Betreff
St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE), hier: Eilentscheidung zur städtischen Vertretung im Aufsichtsrat
Vorlage
0311-BR/2015
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Per Stadtratsbeschluss StR/0699/2013 vom 20.3.2013 wurde Frau Dr. Dorothea Hegele in ihrer Funktion als Dezernentin der Stadt Eisenach in den Aufsichtsrat der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) entsandt.

 

Nur über dieses Mandat wird der gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 ThürKO geforderte angemessene Einfluss im Aufsichtsrat der GKE als mittelbare Beteiligung der Stadt Eisenach sichergestellt.

 

Gemäß § 12 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages GKE können die von Gesellschaftern entsandten Aufsichtsratsmitglieder jederzeit abberufen werden.

 

Aufgrund der konkreten personellen Situation, die sich vor dem zweiten Abwahltermin der hauptamtlichen Beigeordneten am 16.6.2015 entwickelt hat, war es zur Sicherstellung der städtischen Vertretung in der Aufsichtsratssitzung der GKE am 15.6.2015 kurzfristig notwendig per Eilentscheidung die Oberbürgermeisterin, Frau Katja Wolf als städtischen Vertreter zu benennen und in den Aufsichtsrat der GKE zu entsenden.

 

In der nächsten Sitzung des Stadtrates wird eine Beschlussvorlage vorgelegt, durch die der städtische Vertreter für die Restdauer der regulären Amtszeit (31.12.2018) des Aufsichtsrates der GKE benannt und entsandt wird.