I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die
Abschnittsbildung gem. § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) für
die Erneuerung der Teileinrichtungen Gehweg und
Beleuchtung in der Wartburgallee im Bereich von Grimmelgasse bis
Waisenstraße
II. Begründung:
Die Stadt Eisenach plant in der Wartburgallee (B 19) im Bereich von Grimmelgasse bis Waisenstraße die Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtung. Da die Anlagen deutlich verschlissen sind und die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, hat die Stadt Eisenach die Pflicht zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßen- und Fußgängerverkehres und zur Ordnung des Bauraumes in dem genannten Bereich.
Baulastträger der B 19 ist das Straßenbauamt, so dass der Stadt Eisenach nur für die Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtung ein Aufwand entsteht, der über Straßenausbaubeiträge refinanziert werden muss.
Da nicht die Wartburgallee als Anlage in ihrer gesamten Ausdehnung von der Erneuerungsmaßnahme betroffen ist, ist gem. § 7 Abs. 1 ThürKAG und § 8 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Stadt Eisenach (SAB) der beitragsfähige Aufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage zu ermitteln.
Merkmale, die geeignet sind, Abschnitte hinreichend zu begrenzen, sind insbesondere Straßeneinmündungen, Plätze, Brücken oder Wasserläufe, sowie das Ende des bebauten Geländes oder der Baugebietsgrenze.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist bei der Beurteilung der Erschließungsanlage von einer natürlichen Betrachtungsweise auszugehen.
In den vergangenen Jahren wurden bereits weitere Abschnitte der Wartburgallee Gegenstand von Baumaßnahmen, für die Beitragspflichten entstanden waren.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan mit Abschnitt