I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
entgegen
des Stadtratsbeschlusses zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014, die Reduzierung des vorgesehenen
Stellenabbaus zugunsten der Besetzung von zwei Stellen mit
Sozialarbeitern/innen im Rahmen der Umsetzung der ESF-Schulförderrichtlinie für
die Dauer des Förderzeitraumes. Die Besetzung der Stellen steht unter dem
Vorbehalt der vollständigen Finanzierung durch den Fördermittelgeber.
II. Begründung:
Unter anderem mit dem Ziel der Reduzierung
des prozentualen Anteils an Schülerinnen und Schülern, welche die Schule ohne
Abschluss verlassen (Schulabbrecher), gewährt das Land Thüringen finanzielle
Unterstützung nach Maßgabe der ESF-Schulförderrichtlinie (Anlage). Die
Förderung erfolgt als Projektförderung. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
für das vorgenannte Ziel werden zu 100 % gefördert.
Zur Förderung werden Regel- und
Gemeinschaftsschulen ausgewählt, bei denen die Schulabbrecherquote in den der
Antragstellung vorangegangenen drei Schuljahren über 10 % lag. Dies trifft auf
die Oststadtschule und die Goetheschule zu.
Im Rahmen der Förderung ist von beiden
Schulen die Durchführung von Maßnahmen nach Pkt. 2.1 der ESF-Schulförderrichtlinie
vorgesehen. Zur Umsetzung der Maßnahmen zur individuellen Förderung von
Schülerinnen und Schülern (Maßnahme gemäß Pkt. 2.1 Bst. c der
ESF-Förderrichtlinie) ist dabei die zusätzliche Einstellung von je einem/einer
Sozialarbeiter/in pro Schule erforderlich. Die Stellenbesetzung erfolgt erst
nach Zusage der vollen Kostenübernahme im Rahmen der ESF-Schulförderrichtlinie.
Sollte der Stellenplan in der vorgelegten Fassung beschlossen werden, hat die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten zweier Sozialarbeiter/innen lediglich deklaratorische Wirkung.
Anlagenverzeichnis:
Anlage – ESF Schulförderrichtlinie