I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die überplanmäßige Ausgabe des
Deckungskreises DK 070 - Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen – Haushaltsstelle 41298.746600 sonstige Eingliederungshilfe i. E.
(Heimkosten) in Höhe von 337.000,00 € für das
Jahr 2015.
Für die Differenz in Höhe von 337.000,00 € ist eine Deckung durch Minderausgaben des DK 075 – Haushaltsstelle 48200.691000 Leistungsbeteiligung § 22 Nr. 1 SGB II Unterkunft und Heizung - vorhanden.
II. Begründung:
Die Leistungen des
Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) umfassen u. a. auch die Leistungen
der Eingliederungshilfe. Seitens des Gesetzgebers wurde die Eingliederungshilfe
im Sechsten Kapitel des SGB XII geregelt und umfasst die §§ 53 – 60 SGB XII.
Gemäß § 53 Sozialgesetzbuch XII erhalten Personen, die durch eine Behinderung
wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt
oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der
Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalls,
insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die
Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Personen mit einer anderen körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe
erhalten.
Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch
Zwölftes Buch) beim örtlichen Sozialhilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der
örtliche Träger der Sozialhilfe.
Im Laufe des Jahres wurden 20 Personen im
vollstationären Bereich neu aufgenommen, die sich teilweise als sehr
kostenintensiv darstellen. Dies ist vor allem bei jüngeren Personen begründet,
die keinen Anspruch auf Rentenversicherungen und teilweise auch nicht auf
Grundsicherung haben.
Von diesen Personen wurden 2 behinderte Jugendliche
vom Jugendamtsbereich übernommen, da mit Volljährigkeit und vorrangig geistiger
Behinderung das Sozialamt zuständig wird. Diese Fälle sind ebenfalls sehr
kostenintensiv.
2 suchtkranke Mütter mussten mit ihren
Kindern ebenfalls stationär aufgenommen werden. Die Mütter werden vom Sozialamt
finanziert und die Kinder vom Jugendamt.
3 behinderte erwachsene Menschen wechselten
vom häuslichen Bereich in den stationären Bereich, da die Eltern die Betreuung
nicht mehr selbst absichern können und sie auf ihre selbständige Lebensführung herangezogen
werden.
Diesen Zugängen stehen 7 Abgänge gegenüber,
wobei bei 6 Personen durch erhöhten Pflegebedarf der Wechsel in ein
Altenpflegeheim notwendig war und eine junge Person aufgrund erreichter Ziele
der Eingliederung ambulant versorgt werden konnte.
Weiterhin wurden im Werkstattbereich 10
Personen neu aufgenommen.
Auch der jährliche Abschluss von neuen
Vergütungsvereinbarungen für Eingliederungshilfeeinrichtungen trägt zur
Ausgabenerhöhung wesentlich bei. Die Laufzeit der Verträge beträgt meistens nur
noch 1 Jahr, danach wird neu verhandelt.
So u. a. der Wohnverbund des
Diakonieverbundes Eisenach mit 22 betroffenen Personen.
Bei 2 weiteren Personen in anderen
Einrichtungen mussten die Betreuungsmaßnahmen erhöht werden. Notwendig war
dabei die Umverlegung in Wohnheime mit erhöhten Kostensätzen.
Ergänzt werden die Vereinbarungen für die
Unterbringung durch eine angebotene Tagesstruktur in den Wohnheimen für
Behinderte, die weder eine auswärtige Tagesstätte noch eine Werkstatt für
behinderte Menschen besuchen können.
Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.