I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
den
Abschluss einer Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung für das „Gutachten Erweiterung
ÖPNV – Strategiekonzept“
zwischen der Stadt Eisenach
und
dem
Wartburgkreis, der VGW (Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis GmbH) sowie der KVG
(Kommunalen Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH)
II. Begründung:
In der
Kreistagssitzung am 28.01.2015 sowie im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des
Haupt – und Finanzausschusses der Stadt Eisenach, am 21.04.2015, wurden die
Ergebnisse des Strategiekonzeptes „Zukunft des ÖPNV in der Wartburgregion"
vorgestellt. Bereits im Oktober 2014 wurden vier Arbeitsgruppen mit dem Auftrag
gebildet, die Ergebnisse des Strategiekonzeptes in den Jahren 2015 und 2016
umzusetzen. Die Arbeitsgruppen befassen sich dabei mit der sukzessiven
Vorbereitung und internen Abstimmung der realisierungsfähigen und
umsetzungsreifen Schritte, um diese anschließend in die politischen Gremien zur
Beschlussfassung einzubringen. Gemäß der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie kann für
externe Planungsleistungen im Rahmen des Umsetzungskonzeptes eine Förderung bis
zu max. 70 % erfolgen, so dass bei den beteiligten Kooperationspartnern ein
Anteil von 30 % verbleiben würde. Ausgenommen davon ist die Teilleistung
Erstellung des Nahverkehrsplanes, die mit max. 30 % förderfähig ist. Das
Gutachten soll durch die Firmen PTV Transport Consult GmbH und die
Pricewaterhouse Coppers AG begleitet und umgesetzt werden.
Für
die gesamte Umsetzungsplanung wurde gemeinsam durch die Kooperationspartner ein
Antrag auf Förderung gemäß der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie beim Thüringer
Landesverwaltungsamt (TLVWA) gestellt. Mit
Schreiben vom 19.01.2015 wurde die Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm
durch das TLVWA bestätigt. Eine endgültige Bewilligung der beantragten
Fördermittel kann jedoch erst nach Bestätigung des Landeshaushaltes -
frühestens im Juni 2015 - erfolgen.
Einem Antrag auf
vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde vom TLVWA mit Schreiben vom 02.02.2015 stattgegeben. Mit Schreiben vom 18.02.2015 erfolgte
die Rechtsaufsichtliche Würdigung des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung
gemäß der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie durch das TLVWA.
Die
vorliegende Vereinbarung regelt die Kooperation und Finanzierung der zu
erbringenden Eigenanteile zwischen den Kooperationspartnern gemäß der
ÖPNV-Kooperationsrichtlinie. Auch im Fall, dass keine Maximalförderung von 70 %
bzw. 30 % erfolgt, ist die Aufbringung der dann erforderlichen Eigenanteile
sicher gestellt. Unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der vorliegenden
Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung für das „Gutachten Erweiterung
ÖPNV-Strategiekonzept“ bedarf es einer Aufnahme der Eigenanteile der Stadt
Eisenach, in Höhe von 10.462,32 Euro, in den Entwurf des Haushaltes 2015.
Zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieser Beschlussvorlage befand sich die beigefügte Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung für das „Gutachten Erweiterung ÖPNV-Strategiekonzept" noch im Abstimmungsprozess mit den Kooperationspartnern. Deshalb wurde sie mit dem Hinweis „Entwurf zur Abstimmung“ in den Beratungsunterlagen entsprechend gekennzeichnet. Sofern sich im laufenden Abstimmungsverfahren Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben sollten, ist ein Austausch der Beratungsunterlagen vorgesehen.
Anlagenverzeichnis:
Kooperations – und Finanzierungsvereinbarung für das „Gutachten Erweiterung ÖPNV-Strategiekonzept“ mit Anlagen