Betreff
4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule "Johann Sebastian Bach" der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0282-StR/2010
Aktenzeichen
41 02 18
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Eisenach in der Fassung des vorliegenden Entwurfes unter Verzicht auf eine zweite Beratung nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

 


Begründung:

 

Die Änderung der Gebührensatzung ist die Konsequenz des Haushaltssicherungskonzeptes 2009-2013 der Stadt Eisenach (Nr. 11/SR UA 33300), aufgrund der dramatischen Haushaltssituation und der damit verbundenen Aufforderung, Finanzen einzusparen bzw. Einnahmen zu überdenken.

Der günstigste Zeitpunkt, geänderte Gebühren einzuführen, ist für Verwaltung und Gebührenzahler der Beginn eines jeweiligen Schuljahres. Mit dem Anliegen, diesen Zeitpunkt 2010/2011 realisieren zu können, begründet sich die Einbringung unter Verzicht auf eine zweite Beratung des Stadtrates.

 

Die angestrebten Gebühren für die verschiedensten Unterrichtsformen vom Klassen- bis Einzelunterricht bewegen sich in einem Jahresbeitrag zwischen 50,00 € für die Musikalische Früherziehung in den Kindergärten und 500,00 € für die instrumentale bzw. vokale Ausbildung. Dies entspricht einer Anhebung um 10 % mit einer Aufrundung auf die nächsten 5,- bzw. 10,00 – Euro- Beträge.

Damit liegt die Eisenacher Musikschule im Vergleich mit den übrigen 24 Verbandsmusikschulen Thüringens auch nach einer Gebührensteigerung im mittleren Bereich (siehe Anlage Unterrichtsgebühren 2008 Hessen und Thüringen).

Der Kostendeckungsgrad der Eisenacher Musikschule liegt nach der geplanten Gebührenerhöhung mit 59% überdurchschnittlich hoch (Durchschnitt aller kommunalen Musikschulen Thüringens bei 39%). Ein Grund dafür ist, dass seit dem vergangenen Schuljahr das Ziel umgesetzt wird, die Hälfte aller Stunden in Gruppen- bzw. Klassenunterricht zu erteilen. Mit dieser Regelung (50% Gruppen-, 50% Einzelunterricht) ist es den Mitarbeitern/Innen auch weiterhin möglich, die Unterrichtsqualität in gewohnter Weise fortzuführen und einerseits gemeinsames Musizieren zu betreiben, andererseits besondere Begabungen durch individuelle Betreuung zu fördern.

 

Unangetastet sollten die Sozial-, Geschwister- und Zweitfachermäßigungen bleiben, um auch künftig Schüler/Innen aller sozialen Schichten den Unterricht an der Musikschule zu ermöglichen. Entsprechend den Richtlinien zur Gebührenermäßigung würde ein Kind, dessen Eltern Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeldempfänger sind, beispielsweise 25,00 € pro Monat für den Einzelunterricht oder 15,00 € für den Gruppenunterricht zu zweit bezahlen. Die Möglichkeit der individuellen Förderung eines jeden Schülers- unabhängig von der finanziellen Situation der Familie- bleibt erhalten.

 

Durch die Einführung der geänderten Gebührensatzung ab September 2010 ist für das laufende Haushaltsjahr eine Mehreinnahme von ca.10.000,- €, für das Haushaltsjahr 2011 von 25.000,- € zu erwarten.

 

Die letzte Gebührenanpassung griff im April 2005, es gab keine aus diesem Grund resultierende Abmeldung.

 

Eine weitere Änderung in der Gebührensatzung ist im § 5 Gebührenfälligkeit beabsichtigt:

Den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes folgend, werden Einnahmeeinzug erleichtert und Mahnverfahren eingeschränkt, wenn bei der Entrichtung der Musikschulgebühr sowie der Benutzungsgebühr für musikschuleigene Instrumente grundsätzlich das Lastschriftverfahren zur Anwendung kommt.

Zahlungen per Überweisungen zu bestimmten Fälligkeitsterminen- wie bisher jeweils in zwei Raten Februar/ September- sind somit Ausnahmen.

 

Aus der Erfahrung des monatlichen Rechnungslaufes hat sich ergeben, dass der günstigere Zeitpunkt des Abbuchungsverfahrens der 15. des Monats ist.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1.      Entwurf zur 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule “Johann Sebastian Bach” der Stadt Eisenach

2.      Richlinen zur Gebührenermäßigung nach § 6 Abs. 3 der Gebührensatzung der Musikschule “Johann Sebastian Bach” Eisenach

3.      Unterrichtsgebühren 2008, Thüringen und Hessen

4.      Änderung Gebührensatzung alt/neu