Betreff
Sanierungsbetreuung der Stadt Eisenach gemäß § 157 Absatz 1 Satz 1 BauGB
Vorlage
0368-BR/2015
Aktenzeichen
61.1 SanTr
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Sanierungsbetreuung der Stadt Eisenach gemäß § 157 Absatz 1 Satz 1 BauGB

bei der Durchführung von Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und

beim Abschluss der Sanierung

ab 01.04.2016

 

 

Der Vertrag für die Sanierungsbetreuung der Stadt Eisenach gemäß § 157 Absatz 1 Satz 1 BauGB läuft nach zwei Jahren am 31.12.2015 aus.

 

Bis zur gesetzlich festgeschriebenen Beendigung der Sanierungsgebiete im Jahr 2021 und ggf. auf 2 Jahre nachwirkend soll ein Vertragsabschluss zur weiteren Betreuung der Sanierungsgebiete in der Art erfolgen, dass die Laufzeit des Vertrages vom 01.04.2016 bis 31.12.2017 mit einer Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bestimmt wird.

 

Das Fachamt bereitet derzeit eine europaweite Ausschreibung nach § 3 VOF Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vor, da der Schwellenwert nach § 2 VgV in Höhe von derzeit 207.000 € netto für den vorgesehenen Leistungszeitraum überschritten wird. Der Schwellenwert wird dynamisch im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Ausschreibungsverfahren ist umfangreich, so dass eine Neuvergabe der Betreuungsleistung erst zum 01.04.2016 erfolgen kann.

 

Daher ist vorgesehen, einen Überleitungsvertrag mit dem derzeitigen Vertragspartner für ein Vierteljahr bis zum 31.03.2016 abzuschließen.

 

Die Eignungs- und Bewertungskriterien im Auswahl-/ Verhandlungsverfahren werden in Anlehnung an die im Jahr 2013 durchgeführte Ausschreibung nunmehr unter den europaweiten Bedingungen festgelegt.

 

Die Leistungsbeschreibung der wesentlichen Tätigkeiten im Rahmen der vertraglichen Aufgaben gemäß BauGB soll weiter bestehen bleiben.

 

Unter Beibehaltung der jährlichen Stundenzahl von regelmäßig 1.500 Stunden richtet sich die Honorierung nach der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostO). Die Leistung ist gemäß der Thüringer Städtebauförderrichtlinie förderfähig.

 

Die Vergabebekanntmachung ist für die 42/ 43. KW vorgesehen, die Vergabeentscheidung zur Beauftragung im HFA und Stadtrat im Januar/ Februar 2016.

 

 


Anlagenverzeichnis

 

01 Honorar Schätzung

02 Leistungs- und Kriterienkatalog 2013