Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppenarbeit zur
Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden den Stadtratsmitgliedern im
Herbst 2014 auch Informationen zum Krankenstand in der Stadtverwaltung als
Hintergrund- und Basiswissen zur Beurteilung des Personalbestandes der
Stadtverwaltung ausgehändigt.
Aus dieser Datenübergabe resultierten Diskussionen
über mögliche Ursachen der Krankheitslage und Aufforderungen an die
Oberbürgermeisterin, Maßnahmen zur Reduzierung des Krankenstandes zu ergreifen.
Gemäß § 29 Abs.1 und Abs. 3 der Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) ist die Oberbürgermeisterin Leiterin der
Stadtverwaltung und oberste
Dienstbehörde der Beamten der Gemeinde sowie Vorgesetzte und Dienstvorgesetzte
der Gemeindebediensteten. Die in § 29 Abs.3 ThürKO erfolgende Aufzählung der
Tatbestände, bei welchen Sie die Zustimmung des Stadtrates herbeiführen muss,
ist abschließend.
Demzufolge besteht keine Zuständigkeit des
Stadtrates in Fragen des Gesundheitsmanagements der Stadtverwaltung und
demzufolge auch kein Frage- und Auskunftsrecht.
Da jedoch im Zusammenhang mit der Diskussion zu
Stellenplan 2014 und Haushaltssicherungskonzept eine Information bis zur
Sommerpause in der damaligen Sitzung spontan zugesagt war, möchte ich diese Zusage
auch einhalten.
Der Krankenstand der Stadtverwaltung hat sich 2014
gegenüber 2013 um 9,1 % reduziert.
Die Frage der Hauptkrankheitsbilder der
Beschäftigten wurde unter Heranziehung von Unterlagen der gesetzlichen
Krankenkassen festgestellt.
Es handelt sich hierbei vorrangig um
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Krankheiten des Atmungssystems
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Verletzungen, Vergiftungen
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Psychische und Verhaltensstörungen
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Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems
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Krankheiten des Verdauungssystems
Des Weiteren wurde hinsichtlich der konkreten
Fehlzeiten eine interne Analyse aufgestellt.
Innerhalb
der Verwaltung wurde in einer Leitungskonferenz und mit dem Personalrat der
derzeitige Sachstand des aus den Säulen
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Arbeits- und Gesundheitsschutz,
-
Betriebliches Eingliederungsmanagement und
-
Gesundheitsförderung
bestehenden betrieblichen Gesundheitsmanagements
analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass die potentiellen Handlungsfelder des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements bereits in hohem Maße erfüllt werden.
Ausbaumöglichkeiten gibt es im Bereich der Gesundheitsförderung.
Ergänzend und aufbauend auf diesen Gesprächen und
Diskussionen fand am 17. Juni 2015 ein ganztägiger Workshop von Leitungskräften,
Personalratsmitgliedern, Schwerbehindertenvertretung,
Personalsachbearbeitern und
Sachbearbeiter betriebliches Eingliederungsmanagement, Mitgliedern der
Integrationsarbeitsgruppe und Arbeitssicherheitsbeauftragtem unter Leitung des
Herrn Dr. Müller vom gleichnamigen Institut statt.
Ergebnis dieses Workshops ist ein Grundstock an
potentiellen Maßnahmen welche von den Teilnehmern erarbeitet wurden. Hierzu
gehören zum Beispiel Punkte wie die Bildung eines Gesundheitszirkels, eine
Fortschreibung und Intensivierung der Fehlzeitenanalyse, die Schulung und
Durchführung von Fehlzeitengesprächen, eine Verstärkung des Angebotes an
Gesundheitsfördermaßnahmen und die fortzusetzende parallele Prüfung der
arbeitsrechtlichen Relevanz von Fehltagen.
Diese und andere potentielle Maßnahmen sollen
kurzfristig von den Teilnehmern nochmals reflektiert und diskutiert werden, um
Sie dann an die Oberbürgermeisterin als Handlungsleitfaden zur Bestätigung
weiterzuleiten und mit dem Personalrat abschließend zu erörtern.
Im Anschluss werden die Maßnahmen sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden
personellen und finanziellen Ressourcen umgesetzt.