Betreff
Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) Mariental von Kurstraße bis Kreuzungsbereich Prinzenteich
Vorlage
0279-StR/2010
Aktenzeichen
65.42 SB-1063
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Abschnittsbildung nach § 7 Abs.1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) Mariental von Kurstraße bis Kreuzungsbereich Prinzenteich


Begründung:

 

Die Stadt Eisenach führte in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen und dem Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) eine Baumaßnahme im Mariental zwischen Kurstraße und Prinzenteich durch. Diese Baumaßnahme diente der Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßen- und Fußgängerverkehres und zur Ordnung des Bauraumes im Abschnitt der B 19 in der Stadt Eisenach vom Prinzenteich bis zur Wartburgallee. Die Rekonstruktion betraf die Erneuerung von Kanal, Wasserleitung, Oberbau der Fahrbahn und Erneuerung der Gehweganlagen.

 

Baulastträger der B 19 ist das Straßenbauamt, so dass der Stadt Eisenach nur für die Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtung ein Aufwand entstanden ist, der über Straßenausbaubeiträge refinanziert werden muss.

 

Auf Grund von § 7 Abs. 1 ThürKAG und § 8 Abs. 1 SAB der Stadt Eisenach kann der beitragsfähige Aufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden. Merkmale, die geeignet sind, Abschnitte hinreichend zu begrenzen, sind insbesondere Straßeneinmündungen, Plätze, Brücken oder Wasserläufe, so wie das Ende des bebauten Geländes oder der Baugebietsgrenze.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist bei der Beurteilung der Erschließungsanlage von einer natürlichen Betrachtungsweise auszugehen. Dies hat zur Konsequenz, dass sich die Erschließungsanlage über die gesamte Wartburgallee und über  das Mariental bis weit über den Prinzenteich hinaus erstreckt.

 

Der hier relevante Abschnitt (selbständiger Teil einer Anlage) umfasst den Bereich von der Kurstraße bis zum Kreuzungsbereich am Prinzenteich. Dieser Bereich wird auch nur Gegenstand der Beitragserhebung sein.

 

In den vergangenen Jahren waren bereits weitere Abschnitte der genannten Anlage Gegenstand von Ausbaumaßnahmen, für die gem. ThürKAG Beitragspflichten entstanden waren. 


Anlagenverzeichnis:

 

Karte mit Abschnitt