Betreff
Vertretung des Stadtrates durch Herrn Dr. Kliebisch in der Verwaltungsrechtsstreitsache Herr Wieschke ./. Stadtrat der Stadt Eisenach
Vorlage
0374-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

In der Verwaltungsstreitsache Herr Patrick Wieschke gegen den Stadtrat der Stadt Eisenach mit dem Aktenzeichen 2 K 315/14 Me erhält der Vorsitzende des Stadtrates der Stadt Eisenach, Herr Dr. Rene Kliebisch, Vollmacht, den Stadtrat vor den Verwaltungsgerichten gemäß § 67 VwGO, in allen Instanzen zu vertreten und Erklärungen abzugeben.


II. Begründung:

 

Das Stadtratsmitglied, Herr Patrick Wieschke, hat am 18.07.2014 Klage beim Verwaltungsgericht Meiningen eingereicht und beantragt, festzustellen, dass die Bestellung der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses, des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen, des Rechnungsprüfungsausschusses und im Nachtrag vom 18.11.2014 die Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus des Beklagten vom 19..06.2014 rechtswidrig erfolgt und damit ungültig ist.

 

Die Grundlage für die Feststellungsklage ist, dass der Kläger davon ausgeht, dass für die Bestellung der Mitglieder für die genannten Ausschüsse kein gemeinsamer Wahlvorschlag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der BfE hätte zugrunde gelegt werden dürfen. Die Zusammenarbeit der Partei mit der Wählergemeinschaft sei ausschließlich deshalb erfolgt, um die Besetzung der Ausschüsse und der Aufsichtsräte durch NPD-Mitglieder des Stadtrates zu verhindern.

 

Neben dem Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Fraktion wurde auch die Festlegung der Größe der Ausschüsse durch den Stadtrat beanstandet, da so weder nach den Zählverfahren D‘ hondt oder Haare/Niemeyer ein Anspruch auf einen Ausschussplatz durch NPD-Mitglieder im Stadtrat abgeleitet werden kann.

 

Aus dem genannten Grund sei der Zusammenschluss zu einer Fraktion durch Bündnis 90/Die Grünen mit der BfE eine Scheinfraktion und die Zusammensetzung sowie die Größe der Ausschüsse verstoße gegen das Demokratieprinzip, da die NPD-Mitglieder ausgeschlossen werden.