Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Janus - Verwaltungsvereinbarung B 19
Vorlage
AF-0086/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.        Ist es dem Oberbürgermeister mittlerweile gelungen die seit Juni anstehende Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesverwaltungsamt abzuschließen?

2.        Wenn ja: Welche konkreten Regelungen wurden getroffen?

3.        Wenn nein: Bis wann gedenkt der Oberbürgermeister die Verhandlungen abzuschließen und woran scheiterte bisher der Abschluss der Vereinbarung?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.   Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Bau und Verkehr wurde noch nicht abgeschlossen.

 

3.   Durch die Übernahme der Baulast der B 19 im Ihnen bekannten Abschnitt zwischen der Einmündung Mitzenheim-Straße und der Einmündung Hörselstraße geht die Stadt Eisenach die finanzielle Verpflichtung ein, die Straße mit ihren Anlagen (auch alle Ampeln) vollumfänglich zu unterhalten. Für den Bereich der Bahnhofstraße vom geplanten Anbindepunkt  an die Waldhausstraße als Erschließungsstraße zum Fachmarktzentrum bis zum Beginn Wartburgallee/Mitzenheim-Straße erhält die Stadt keine Ablöse für die zu erwartenden Unterhaltungsaufwendungen, sondern “nur” einen Baukostenzuschuss bei Realisierung der Umbaumaßnahme. Dies bedeutet, dass bis zum Beginn der Bauarbeiten in diesem Streckenabschnitt die Stadt alle Unterhaltungsaufwendungen vollumfänglich selbst tragen müsste. Die gerade im letzten Winter vom Straßenbauamt geleisteten Reparaturaufwendungen speziell im Bereich des Hotels “Kaiserhof” sind Ihnen sicher noch im Bewusstsein.

 

Die bauliche Umgestaltung der Bahnhofstraße soll nach den jetzigen, in der Öffentlichkeit vorgestellten Planungen im Bereich ZOB/Müllerstraße frühestens 2012, im Bereich der Wartburgallee erst 2015 und in der Bahnhofstraße sogar erst 2016 beginnen. Auch unter günstigsten Voraussetzungen (Vorziehen der Anbindung der Waldhausstraße an die Wartburgallee) wird bei Bereitstellung aller erforderlichen Mittel ein Baubeginn in diesem Bereich nicht vor 2012 zu realisieren sein. Für die dazu im Vorfeld zu erbringenden Planungsleistungen ist, soweit diese in enger Abstimmung mit dem Straßenbauamt erfolgen, nicht zwingend die Übernahme der Baulast erforderlich.

 

Eine kurzfristige Übernahme der Baulast auf dem betreffenden Streckenabschnitt erscheint mir derzeit auch im Hinblick auf die derzeitige finanzielle Situation der Stadt nicht sinnvoll und erforderlich. Zugleich werden die Verhandlungen bzw. Gespräche mit dem Straßenbauamt mit dem Ziel kontinuierlich weitergeführt, die Übernahme der Baulast durch Abschluss der Verwaltungsvereinbarung als auch die daran anschließende bauliche Umgestaltung durch eine eng abgestimmte Planung vorzubereiten.