Betreff
Wartburg-Sparkasse: Entlastung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2014
Vorlage
0319-StR/2015
Aktenzeichen
20.1 / 81 25 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2014 zur Kenntnis.

2.      Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.


II. Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2014

 

mit einer Bilanzsumme von                                        1.559.308.318,16 EUR

und einem Jahresüberschuss von                                    1.649.119,04 EUR

 

einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstandes der Sparkasse gebilligt.

 

Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 25.06.2015 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2014 erteilt.

 

Gemäß § 21 Satz 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder vollständige Abführung an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschließen, soweit er nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt wird.

 

Die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (SR-Beschluss vom 02.12.2014) beinhaltet unter der lfd. Nr. VwHH6 die Maßnahme Gewinnausschüttung Wartburg-Sparkasse (WSK). Entsprechend der Maßnahmebeschreibung „verfügt die WSK auch unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen über ein ausreichendes Eigenkapital, so dass zukünftig Gewinnausschüttungen von jährlich 1,5 Mio. € möglich sein sollten. Die Stadt hält 22% der Anteile, so dass die Stadt hiervon rd. 320 T€ generieren könnte“.

 

Um die Vorgaben des HSK umzusetzen, sollten die Vertreter der Stadt Eisenach im Verwaltungsrat darauf hinwirken, dass – unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen – der größtmögliche Gewinn aus dem Jahresüberschuss an die Träger (WAK und Stadt) zur Ausschüttung kommt. Der Beschluss zur HSK-Maßnahme stellt auf eine Gewinnausschüttung erstmals in 2016 ab.

 

Aufgrund der bekannten defizitären Haushaltslage und vor dem Hintergrund der Vielzahl an städtischen Projekten, die „angeschoben“ werden sollen, aber noch nicht durch finanziert sind, wurde eine „vorzeitige“ Umsetzung der Maßnahme forciert:

In der Verwaltungsratssitzung am 12.03.2015 wurde im Rahmen des TOP 8 „Antrag der Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf vom 05.01.2015“ die Thematik Ausschüttung an die Träger intensiv erörtert und die weitere notwendige Stärkung des Eigenkapitals für erforderlich erachtet. Grundsätzlich wurde bereits zugestimmt, keine Ausschüttung vorzusehen und den ausgewiesenen Jahresüberschuss nach § 21 Satz 1 und 2 ThürSpkG in voller Höhe den Rücklagen zuzuführen.

 

Folgender Beschluss wurde dazu in der Verwaltungsratssitzung am 25.06.2015 gefasst:

Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes nach § 21 Satz 2 ThürSpkG den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 i. H. v. 1.649.119,04 EUR in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse zu verwenden und den Rücklagen zuzuführen.

 

Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt die Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.

 

Der Beschlussvorlage sind Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse sowie dazugehörige Anlagen beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 25.06.2015 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 sowie Bilanz und GuV,

Anlage 2:         Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 25.06.2015 über die Billigung des Lageberichtes,

Anlage 3:         Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 25.06.2015 über die Verwendung des Jahresüberschusses 2014,

Anlage 4:         Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 25.06.2015 über die Entlastung des Vorstandes,

Anlage 5:         Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates