I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht zum
Jahresabschluss 2013 des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und
Grünflächen und den Lagebericht zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
1.
die Feststellung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2013,
2.
den Vortrag des
Jahresverlustes 2013, in Höhe von 1.071.591,69 €, auf neue Rechnung und
3.
die Entlastung der
Oberbürgermeisterin (Werkleitung).
II. Begründung:
Die Prüfung fand
in den Monaten Juni und Juli 2014 in den
Geschäftsräumen des Betriebes sowie in der Niederlassung der BDO AG in Erfurt
statt.
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2013 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften
sowie den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebsverordnung
(ThürEBV) aufgestellt, geprüft und dem Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen
Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung durch
das Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfolgte unter Einbeziehung der Buchführung
und des Lageberichtes aufgrund der Bestimmungen des § 85 Abs. 1 und 2 Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) i. V. m. § 25 Abs. 2 Thüringer
Eigenbetriebsordnung (ThürEBV). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich außerdem
auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der
wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Im Ergebnis der
Prüfung erteilten die Prüfer dem optimierten Regiebetrieb, mit Datum vom
30.Juni 2014, folgenden Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2013:
Unter der Bedingung, dass die Jahresabschlüsse zum
31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2012 in der Fassung festgestellt werden, die
diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden sind, erteilen wir den
nachstehenden Bestätigungsvermerk:
“Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers (Auszug)
…, Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Regiebetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Regiebetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Hinweis:
?Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschloss in seiner
Sitzung am 23.09.2014 (Beschluss-Nummer: StR/0074/2014) die Feststellung der Jahresabschlüsse des
optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen zum 31.12.2011 und
zum 31.12.2012, den Vortrag des Jahresgewinns 2011 und des Jahresverlustes 2012
auf neue Rechnung sowie die Entlastung der Werkleitung.
Das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach hat gemäß § 84 Abs. 3 ThürKO die
Prüfung der Wirtschaftsführung vorgenommen. Der Prüfungsbericht wird dem
Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 07.09.2015 vorgelegt. Zusätzlich
erhält jede Fraktion ein Exemplar.
Ausführliche
Angaben über den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage, Risiken und Chancen
der künftigen Entwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung des Amtes für
Tiefbau und Grünflächen hat die Oberbürgermeisterin im Lagebericht dargestellt,
welcher Bestandteil des Jahresabschlussberichtes ist.
Der vollständige
Jahresabschlussbericht ist als Anlage 1 und der gesonderte Erläuterungsband
zum Jahresabschlussbericht als Anlage 2 beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 2: Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
2013 bis zum 31. Dezember 2013 des optimierten Regiebetriebs Amt für Tiefbau
und Grünflächen der Stadt Eisenach der BDO AG vom 30.Juni 2014 –
Erläuterungsband –
Die erwähnten Anlagen sind im Ratsinformationssystem eingestellt und können zu den Sprechzeiten im Büro des Stadtrates eingesehen werden.