Betreff
Stellenbedarf - Amt für Bildung
Vorlage
0361-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014, die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten der Besetzung von zwei Stellen mit Sozialarbeitern/innen im Rahmen der Umsetzung der ESF-Schulförderrichtlinie für die Dauer des Förderzeitraumes. Die Besetzung der Stellen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Finanzierung durch den Fördermittelgeber.


II. Begründung:

 

Unter anderem mit dem Ziel der Reduzierung des prozentualen Anteils an Schülerinnen und Schülern, welche die Schule ohne Abschluss verlassen (Schulabbrecher), gewährt das Land Thüringen finanzielle Unterstützung nach Maßgabe der ESF-Schulförderrichtlinie (Anlage). Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das vorgenannte Ziel werden zu 100 % gefördert.

 

Zur Förderung werden Regel- und Gemeinschaftsschulen ausgewählt, bei denen die Schulabbrecherquote in den der Antragstellung vorangegangenen drei Schuljahren über 10 % lag. Dies trifft auf die Oststadtschule und die Goetheschule zu.

 

Im Rahmen der Förderung ist von beiden Schulen die Durchführung von Maßnahmen nach Pkt. 2.1 der ESF-Schulförderrichtlinie vorgesehen. Zur Umsetzung der Maßnahmen zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern (Maßnahme gemäß Pkt. 2.1 Bst. c der ESF-Förderrichtlinie) ist dabei die zusätzliche Einstellung von je einem/einer Sozialarbeiter/in pro Schule erforderlich. Die Stellenbesetzung erfolgt erst nach Zusage der vollen Kostenübernahme im Rahmen der ESF-Schulförderrichtlinie.

 

Sollte der Stellenplan in der vorgelegten Fassung beschlossen werden, hat die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten zweier Sozialarbeiter/innen lediglich deklaratorische Wirkung.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – ESF Schulförderrichtlinie