Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0355-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.        Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 und den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015 mit folgenden Eckdaten:

 

A)     Haushaltssatzung 2015 der Stadt Eisenach

 

Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:

 

 Haushalt 2015

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

101.404.775 €

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

13.238.849 €

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

114.643.624 €

 

Kreditaufnahmen werden mit der Haushaltssatzung 2015 nicht festgesetzt.

 

 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 11.044.790 € festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 20.03.2013 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 5. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr.: StR/0692/2013) sind die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Der dem Haushalt als Anlage beigefügte Stellenplan wird beschlossen.

 

B)    Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

 

Das Volumen des Wirtschaftsplanes 2015 wird wie folgt festgesetzt:

 

 

Wirtschafts-plan 2015

Erfolgsplan im Ertrag

16.340.400

Erfolgsplan im Aufwand

16.861.400

Fehlbetrag

521.000

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

815.432

 

Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

2.        Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Änderungen zum Entwurf des Haushaltes 2015 als Bestandteil des Haushaltsbeschlusses.

 

3.        Den Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 nach § 62 ThürKO.

 


II. Begründung:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 25.08.2015 (Vorlage-Nr. 0340-StR/2015) wurden der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 und der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

 

Nach den erfolgten Haushaltsberatungen in den Ausschüssen ist mit dieser Vorlage die Beschlussfassung zum Haushalt 2015 vorgesehen.

 

Auf die aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Änderungen zum vorgelegten Haushaltsentwurf 2015 wird verwiesen.

 

Im Wesentlichen war im Verwaltungshaushalt eine Anpassung der Ansätze im Abschnitt 42 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – aufgrund der steigenden Anzahl an Asylanträgen erforderlich. Daneben reduzierte sich der Ansatz der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der aktuellen Einnahmeentwicklung 2015 um 0,2 Mio. € auf jetzt 13,2 Mio. €.

 

Im Vermögenshaushalt waren im Vergleich zum Stand der Einbringung nur kleinere Veränderungen zu verzeichnen, auf die einzelnen Veranschlagungen in der Anlage 2 wird verwiesen.

 

Im Gesamtergebnis konnte der Haushalt 2015 nur durch die Einplanung einer Bedarfszuweisung vom Land (Haushaltsstelle 90000.051000) ausgeglichen gestaltet werden. Der aktuelle Planansatz der Bedarfszuweisung beläuft sich auf 8.312.813 €.

 

 

Der Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes entspricht dem Stand der Einbringung am 25.08.2015 in den Stadtrat.

 

Die Änderungen zum Haushaltsentwurf 2015 werden nach dessen Beschlussfassung in den Haushalt 2015 eingepflegt; ein vollständig überarbeitetes Exemplar des Haushaltes 2015 wird den Fraktionen danach im pdf-Format zur Verfügung gestellt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 Veränderungen Verwaltungshaushalt

Anlage 2 Veränderungen Vermögenshaushalt