Betreff
Öffentliche Widmung der Straßen im Gewerbegebiet Stregda gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
Vorlage
0303-StR/2015
Aktenzeichen
61.2 Widmung Gewerbegebiet Stregda 2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die öffentliche Widmung der Straßen im Gewerbegebiet Stregda gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG):

1.      „Ringstraße“ (Flur 3, Flurstücke 946/5 Teilfläche, 335/8, 330/5, 330/2 Teilfläche, 331/2, 329/4, 327/2, 326/2, 777/6 Teilfläche, 778/3, 335/11 Teilfläche, 781/5 Teilfläche, 782/7, 376/8)    
„An der Schiebwiese“ (Flur  3, Flurstücke 946/5 Teilfläche, 384/7)
„Am Frohnishofer Weg“ (Flur 3, Flurstück 330/2 Teilfläche)           
„An der Schleife“ (Flur 3, Flurstücke 781/5 Teilfläche, 374/12, 374/4)        
„Bodenweg“ (Flur 3, Flurstücke 324/6, 325/3, 335/12, 335/11, 777/6 Teilfläche, 781/5 Teilfläche)

2.      Die RUSCHA-HEIMBAU GmbH + Co. Wohnbau KG als derzeitiger Eigentümer der Grundstücke mit einem Wert in Höhe von 46.010,40 € überträgt diese in das Eigentum der Stadt Eisenach. Im Gegenzug werden der RUSCHA-HEIMBAU GmbH + Co. Wohnbau KG Forderungen aus Straßenreinigungsgebühren und Grundsteuern in gleicher  Höhe erlassen.

3.      Das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Liegenschaften, Erschließung und Beiträge wird ermächtigt einen entsprechenden Übertragungsvertrag zu erarbeiten.

4.      Die Kosten des Vertrages werden von den Vertragsparteien zu gleichen Teilen getragen. Etwaige Grunderwerbssteuern gehen zu Lasten der Stadt Eisenach.


II. Begründung:

 

Am 21.05.1993 wurde zwischen der (selbständigen) Gemeinde Lerchenberg und der Ruscha- Heimbau GmbH & Co. Wohnbau KG ein Erschließungsvertrag bezüglich des Gewerbegebietes Stregda abgeschlossen. Inhalt des Vertrages war u.a. die Herstellung von öffentlichen Verkehrsanlagen bis zu den Grundstücksgrenzen des Gewerbegebietes. Mit der Abnahme am 10.06.1994 waren die Erschließungsanlagen an die Gemeinde zu übergeben. Die Übernahme wurde bis heute jedoch nicht realisiert. Gründe waren der Konkurs der Ruscha Heimbau GmbH & Co. Wohnbau KG und die Eingemeindung der Gemeinde Stregda, jedoch erfolgte die Verkehrsfreigabe und die Inanspruchnahme der tatsächlich öffentlichen Straßen durch die Allgemeinheit.

 

Mit der Widmung wird die Stadt Eisenach Träger der Straßenbaulast. Die Straßen sind noch Eigentum der RUSCHA- Heimbau GmbH & Co. Wohnbau KG. Da gem. § 13 (1) ThürStrG der Straßenbaulastträger Eigentum an den den Straßen dienenden Grundstücken erwerben soll, wird die Stadt Eisenach einen Teil der Außenstände der Ruscha- Heimbau GmbH & Co. Wohnbau KG mit dem Aufwand für die Übertragung von Grundvermögen „verrechnen“.

 

Es wurde ein Wert der Verkehrsflächen in Höhe von 45.668,40 € ermittelt. Diese ergeben sich aus der Summe der Flächen der genannten Grundstücke multipliziert mit 10 % des Bodenrichtwertes – der übliche Wert für Verkehrsflächen - (12.018 m² x 3,80 € = 45.668,40 €).

 

Erfolgt seitens der Stadt die Übernahme der Grundstücke nicht, kann der Eigentümer gem. § 13 (2) ThürStrG die Durchführung des Enteignungsverfahrens verlangen.   

Ein entsprechender Übertragungsvertrag ist durch das Amt für Stadtentwicklung zu erarbeiten. Die Kosten des Vertrages werden zu gleichen Teilen von den Vertragsparteien getragen, darauf konnte sich im Vorfeld mit dem Konkursverwalter verständigt werden. Etwaig anfallende Grunderwerbssteuern werden durch die Stadt übernommen.  

 

Öffentliche Straßen i.S.d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs. 1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Wegerechtes erhalten.

 

In den vorliegenden Fällen handelt es sich gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG um Gemeindestraßen. 

 

Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen ist lt. § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.

 

Straße                                                Flur                 Flurstück                   

 

Ringstraße                              3                      376/8

(gelb)                                                               946/5               Teilfläche

                                                                        335/8

                                                                        330/5

                                                                        330/2               Teilfläche

                                                                        331/2              

329/4

327/2

326/2

777/6               Teilfläche

335/11             Teilfläche

781/5               Teilfläche

782/7

778/3

 

An der Schiebwiese                3                      946/5               Teilfläche

(grün)                                                              384/7

 

 

Am Frohnishofer Weg            3                      330/2               Teilfläche

(blau)

 

An der Schleife                        3                      781/5               Teilfläche

(orange)                                                          374/12

                                                                        374/4

 

Bodenweg                               3                      324/6

(pink)                                                               325/3

                                                                        335/12

                                                                        335/11

                                                                        777/6               Teilfläche

                                                                        781/5               Teilfläche


Anlagenverzeichnis:

 

Lageplan Gewerbegebiet Stregda