Betreff
Vergabe der Bauleistungen städtischer Anteil für das Bauvorhaben Radweg B 84 Eisenach – Stockhausen
Vorlage
0372-BR/2015
Aktenzeichen
66 11 05 02
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der geplante Radweg Eisenach – Stockhausen erhöht wesentlich die Attraktivität und Erreichbarkeit des Ortsteiles Stockhausen. Die Radfahrer müssen derzeit die stark befahrene Bundesstraße B 84 nutzen, wodurch alle Verkehrsteilnehmer in einem besonderen Maß gefährdet werden. Das Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen von 2008 (Anlage 2 Bauprogramm) weist den Bedarf eines Radweges von Eisenach nach Stockhausen aus. Im Radverkehrskonzept der Stadt Eisenach ist die Anbindung von Stockhausen vorgesehen (Pkt.3).

 

Im März 2015 teilt das Straßenbauamt Südwestthüringen mit, dass die Mittel für die Baumaßnahme des Neubaues Radweg für zweite Jahreshälfte 2015 bereit gestellt sind.  Aufgrund der Änderung der Ortsdurchfahrtenrichtlinie (Rundschreiben 14/2008) bei kombinierten Rad/Gehwegen trägt nicht mehr allein das Straßenbauamt die Kosten für Bau und Unterhaltung, sondern auch in diesem Fall die Stadt Eisenach. Somit wird der Stadt Eisenach für den Neubau des Radweges entgegen der ursprünglich geschlossenen Verwaltungsvereinbarung eine Kostenbeteiligung auferlegt.

 

Aufgrund der bereits durchgeführten und finanzierten Planungen (Genehmigungsentwurf und Plangenehmigung aus 2011) und der nun kurzfristig möglichen Ausführung mit Baubeginn noch in 2015 wurde festgelegt, das Bauvorhaben durchzuführen und den dazu erforderlichen Finanzierungsanteil zu tragen.

 

Durch die 1. Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Straßenbauamt Südwestthüringen und der Stadt Eisenach wird das Bauvorhaben zur Gemeinschaftsmaßnahme. Fördermittel aus der Kommunalen Straßenbauförderung wurden angemeldet und in Höhe von 74.000 EUR beantragt, der geplante Eigenanteil beträgt 76.000 EUR.

 

Die Maßnahme ist im städtischen Haushalt 2015 eingeplant, dieser ist jedoch noch nicht beschlossen. Die kurzfristige Übernahme des städtischen Anteiles durch den Freistaat Thüringen wurde  wurde abgelehnt. Somit muss der städtische Eigenanteil in Höhe von 76.000 EUR im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung aus den Mitteln der vom Land den Kommunen bereit gestellten allgemeinen Investitionspauschale finanziert werden. Da die Bauleistungen bereits durch das Straßenbauamt Südwestthüringen ausgeschrieben wurden, musste eine Vergabe des städtischen Anteiles an das Bauunternehmen kurzfristig erfolgen, um die Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden und mögliche Regressforderungen auszuschließen.

 

Die Zuschlagsfrist für die gemeinsame Maßnahme mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen endete am 14.08.2015. Am 11.08.15 musste deshalb der Auftrag für die Bauleistungen des städtischen Anteils in Höhe von  94.635,59 EUR als Eilentscheidung erteilt werden.

 

Aufgrund der oben genannten Punkte war es zwingend erforderlich und unabweisbar, den Auftrag zu erteilen. Die Gemeinschaftsmaßnahme beginnt am 21.09.2015 im zweiten Teilbauabschnitt von Stockhausen in Richtung Eisenach. Fertigstellung des gesamten Radweges soll Mitte 2016 sein.