I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt von Eisenacher Wohnungsgesellschaften Genossenschaftsanteile bis zu einem Gesamtbetrag von 50.000,00 € zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen zu erwerben.
II. Begründung:
Die AWG hat der Stadt Eisenach 4 Wohnungen zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen zur Anmietung angeboten. Voraussetzung ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen und damit verbunden die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.
Für die 4 Wohnungen sind nach der Satzung der AWG entsprechend der Wohnungsgröße 68 Anteile zu erwerben, dies entspricht einem Betrag in Höhe von 10.472,00 €.
Die Ermächtigung zur weiteren Zeichnung von Genossenschaftsanteilen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,00 € von Eisenacher Wohnungsgesellschaften ist erforderlich, um bei Angeboten der Wohnungsgesellschaften schnell reagieren zu können, damit die Flüchtlinge untergebracht werden können.