II. Fragestellung
1.
Wie sieht das Ergebnis der Prüfung - erstellte
Gutachten - durch die Beratungsgesellschaft Leipzig konkret aus?
2.
Welche Konsequenzen hat die Stadt aus dem
vorliegenden Gutachten für den Bereich der Sozialplanung neu definiert?
3.
Wurden Verträge mit den Anbietern sozialer
Leistungen neu überarbeitet und wenn ja, mit welchem Inhalt?
4.
Gibt es seitens der Bundesregierung eine
Kostenübernahme bei den Eingliederungshilfen, wenn ja, in wie weit entlastet
diese den städtischen Haushalt in diesem Jahr und in den kommenden Jahren?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das bbvl-Gutachten empfiehlt die Einführung
eines unterjährigen Berichtswesens und den Ausbau des Sozialcontrollings. In
Verbindung mit dem Sozialcontrolling sollen die bestehenden
Entgeltvereinbarungen überprüft und bei Neuverhandlungen angepasst werden,
insbesondere im Bereich des ambulant betreuten Wohnens, da diese Verhandlungen
von der Stadt Eisenach selbst geführt werden. Auch im stationären Bereich soll
auf die geführten Verhandlungen durch das Thüringer Landesverwaltungsamtes
seitens der Stadt mehr Einfluss genommen werden. In diesem Zusammenhang wurde
zudem erkannt, dass ein Fallzahlenanstieg aufgrund der Demographie nicht
aufzuhalten ist. Des Weiteren wird der Ausbau der sozialpädagogischen
Begutachtungen auf der Basis des integrierten Teilhabeplanes (ITP) empfohlen.
Zu 2.:
Durch das Gutachten wurde der Ausbau der
Sozialplanung angeregt. Diesem Vorschlag wurde zunächst durch die Bildung einer
Stabsstelle im Dezernat II entsprochen. Die umfassendere Vernetzung der
bisherigen Planungen wird nach dem erfolgten Umzug im Quartal 2015 stattfinden.
Zu 3.
Ab September erfolgen die Verhandlungen im
Bereich des ambulant betreuten Wohnen und der Frühförderung für 2016. Dem Land
werden weiterhin unsere Positionen der Stadt für die Vertragsverhandlungen in
ihrem Zuständigkeitsbereich mitgeteilt.
Zu 4.
Der Bund hatte die stufenweise Übernahme der
Eingliederungskosten ab 2015 geplant. Eine Finanzierung durch den Bund ist noch
nicht geregelt, da einige Länder, wie Thüringen, die Kosten der Eingliederungshilfe
teilweise oder ganz den kreisfreien Städten und Landkreisen erstatten.