Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Tor zur Stadt - Bürgschaft des Investors
Vorlage
AF-0145/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Besteht die Möglichkeit vom Investor eine Fertigstellungsbürgschaft mit zeitlicher Befristung über alle bislang getätigten Zusagen einschließlich der Stadthalle abzuverlangen? Wenn Nein, warum nicht?

2.      Wird diese Möglichkeit von der Oberbürgermeisterin in Betracht gezogen? Wenn Ja, wann und in welcher Form wird diese abverlangt? Wenn Nein, warum nicht?

3.      Gab es zur Realisierung der Stadthalle in den vergangenen vier Monaten konkrete Gespräche mit dem Investor bzw. mit einem potentiellen Betreiber? Wenn Ja, wann und mit welchem Ergebnis?

4.      Geht die Oberbürgermeisterin nach wie vor davon aus, dass mit Abschluss des Projektes Eisenach eine Stadthalle mit den avisierten Kapazitäten, betrieben durch den Investor oder den Hotelbetreiber, haben wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Nein. Eine Bürgschaft ist rechtlich zwingend abhängig vom Bestehen einer Hauptforderung (strenge Akzessorietät). Es müsste also eine vertragliche Vereinbarung mit einem durchsetzbaren Anspruch für die Stadt Eisenach auf Fertigstellung der Gesamtmaßnahme konstituiert werden. Dieser könnte dann durch eine sog. Vertragserfüllungsbürgschaft gesichert werden. Öffentlich-rechtlich ist dies nicht möglich, da eine solche Vereinbarung nicht dem numerus clausus des Städtebaulichen Vertrages (wie z.B. bei einem Erschließungsvertrag) zugänglich ist. Zivilrechtlich befindet sich die Stadt Eisenach ebenfalls nicht in einer entsprechenden anspruchsbegründenden Position (wie z.B. als Bauherr oder Nutzer). In Grundstückskaufverträgen mit Bauverpflichtung wird grundsätzlich und ausschließlich mit Rücktrittsrechten gearbeitet (wie vorliegend geschehen).

 

Zu 2.:

Nein (siehe 1.). Hinzu tritt, dass die aktuelle Projektplanung des Investors keine Zweifel an der Realisierung des Gesamtprojekts aufkommen läßt.

 

Zu 3.:

Ja. Das Projekt beinhaltet eine Stadthalle mit Anbindung an das Hotel und einer Fläche von ca. 950 qm.

 

Zu 4.:

Ja.