiekonzeptes „Zukunft des ÖPNV in der Wartburgregion" vorgestellt. Bereits im Oktober 2014 wurden vier Arbeitsgruppen mit dem Auftrag gebildet, die Ergebnisse des Strategiekonzeptes in den Jahren 2015 und 2016 umzusetzen. Die Arbeitsgruppen befassen sich dabei mit der sukzessiven Vorbereitung und internen Abstimmung der realisierungsfähigen und umsetzungsreifen Schritte, um diese anschließend in die politischen Gremien zur Beschlussfassung einzubringen. Gemäß der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie kann für externe Planungsleistungen im Rahmen des Umsetzungskonzeptes eine Förderung bis zu max. 70 % erfolgen, so dass bei den beteiligten Kooperationspartnern ein Anteil von 30 % verbleiben würde. Ausgenommen davon ist die Teilleistung Erstellung des Nahverkehrsplanes, die mit max. 30 % förderfähig ist. Das Gutachten soll durch die Firmen PTV Transport Consult GmbH und die Pricewaterhouse Coppers AG begleitet und umgesetzt werden.

 

Für die gesamte Umsetzungsplanung wurde gemeinsam durch die Kooperationspartner ein Antrag auf Förderung gemäß der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVWA) gestellt. Mit Schreiben vom 19.01.2015 wurde die Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm durch das TLVWA bestätigt. Eine endgültige Bewilligung der beantragten Fördermittel kann jedoch erst nach Bestätigung des Landeshaushaltes - frühestens im Juni 2015 - erfolgen.

 

Einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde vom TLVWA mit Schreiben vom Textfeld: 202.02.2015 stattgegeben. Mit Schreiben vom 18.02.2015 erfolgte die Rechtsaufsichtliche Würdigung des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie durch das TLVWA.

 

Die vorliegende Vereinbarung regelt die Kooperation und Finanzierung der zu erbringenden Eigenanteile zwischen den Kooperationspartnern gemäß der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie. Auch im Fall, dass keine Maximalförderung von 70 % bzw. 30 % erfolgt, ist die Aufbringung der dann erforderlichen Eigenanteile sicher gestellt. Unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der vorliegenden Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung für das „Gutachten Erweiterung ÖPNV-Strategiekonzept“ bedarf es einer Aufnahme der Eigenanteile der Stadt Eisenach, in Höhe von 10.462,32 Euro, in den Entwurf des Haushaltes 2015.

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieser Beschlussvorlage befand sich die beigefügte Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung für das „Gutachten Erweiterung ÖPNV-Strategiekonzept" noch im Abstimmungsprozess mit den Kooperationspartnern. Deshalb wurde sie mit dem Hinweis „Entwurf zur Abstimmung“ in den Beratungsunterlagen entsprechend gekennzeichnet. Sofern sich im laufenden Abstimmungsverfahren Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben sollten, ist ein Austausch der Beratungsunterlagen vorgesehen.


Anlagenverzeichnis:

 

Kooperations – und Finanzierungsvereinbarung für das „Gutachten Erweiterung ÖPNV-Strategiekonzept“ mit Anlagen