Betreff
Ermächtigung zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen von Eisenacher Wohnungsgesellschaften
Vorlage
0394-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt von Eisenacher Wohnungsgesellschaften Genossenschaftsanteile bis zu einem Gesamtbetrag von 50.000,00 € zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen zu erwerben.


II. Begründung:

 

Die AWG hat der Stadt Eisenach 4 Wohnungen zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen zur Anmietung angeboten. Voraussetzung ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen und damit verbunden die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

 

Für die 4 Wohnungen sind nach der Satzung der AWG entsprechend der Wohnungsgröße 68 Anteile zu erwerben, dies entspricht einem Betrag in Höhe von 10.472,00 €.

 

Die Ermächtigung zur weiteren Zeichnung von Genossenschaftsanteilen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,00 € von Eisenacher Wohnungsgesellschaften ist erforderlich, um bei Angeboten der Wohnungsgesellschaften schnell reagieren zu können, damit die Flüchtlinge untergebracht werden können.