I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die Neuordnung der Schulbezirke für die
Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach ab dem Schuljahr 2016/2017
gemäß Anlage 1.
2.
Ab dem Schuljahr 2016/2017 sollen
grundsätzlich nachfolgende Aufnahmekapazitäten für die Grundschulen der Stadt
Eisenach in der Form von maximal zu bildenden Klassen gelten:
Staatliche Grundschule „Georgenschule“ mit 8
Klassen
Staatliche Grundschule „Jakob-Schule“ mit 16 Klassen
Staatliche Grundschule „Hörselschule“ mit 11 Klassen
8. Staatliche Grundschule „Mosewaldschule“ mit 13 Klassen
Von diesen Aufnahmekapazitäten kann in begründeten Ausnahmefällen zeitlich
begrenzt abgewichen werden.
II. Begründung:
Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden
Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben.
Sie sollen unter anderem die Einzugsbereiche enthalten, die für die einzelnen
Schulstandorte gelten sollen.
1.)
Für die Grundschulen der Stadt Eisenach bestehen derzeit abgegrenzte
Schulbezirke. Unter Beachtung möglichst kurzer Schulwege erfolgt die Abgrenzung
durch die Zuordnung von Straßen zur örtlich nächstgelegenen Grundschule.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurde die Grundschule „Am
Petersberg“ aufgehoben und in die Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“
integriert. Dementsprechend ist nunmehr das Gebiet des ehemaligen Schulbezirkes
dieser Grundschule anderen Grundschulen neu zu zuordnen. Dies erfolgt mit
vorliegendem Änderungsentwurf zu den Grundschulbezirken (siehe Anlage 1).
Darüber hinaus wurde mit der Neuordnung versucht, die Zuordnung von Straßen zu
vereinheitlichen (Zuordnung von ganzen Straßen) sowie das Südviertel
mehrheitlich in den Schulbezirk der Georgenschule einzubeziehen. Der Neuordnung
wurde von allen Verfahrensbeteiligten entweder im Rahmen ihrer Stellungnahme
(Anlagen 2 bis 6) oder durch Zustimmungsfiktion (Georgenschule, Hörselschule)
zugestimmt. Eine Öffnung der Grundschulbezirke auf das gesamte Gebiet der Stadt
Eisenach wurde abgelehnt.
Die Ortsteile Neukirchen, Berteroda, Stedtfeld/Rangenhof, Stockhausen
und Hötzelsroda bleiben von der Neuregelung unberührt. Ob die Neuordnung zur
Erhöhung von Schülerbeförderungskosten führt, ist nicht einzuschätzen, da das
zukünftige Anmeldeverhalten zur Gemeinschaftsschule nicht abgeschätzt werden
kann.
2.)
Da die Kapazitäten an der Georgenschule sowie an der Jakob-Schule
weitestgehend ausgeschöpft sind, wurde der Schulbezirk der ehemaligen
Petersbergschule überwiegend der Mosewaldschule neu zuordnen.
Aufgrund der Unwägbarkeit im Zusammenhang mit der zukünftigen
Schulauswahl hinsichtlich der Gemeinschaftsschule, den tatsächlichen
Auswirkungen durch die Änderungen bei den Grundschulbezirken ist einerseits die
Festlegung von maximalen Aufnahmekapazitäten erforderlich, um bei
übersteigenden Anmeldezahlen über Handlungsoptionen zu verfügen, und darüber
hinaus besteht andererseits möglicherweise die Notwendigkeit, u. a. bei einer
zu hohen Schülerzahl aus dem Schulbezirk, ausnahmsweise und zeitlich begrenzt
(ggf. 1 Schuljahr), von der maximal zu bildenden Klassenanzahl abzuweichen.
Eine Erweiterung der Aufnahmeregelungen, wie durch das staatliche Schulamt Westthüringen vorgeschlagen, wird durch die Stadtverwaltung Eisenach nicht favorisiert. Über die Anzahl der in die Klassen aufzunehmenden Schüler soll weiterhin die Schulleitung im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung sowie unter Beachtung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung entscheiden.
Unter der Beibehaltung der abgegrenzten Schulbezirke ist eine
gleichmäßigere Verteilung der Schüler mit Migrationshintergrund
(Verteilerquote), wie von der Mosewaldschule gewünscht und der Bereitschaft der
anderen Grundschule entsprechend, gemäß Rechtsauskunft durch das Thüringer
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht möglich (Anlage 7). Diese
Möglichkeit besteht gemäß dem Schreiben nur bei der Öffnung der
Grundschulbezirke, welche durch das staatliche Schulamt Westthüringen sowie die
Grundschulen der Stadt Eisenach abgelehnt wird.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Neuordnung der Grundschulbezirke
Anlage 2 - Stellungnahme des staatlichen Schulamtes
Anlage 3 – Stellungnahme des Landratsamtes Wartburgkreis
Anlage 4 - Stellungnahme Mosewaldschule
Anlage 5 - Stellungnahme Jakobschule
Anlage 6 - Stellungnahme Amt für Stadtentwicklung
Anlage 7 - Rechtliche Prüfung durch das TMBJS