II. Fragestellung
1.
Mit welcher Begründung wurde dem Verband die
Gemeinnützigkeit aberkannt?
2.
Gibt es seitens der Oberbürgermeisterin
Bestrebungen hinsichtlich dieser Entscheidung zu intervenieren oder dem Verband
Hilfestellungen anzubieten? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum nicht?
3.
Welche Hilfen wurden dem Kleingartenverband oder
ihm zugehörigen Kleingartenvereinen in Eisenach seit dem 1.1.2014 bis dato von
der Stadt Eisenach zuteil?
4.
Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin im Falle einer
Verbesserung der finanziellen Lage (z.B. nach einer Rückkreisung) dem Stadtrat
die Wiedereinsetzung einer finanziellen Unterstützung des Kleingartenverbandes
vorzuschlagen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Eine Begründung, warum dem Verband die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde,
ist der Oberbürgermeisterin nicht bekannt. Die Entscheidung hierüber fällt
allein in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Eisenach.
Zu 2.:
Aus der Beantwortung zu Nummer 1 ergibt sich, dass seitens der
Oberbürgermeisterin ein Intervenieren nicht geboten ist; das Finanzamt ist an
rechtliche Bedingungen gebunden und hat hinsichtlich der Anerkennung von
Gemeinnützigkeit keine Ermessensspielräume. Finanzielle Hilfestellungen können
dem Verband auf Grund der bekannten Haushaltslage (vorläufige Haushaltsführung,
Konsolidierungsauflagen) derzeit nicht angeboten werden.
Zu 3.:
Der Verband ist bisher nicht bei der Oberbürgermeisterin vorstellig
geworden. Darüber hinaus kann eine finanzielle Hilfestellung aufgrund der
Haushaltslage nicht in Aussicht gestellt werden.
Zu 4.:
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Auswirkungen einer etwaigen Gebietsreform auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach in der Zukunft nicht hinreichend eingeschätzt und dem zu Folge die Möglichkeiten zur Übernahme freiwilliger Aufgaben nicht seriös vorausgesehen werden können.