Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Eingliederungshilfen
Vorlage
AF-0133/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie sieht das Ergebnis der Prüfung - erstellte Gutachten - durch die Beratungsgesellschaft Leipzig konkret aus?

2.      Welche Konsequenzen hat die Stadt aus dem vorliegenden Gutachten für den Bereich der Sozialplanung neu definiert?

3.      Wurden Verträge mit den Anbietern sozialer Leistungen neu überarbeitet und wenn ja, mit welchem Inhalt?

4.      Gibt es seitens der Bundesregierung eine Kostenübernahme bei den Eingliederungshilfen, wenn ja, in wie weit entlastet diese den städtischen Haushalt in diesem Jahr und in den kommenden Jahren?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Das bbvl-Gutachten empfiehlt die Einführung eines unterjährigen Berichtswesens und den Ausbau des Sozialcontrollings. In Verbindung mit dem Sozialcontrolling sollen die bestehenden Entgeltvereinbarungen überprüft und bei Neuverhandlungen angepasst werden, insbesondere im Bereich des ambulant betreuten Wohnens, da diese Verhandlungen von der Stadt Eisenach selbst geführt werden. Auch im stationären Bereich soll auf die geführten Verhandlungen durch das Thüringer Landesverwaltungsamtes seitens der Stadt mehr Einfluss genommen werden. In diesem Zusammenhang wurde zudem erkannt, dass ein Fallzahlenanstieg aufgrund der Demographie nicht aufzuhalten ist. Des Weiteren wird der Ausbau der sozialpädagogischen Begutachtungen auf der Basis des integrierten Teilhabeplanes (ITP) empfohlen.

 

Zu 2.:

Durch das Gutachten wurde der Ausbau der Sozialplanung angeregt. Diesem Vorschlag wurde zunächst durch die Bildung einer Stabsstelle im Dezernat II entsprochen. Die umfassendere Vernetzung der bisherigen Planungen wird nach dem erfolgten Umzug im Quartal 2015 stattfinden.

 

Zu 3.

Ab September erfolgen die Verhandlungen im Bereich des ambulant betreuten Wohnen und der Frühförderung für 2016. Dem Land werden weiterhin unsere Positionen der Stadt für die Vertragsverhandlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich mitgeteilt.

 

Zu 4.

Der Bund hatte die stufenweise Übernahme der Eingliederungskosten ab 2015 geplant. Eine Finanzierung durch den Bund ist noch nicht geregelt, da einige Länder, wie Thüringen, die Kosten der Eingliederungshilfe teilweise oder ganz den kreisfreien Städten und Landkreisen erstatten.