Betreff
2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach, hier: Einbringung
Vorlage
0283-StR/2010
Aktenzeichen
32/32.5
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Begründung:

 

Nach der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und der Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt war eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach vom 12.12.1995 an das Europäische Recht erforderlich.

 

Diese Überarbeitung erfolgte nach vorgegebener Mustersatzung des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Gleichzeitig wurde in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Überprüfung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach vorgenommen.

 

Dabei wurde geprüft, ob die Gebühren noch zeitgemäß sind und ggf. zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Eisenach auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes eine Veränderung der Gebührentatbestände erfolgen könnte. Diese Prüfung, unter Hinzuziehung von Satzungen vergleichbarer Städte hat ergeben, dass kein Erhöhungsspielraum vorhanden ist.

Die im Gebührenverzeichnis der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Eisenach festgelegten Gebühren liegen bereits über denen anderer Städte.

 

Im Gebührenverzeichnis wurden jedoch folgende Veränderungen vorgenommen:

 

-          Zur Nutzungsgebühr wird statt einer Mindestgebühr eine Grundgebühr erhoben (siehe Punkt 1 der Anlage zum Gebührenverzeichnis),

-          Tatbestände wurden konkretisiert, um die Berechnungsmodalitäten zu verdeutlichen
(z. B. Pkt. 1.1 der Anlage zum Gebührenverzeichnis),

-          eine Regelung für die Gebührenerhebung bei Sondernutzungen für gemeinnützige Zwecke oder im städtischen Interesse wurde geschaffen.

 

Die überarbeitete Satzung wurde vorab mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmt.


Anlagenverzeichnis:

 

·         Entwurf 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach

·         Fließtextversion im Entwurf der Fassung der 2. Änderungssatzung