Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 70 des Sozialamtes für Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis in Höhe von 337.000,00 Euro
Vorlage
0392-StR/2015
Aktenzeichen
50.2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe des Deckungskreises DK 070 - Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – Haushaltsstelle 41298.746600 sonstige Eingliederungshilfe i. E. (Heimkosten) in Höhe von 337.000,00 € für das  Jahr 2015.

Für die Differenz in Höhe von 337.000,00 € ist eine Deckung durch Minderausgaben des DK 075 – Haushaltsstelle 48200.691000 Leistungsbeteiligung § 22 Nr. 1 SGB II Unterkunft und Heizung - vorhanden.


II. Begründung:

 

Die Leistungen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) umfassen u. a. auch die Leistungen der Eingliederungshilfe. Seitens des Gesetzgebers wurde die Eingliederungshilfe im Sechsten Kapitel des SGB XII geregelt und umfasst die §§ 53 – 60 SGB XII.

Gemäß § 53 Sozialgesetzbuch XII erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

 

Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) beim örtlichen Sozialhilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der örtliche Träger der Sozialhilfe.

 

Im Laufe des Jahres wurden 20 Personen im vollstationären Bereich neu aufgenommen, die sich teilweise als sehr kostenintensiv darstellen. Dies ist vor allem bei jüngeren Personen begründet, die keinen Anspruch auf Rentenversicherungen und teilweise auch nicht auf Grundsicherung haben.

 

Von diesen Personen wurden 2 behinderte Jugendliche vom Jugendamtsbereich übernommen, da mit Volljährigkeit und vorrangig geistiger Behinderung das Sozialamt zuständig wird. Diese Fälle sind ebenfalls sehr kostenintensiv.

 

2 suchtkranke Mütter mussten mit ihren Kindern ebenfalls stationär aufgenommen werden. Die Mütter werden vom Sozialamt finanziert und die Kinder vom Jugendamt.

3 behinderte erwachsene Menschen wechselten vom häuslichen Bereich in den stationären Bereich, da die Eltern die Betreuung nicht mehr selbst absichern können und sie auf ihre  selbständige Lebensführung herangezogen werden.

 

Diesen Zugängen stehen 7 Abgänge gegenüber, wobei bei 6 Personen durch erhöhten Pflegebedarf der Wechsel in ein Altenpflegeheim notwendig war und eine junge Person aufgrund erreichter Ziele der Eingliederung ambulant versorgt werden konnte.

 

Weiterhin wurden im Werkstattbereich 10 Personen neu aufgenommen.

 

Auch der jährliche Abschluss von neuen Vergütungsvereinbarungen für Eingliederungshilfeeinrichtungen trägt zur Ausgabenerhöhung wesentlich bei. Die Laufzeit der Verträge beträgt meistens nur noch 1 Jahr, danach wird neu verhandelt.

 

So u. a. der Wohnverbund des Diakonieverbundes Eisenach mit 22 betroffenen Personen.

Bei 2 weiteren Personen in anderen Einrichtungen mussten die Betreuungsmaßnahmen erhöht werden. Notwendig war dabei die Umverlegung in Wohnheime mit erhöhten Kostensätzen.

 

Ergänzt werden die Vereinbarungen für die Unterbringung durch eine angebotene Tagesstruktur in den Wohnheimen für Behinderte, die weder eine auswärtige Tagesstätte noch eine Werkstatt für behinderte Menschen besuchen können.

 

Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.