II. Fragestellung
1.
Gibt es seitens der Oberbürgermeisterin Planungen,
Überlegungen und Vorhaben hinsichtlich einer Nachnutzung oder Verwertung? Wenn
Ja, welche?
2.
Welche Arbeiten haben seit dem 1.5.2015 am Gebäude
und im dazugehörigen Freigelände stattgefunden und weshalb?
3.
Welchem Zweck diente die o.g. Besichtigung und mit
welchem Ergebnis hat sie wann stattgefunden?
4.
Ist es aus Sicht der Oberbürgermeisterin
grundsätzlich möglich, dass Gebäude für die Unterbringung von bzw. Nutzung als
Wohnfläche für Menschen umzunutzen? Wenn Ja, mit welchem baulichen und
finanziellen Aufwand?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Alle städtischen Gebäude werden derzeit geprüft, ob sie geeignet sind für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Zu 2:
Im und am Gebäude wurden keine Arbeiten vorgenommen. Im Freigelände wurden Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorgenommen. Dies waren im April das freischneiden der Zäune an drei Seiten, damit die Sträucher etc. nicht über den Zaun auf die öffentliche Verkehrsfläche wächst. Im Juli/August mussten auf dem Gelände Bäume, die zum Teil schon umgestürzt waren, entsorgt werden
Zu 3:
Die Besichtigung diente zu prüfen, ob das Objekt grundsätzlich geeignet ist für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dies ist zu bejahen, wobei dies nur eine erste Inaugenscheinnahme war und die konkrete Prüfung (Brandschutz, bauordnungsrechtlich etc. noch aussteht).
Zu 4:
Grundsätzlich scheint das Gebäude geeignet. Erst nach eingehender Prüfung der unter 3 aufgeführten Punkte kann der bauliche und finanzielle Aufwand ermittelt werden, sofern das Gebäude auch weiterhin als geeignet eingestuft wird.