I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
das vorliegende Konzept zur Umsetzung der
Armutspräventionsrichtlinie des Freistaates Thüringen in der Stadt Eisenach.
2. Der
Stadtrat beschließt entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 1. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014 die
Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten einer Stelle eines
Planungskoordinators/ einer Planungskoordinatorin zur Umsetzung der
Armutspräventionsrichtlinie für die Dauer des Förderzeitraumes.
3.
Beim zuständigen Ministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die Stelle eines
ressortübergreifenden, strategischen Planungskoordinators beantragt.
II. Begründung:
In der Stadtratssitzung vom 28.04.2015 wurde die Verwaltung beauftragt,
ein Konzept zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie zu entwickeln. Das
Konzept soll dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Bis zum 15.10. 2015 muss das vorliegende Konzept beim Thüringer
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und bei der
GFAW als Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Die Armutspräventionsrichtlinie soll in Eisenach vom 01.01.2016 –
31.12.2018 umgesetzt werden. Erst
mit der Einreichung eines Konzeptes kann die Stadt Eisenach eine geförderte
Stelle für die Integrierte Sozialplanung
beantragen.
Für die Umsetzung wird seitens des Ministeriums die Einstellung eines
Planungskoordinators/einer Planungskoordinatorin empfohlen. Der
Planungskoordinator/die Planungskoordinatorin soll über ein abgeschlossenes Studium
der Sozialwissenschaften/Sozialmanagement/Soziale Arbeit oder Stadt- und
Raumplanung verfügen.
Organisatorisch wird die Stelle der Stabsstelle Soziales und Kinder im
Dezernat II zugeordnet.
Zu den Aufgaben des Planungskoordinators/der Planungskoordinatorin gehören unter anderem die Leitung und Koordination des Sozialplanungsprozesses in der Stadt Eisenach, die Verknüpfung der Einzelplanungen und Zusammenführung zu einer integrierten Planung, der Aufbau eines Armutspräventionsnetzwerkes sowie die Erstellung eines Lebenslagenberichtes über die soziale Situation von Kindern und Jugendlichen. Es wird ein Armutspräventionskonzept für die Stadt Eisenach erstellt und durch den Stadtrat beschlossen. Mithilfe des/ der Planungskoordinators/in sollen die sozialen Belange in allen Planungsbereichen verbindlich verankert werden und zu einer integrierten zielgerichteten Planung zusammengeführt werden. Erst dann lassen sich bedarfsgerechte Maßnahmen planen und entwickeln.
Über die Armutspräventionsrichtlinie werden die Personalkosten bis zu
56.000 Euro/ Jahr gefördert. Für Sach- und Verwaltungsausgaben werden pauschal
15% finanziert.
Von den Gesamtkosten werden 80% gefördert, 20% Eigenanteil hat die
Kommune aufzubringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 171.240,35 €
(Personal- und Sachkosten).
Der kommunale Eigenanteil beträgt 34.363,60 €. Der jährliche Eigenanteil
der Stadt Eisenach beträgt in 2016: 11.416,02 €, 2017: 11.453,04 € und 2018:
11.682,10 €.
Durch die Stadtverwaltung werden 10% zusätzliche Förderung beim Land
beantragt, um den Eigenanteil der Stadt auf 10% zu minimieren. Der kommunale
Eigenanteil würde dann 2016: 5.614,23 €, 2017: 5.726,52 € und 2018: 5.841,05 €
betragen. Eine abschließende Entscheidung hierzu steht noch aus.
Nach der Bewilligung durch das Ministerium bzw. die GFAW kann die
Stellenausschreibung für den Planungskoordinator/ die Planungskoordinatorin
erfolgen.
Sollte der Stellenplan in der vorgelegten Fassung beschlossen werden, hat die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten eines Planungskoordinators/ einer Planungskoordinatorin lediglich deklaratorische Wirkung.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Konzept zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie
Anlage 1a: Bedarfserhebung für Sozialplanung
Anlage 1b: Organigramm Stadtverwaltung