Sachverhalt:
Der geplante
Radweg Eisenach – Stockhausen erhöht wesentlich die Attraktivität und
Erreichbarkeit des Ortsteiles Stockhausen. Die Radfahrer müssen derzeit die
stark befahrene Bundesstraße B 84 nutzen, wodurch alle Verkehrsteilnehmer in
einem besonderen Maß gefährdet werden. Das Radverkehrskonzept für den Freistaat
Thüringen von 2008 (Anlage 2 Bauprogramm) weist den Bedarf eines Radweges von
Eisenach nach Stockhausen aus. Im Radverkehrskonzept der Stadt Eisenach ist die
Anbindung von Stockhausen vorgesehen (Pkt.3).
Im März 2015 teilt
das Straßenbauamt Südwestthüringen mit, dass die Mittel für die Baumaßnahme des
Neubaues Radweg für zweite Jahreshälfte 2015 bereit gestellt sind. Aufgrund der Änderung der
Ortsdurchfahrtenrichtlinie (Rundschreiben 14/2008) bei kombinierten
Rad/Gehwegen trägt nicht mehr allein das Straßenbauamt die Kosten für Bau und
Unterhaltung, sondern auch in diesem Fall die Stadt Eisenach. Somit wird der
Stadt Eisenach für den Neubau des Radweges entgegen der ursprünglich
geschlossenen Verwaltungsvereinbarung eine Kostenbeteiligung auferlegt.
Aufgrund der
bereits durchgeführten und finanzierten Planungen (Genehmigungsentwurf und
Plangenehmigung aus 2011) und der nun kurzfristig möglichen Ausführung mit
Baubeginn noch in 2015 wurde festgelegt, das Bauvorhaben durchzuführen und den
dazu erforderlichen Finanzierungsanteil zu tragen.
Durch die 1.
Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Straßenbauamt Südwestthüringen
und der Stadt Eisenach wird das Bauvorhaben zur Gemeinschaftsmaßnahme.
Fördermittel aus der Kommunalen Straßenbauförderung wurden angemeldet und in
Höhe von 74.000 EUR beantragt, der geplante Eigenanteil beträgt 76.000 EUR.
Die Maßnahme ist
im städtischen Haushalt 2015 eingeplant, dieser ist jedoch noch nicht
beschlossen. Die kurzfristige Übernahme des städtischen Anteiles durch den
Freistaat Thüringen wurde wurde
abgelehnt. Somit muss der städtische Eigenanteil in Höhe von 76.000 EUR im
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung aus den Mitteln der vom Land den
Kommunen bereit gestellten allgemeinen Investitionspauschale finanziert werden.
Da die Bauleistungen bereits durch das Straßenbauamt Südwestthüringen
ausgeschrieben wurden, musste eine Vergabe des städtischen Anteiles an das
Bauunternehmen kurzfristig erfolgen, um die Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden
und mögliche Regressforderungen auszuschließen.
Die Zuschlagsfrist
für die gemeinsame Maßnahme mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen endete am
14.08.2015. Am 11.08.15 musste deshalb der Auftrag für die Bauleistungen des
städtischen Anteils in Höhe von
94.635,59 EUR als Eilentscheidung erteilt werden.
Aufgrund der oben
genannten Punkte war es zwingend erforderlich und unabweisbar, den Auftrag zu
erteilen. Die Gemeinschaftsmaßnahme beginnt am 21.09.2015 im zweiten
Teilbauabschnitt von Stockhausen in Richtung Eisenach. Fertigstellung des
gesamten Radweges soll Mitte 2016 sein.