Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Beratervertrag
Vorlage
AF-0122/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der Sachstand betreffend der persönlichen Beratung der Oberbürgermeisterin durch Herrn Florian Gerster (seit Januar 2015) hinsichtlich der geplanten Schaffung einer Außenstelle der Hochschule Mannheim bzw. den Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten für geeignete städtische Mitarbeiter und Mitarbeiter der Eigenbetriebe der Stadt (Presse vom 24.04.2015) in Sachen „Führungskräftequalifizierung“?

2.      Diente das Treffen der Oberbürgermeisterin mit Herrn Florian Gerster im Januar 2015 in Mannheim den Vorbereitungen für dieses Projekt, so dass möglicherweise nicht nur die dort angefallenen Kosten durch die Stadt Eisenach getragen wurden, sondern es auch eine mögliche Verbindung zwischen dem bereits geschlossenen Beratervertrag und der nachfolgend geplanten Kooperation mit der Hochschule Mannheim gibt, die beide von der Stadt Eisenach zu finanzieren sind?

3.      Wird es zu dieser geplanten Weiterbildung zwischen der Stadt Eisenach und der Hochschule Mannheim bzw. Herrn Florian Gerster einen Vertragsabschluss geben und wie wird vermieden, dass diese Kooperation (Außenstelle der Hochschule Mannheim) mit der vom SPD-Wirtschaftsminister, Herrn Tiefensee, geplanten BA Gera/Eisenach in keiner Konkurrenz steht und welche Haltung bezieht die BA Eisenach zu diesem Vorhaben?

4.      Welche Kosten fallen bei einer Realisierung des Kooperationsangebotes durch Herrn Gerster für die Stadt Eisenach und die von der Oberbürgermeisterin bestimmten Eigenbetriebe und Gesellschaften der Stadt Eisenach an und wie werden die anfallenden Kosten im Haushalt/Haushaltssicherungskonzept bzw. als unabweisbare Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung dargestellt und begründet?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Es gab keine Beratung in dieser Angelegenheit. Das Vorhaben wurde zwischen der Oberbürgermeisterin und der Hochschulleitung konzeptioniert.

 

Zu 2.:

Dienstliche Termine der Oberbürgermeisterin unterfallen nicht dem Fragerecht des Stadtrates.

Unabhängig davon irrt sich die Fragestellerin, wenn Sie ohne Sachkenntnis unterstellt, dass die Stadt Eisenach die Kosten für das angestrebte Fortbildungsmanagement der HdWM für die Unternehmen in der Wartburgregion zu tragen hätte.

 

Zu 3.:

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der Stadtverwaltung gehört zur laufenden Verwaltung, für die ausschließlich die Oberbürgermeisterin zuständig ist.

 

Zu 4.:

Es wird auf Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.