Betreff
Mitgliedschaft in der Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG
Vorlage
0387-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach wird Mitglied auf Probe in der Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG mit Sitz in Köln.

Sollte die Stadt Eisenach nach einem Jahr feststellen, dass die Mitgliedschaft erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringt, ist ein erneuter Beschluss zur dauerhaften Mitgliedschaft einzubringen.

Die Stadt Eisenach wird durch die Oberbürgermeisterin in der Einkaufsgemeinschaft vertreten.


II. Begründung:

 

Die bundesweit agierende Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG (EKV eG) organisiert einen gemeinschaftlichen und rechtskonformen Einkauf zur Erzielung besserer Konditionen. Die EKV eG ist im Besitz der Mitglieder und nicht gewerblich ausgerichtet. Die Teilnahme am gemeinschaftlich organisierten strategischen Einkauf ist nach Wunsch und Bedarf jedes einzelnen Mitgliedes bei jedem einzelnen Ausschreibungsprojekt freibleibend. Die EKV eG ist bemüht, regionale Lieferantenstrukturen im Rahmen der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten zu erhalten und zu schützen.

Die Mitglieder haben auch jederzeit die Möglichkeit eine eigene Vergabeplattform zu nutzen.

 

Die Änderung des öffentlichen Auftrags- und Vergabewesens und Nutzung der EKV eG resultiert vor allem aus der Herausforderung im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.

 

Im Rundschreiben Nr. 4/2015 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen aufgrund der Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24.08.2015  bzw. dem Rundschreiben des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 31.08.2015 wird auf eine schnelle, aber auch rechtssichere und effiziente Durchführung im öffentlichen Auftragswesen hingewiesen.

 

Die EKV eG hat bereits Ausschreibungsverfahren für die komplette Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten durchgeführt und entsprechende Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Die Nutzung dieses Angebotes ermöglicht der Stadt Eisenach schnell und effizient zu reagieren.

 

Sollte nach Ablauf der Probemitgliedschaft Interesse an einer ordentlichen Mitgliedschaft bestehen, ist dann von der Stadtverwaltung Eisenach satzungsgemäß einmalig ein Betrag von 500,00 Euro zu entrichten (entspricht 1 Geschäftsanteil gemäß § 35 der Satzung). Dazu wird dann ein entsprechender Stadtratsbeschluss notwendig.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Satzung der EKV eG

Ergebnis der gesetzlichen Prüfung 2015 gemäß § 53 Genossenschaftsgesetz