Betreff
Teilfortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Eisenach, hier: Beschluss zur Neuordnung der Grundschulbezirke
Vorlage
0389-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Neuordnung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach ab dem Schuljahr 2016/2017 gemäß Anlage 1.

2.      Ab dem Schuljahr 2016/2017 sollen grundsätzlich nachfolgende Aufnahmekapazitäten für die Grundschulen der Stadt Eisenach in der Form von maximal zu bildenden Klassen gelten:
Staatliche Grundschule „Georgenschule“ mit 8 Klassen       
Staatliche Grundschule „Jakob-Schule“ mit 16 Klassen       
Staatliche Grundschule „Hörselschule“ mit 11 Klassen        
8. Staatliche Grundschule „Mosewaldschule“ mit 13 Klassen          
Von diesen Aufnahmekapazitäten kann in begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzt abgewichen werden.


II. Begründung:

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Sie sollen unter anderem die Einzugsbereiche enthalten, die für die einzelnen Schulstandorte gelten sollen.

 

1.)

Für die Grundschulen der Stadt Eisenach bestehen derzeit abgegrenzte Schulbezirke. Unter Beachtung möglichst kurzer Schulwege erfolgt die Abgrenzung durch die Zuordnung von Straßen zur örtlich nächstgelegenen Grundschule.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurde die Grundschule „Am Petersberg“ aufgehoben und in die Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ integriert. Dementsprechend ist nunmehr das Gebiet des ehemaligen Schulbezirkes dieser Grundschule anderen Grundschulen neu zu zuordnen. Dies erfolgt mit vorliegendem Änderungsentwurf zu den Grundschulbezirken (siehe Anlage 1). Darüber hinaus wurde mit der Neuordnung versucht, die Zuordnung von Straßen zu vereinheitlichen (Zuordnung von ganzen Straßen) sowie das Südviertel mehrheitlich in den Schulbezirk der Georgenschule einzubeziehen. Der Neuordnung wurde von allen Verfahrensbeteiligten entweder im Rahmen ihrer Stellungnahme (Anlagen 2 bis 6) oder durch Zustimmungsfiktion (Georgenschule, Hörselschule) zugestimmt. Eine Öffnung der Grundschulbezirke auf das gesamte Gebiet der Stadt Eisenach wurde abgelehnt.

 

Die Ortsteile Neukirchen, Berteroda, Stedtfeld/Rangenhof, Stockhausen und Hötzelsroda bleiben von der Neuregelung unberührt. Ob die Neuordnung zur Erhöhung von Schülerbeförderungskosten führt, ist nicht einzuschätzen, da das zukünftige Anmeldeverhalten zur Gemeinschaftsschule nicht abgeschätzt werden kann.

 

2.)

Da die Kapazitäten an der Georgenschule sowie an der Jakob-Schule weitestgehend ausgeschöpft sind, wurde der Schulbezirk der ehemaligen Petersbergschule überwiegend der Mosewaldschule neu zuordnen.

 

Aufgrund der Unwägbarkeit im Zusammenhang mit der zukünftigen Schulauswahl hinsichtlich der Gemeinschaftsschule, den tatsächlichen Auswirkungen durch die Änderungen bei den Grundschulbezirken ist einerseits die Festlegung von maximalen Aufnahmekapazitäten erforderlich, um bei übersteigenden Anmeldezahlen über Handlungsoptionen zu verfügen, und darüber hinaus besteht andererseits möglicherweise die Notwendigkeit, u. a. bei einer zu hohen Schülerzahl aus dem Schulbezirk, ausnahmsweise und zeitlich begrenzt (ggf. 1 Schuljahr), von der maximal zu bildenden Klassenanzahl abzuweichen.  

 

Eine Erweiterung der Aufnahmeregelungen, wie durch das staatliche Schulamt Westthüringen vorgeschlagen, wird durch die Stadtverwaltung Eisenach nicht favorisiert. Über die Anzahl der in die Klassen aufzunehmenden Schüler soll weiterhin die Schulleitung im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung sowie unter Beachtung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung entscheiden.

 

Unter der Beibehaltung der abgegrenzten Schulbezirke ist eine gleichmäßigere Verteilung der Schüler mit Migrationshintergrund (Verteilerquote), wie von der Mosewaldschule gewünscht und der Bereitschaft der anderen Grundschule entsprechend, gemäß Rechtsauskunft durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht möglich (Anlage 7). Diese Möglichkeit besteht gemäß dem Schreiben nur bei der Öffnung der Grundschulbezirke, welche durch das staatliche Schulamt Westthüringen sowie die Grundschulen der Stadt Eisenach abgelehnt wird.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Neuordnung der Grundschulbezirke

Anlage 2 - Stellungnahme des staatlichen Schulamtes

Anlage 3 – Stellungnahme des Landratsamtes Wartburgkreis

Anlage 4 - Stellungnahme Mosewaldschule

Anlage 5 - Stellungnahme Jakobschule

Anlage 6 - Stellungnahme Amt für Stadtentwicklung

Anlage 7 - Rechtliche Prüfung durch das TMBJS