Betreff
Konzept zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie
Vorlage
0323-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      das vorliegende Konzept zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie des Freistaates Thüringen in der Stadt Eisenach.

2.      Der Stadtrat beschließt entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014 die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten einer Stelle eines Planungskoordinators/ einer Planungskoordinatorin zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie für die Dauer des Förderzeitraumes.

3.      Beim zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die Stelle eines ressortübergreifenden, strategischen Planungskoordinators beantragt.


II. Begründung:

 

In der Stadtratssitzung vom 28.04.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie zu entwickeln. Das Konzept soll dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Bis zum 15.10. 2015 muss das vorliegende Konzept beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und bei der GFAW als Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

 

Die Armutspräventionsrichtlinie soll in Eisenach vom 01.01.2016 – 31.12.2018 umgesetzt werden. Erst mit der Einreichung eines Konzeptes kann die Stadt Eisenach eine geförderte Stelle für die Integrierte  Sozialplanung beantragen.

 

Für die Umsetzung wird seitens des Ministeriums die Einstellung eines Planungskoordinators/einer Planungskoordinatorin empfohlen. Der Planungskoordinator/die Planungskoordinatorin soll über ein abgeschlossenes Studium der Sozialwissenschaften/Sozialmanagement/Soziale Arbeit oder Stadt- und Raumplanung verfügen.

Organisatorisch wird die Stelle der Stabsstelle Soziales und Kinder im Dezernat II zugeordnet.

 

Zu den Aufgaben des Planungskoordinators/der Planungskoordinatorin gehören unter anderem die Leitung und Koordination des Sozialplanungsprozesses in der Stadt Eisenach, die Verknüpfung der Einzelplanungen und Zusammenführung zu einer integrierten Planung, der Aufbau eines Armutspräventionsnetzwerkes sowie die Erstellung eines Lebenslagenberichtes über die soziale Situation von Kindern und Jugendlichen. Es wird ein  Armutspräventionskonzept für die Stadt Eisenach erstellt und durch den Stadtrat beschlossen. Mithilfe des/ der Planungskoordinators/in sollen die sozialen Belange in allen Planungsbereichen verbindlich verankert werden und zu einer integrierten zielgerichteten Planung zusammengeführt werden. Erst dann lassen sich bedarfsgerechte Maßnahmen planen und entwickeln.

 

Über die Armutspräventionsrichtlinie werden die Personalkosten bis zu 56.000 Euro/ Jahr gefördert. Für Sach- und Verwaltungsausgaben werden pauschal 15% finanziert.

Von den Gesamtkosten werden 80% gefördert, 20% Eigenanteil hat die Kommune aufzubringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 171.240,35 € (Personal- und Sachkosten).

Der kommunale Eigenanteil beträgt 34.363,60 €. Der jährliche Eigenanteil der Stadt Eisenach beträgt in 2016: 11.416,02 €, 2017: 11.453,04 € und 2018: 11.682,10 €.

 

Durch die Stadtverwaltung werden 10% zusätzliche Förderung beim Land beantragt, um den Eigenanteil der Stadt auf 10% zu minimieren. Der kommunale Eigenanteil würde dann 2016: 5.614,23 €, 2017: 5.726,52 € und 2018: 5.841,05 € betragen. Eine abschließende Entscheidung hierzu steht noch aus.

 

Nach der Bewilligung durch das Ministerium bzw. die GFAW kann die Stellenausschreibung für den Planungskoordinator/ die Planungskoordinatorin erfolgen.

 

Sollte der Stellenplan in der vorgelegten Fassung beschlossen werden, hat die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten eines Planungskoordinators/ einer Planungskoordinatorin lediglich deklaratorische Wirkung.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Konzept zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie

Anlage 1a:       Bedarfserhebung für Sozialplanung

Anlage 1b:       Organigramm Stadtverwaltung