I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Bestellung von drei
kunstsachverständigen Einwohnern der Stadt Eisenach für das Kuratorium der
Stiftung “Curt-Elschner-Galerie” in Eisenach für die Dauer von 5 Jahren gemäß
Nr. 8 B Pkt. 7 der Satzung der Stiftung vom 12./15.05.1927, die auf der
Grundlage des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Parteien und
Wählergruppen vorgeschlagen worden sind.
1. Herr/Frau
...............................................
2. Herr/Frau
...............................................
3. Herr/Frau
...............................................
Begründung:
Die Curt-Elschner-Stiftung wurde im Jahre 1927 durch Stiftungsvertrag zwischen dem damaligen Oberbürgermeister, Herrn Dr. Janson und dem Stifter Herrn Curt Elschner, gegründet, wobei der Stifter seine Sammlung von Gemälden und anderen Kunstgegenständen in die Stiftung einbrachte.
Zunächst war die Stadt auf Grund der vorliegenden Unterlagen davon ausgegangen, dass die Stiftung auf Antrag des Rates der Wartburgstadt Eisenach vom 24.04.1969 durch die damalige Stiftungsbehörde beim Rat des Bezirkes Erfurt mit Entscheidung vom 06.05.1969 aufgelöst wurde. Für den Fall der Auflösung der Stiftung ist in der Satzung bestimmt, dass das eingebrachte Vermögen der Stadt Eisenach zufällt.
Da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auflösung der Stiftung bestanden haben, wurde der vorliegende Sachverhalt rechtlich von der Stadt und der zuständigen Stiftungsbehörde beim Landesverwaltungsamt in Weimar geprüft und festgestellt, dass auf Grund eines Formfehlers (Nichtveröffentlichung der Stiftungsauflösung) die Stiftung nicht aufgelöst wurde und weiter existent ist.
Zur 22. Sitzung des Stadtrates am 15. Juni 2001 wurde mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 0383/2001 die Arbeit der Stiftung aktiviert.
Die Stiftung wird durch einen Vorstand und ein Kuratorium verwaltet. Gesetzliche Grundlage ist die Stiftungssatzung. In der Satzung ist vorgesehen, dass 3 vom Eisenacher Stadtrat zu bestimmende kunstsachverständige Einwohner in dem Organ vertreten sind und zwar für eine Amtszeit von 5 Jahren. Die restlichen Kuratoriumsmitglieder ergeben sich kraft Amtes sowie der Benennung durch den Oberbürgermeister (1 Mitglied) von Seiten der Stadt und die restlichen Mitglieder werden von der Familie des Stifters benannt.
Die Amtszeit der drei vom Eisenacher Stadtrat zu bestellenden kunstsachverständigen Einwohner beträgt fünf Jahre. Mit der Bestellung soll für die Zeitspanne von 2010 bis 2015 die Arbeitsfähigkeit des Kuratoriums der Stiftung abgesichert werden.
Folgende drei genannten Personen wurden per Stadtratsbeschluss-Nr.: 0383/2001 vom 15. Juni 2001 in das Kuratorium bestellt und haben ihre Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit zugesichert.
1. Gydha
Metzner, Restauratorin
Richard-Wagner-Straße 5, 99817 Eisenach
2. Günter
Schuchardt, Burghauptmann der Wartburg
Wartburg-Stiftung, Auf der Wartburg 1, 99817 Eisenach
3. Thomas
Hermann, Landschaftsarchitekt
Fritz-Koch-Straße 3, 99817 Eisenach
Die gültige Satzung ist als Kopie der Beschlussvorlage beigefügt.
Die Fraktionen werden gebeten, bis zur letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor der Stadtratssitzung drei kunstsachverständige Einwohner von Eisenach zu benennen, die nicht Mitglieder des Stadtrates sein müssen. Das Vorschlagsrecht steht der CDU-Fraktion, der DIE LINKE-Fraktion und der SPD-Fraktion zu.
Anlagenverzeichnis:
1. Satzung der Stiftung vom 12./15.05.1927