Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Bürgerhaushalt Eisenach
Vorlage
AF-0087/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

1.      Wie wird der Stadtratsbeschluss ab dem Haushaltsplan 2011und in den folgenden Jahren umgesetzt?

2.      Welche Rolle kann ein Bürgerhaushalt im angestrebten Modernisierungsprozess der Verwaltung bei der Einführung eines Produkthaushaltes spielen?

3.       Besteht weiterhin die Möglichkeit den Bürgerhaushalt über Fördermittel des Landes zu finanzieren?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.)

 

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 07. April 2006 (0353/2006) wurde in den Jahren 2007 und 2008 nach Abstimmung der Arbeitsgruppe Bürgerhaushalt die Information der Bürger in den Vordergrund gestellt. Dies erfolgte durch die Erstellung von zwei Broschüren, die im ersten Jahr in alle Eisenacher Haushalte und im zweiten Jahr nach einer Pressemitteilung überwiegend über das Bürgerbüro verteilt wurde.

 

Die Information der Bürger ist aber nur eine Art Vorstufe zur Durchführung eines Bürgerhaushaltes. Eine tatsächliche Beteiligung der Bürgerschaft setzt voraus, dass auch finanzielle Mittel verfügbar sind, über deren Einsatz die Bürger mitbestimmen können.

 

Seit 2006 hat die Stadt Eisenach in den Jahresrechnungen Fehlbeträge, die jährlich gestiegen sind. Auf die aktuellen Probleme zum Ausgleich des Haushaltes 2010 wird verwiesen, auf weitere Ausführungen zur Haushaltslage wird an dieser Stelle verzichtet.

 

Fazit ist, dass damit in den letzten Jahren und aktuell keine Haushaltsmittel für eine direkte Beteiligung der Bürger verfügbar waren bzw. sind. Auch für die Folgehaushalte sind diesbezüglich gegenwärtig keine finanziellen Spielräume in Aussicht. Hinzu kommt, dass eine umfassende Realisierung eines Bürgerhaushaltes zusätzliche Personalkapazität und Sachkosten erfordern würde. Eine Umsetzung mit dem derzeitigen Personalbestand der Kämmerei ist nicht möglich.

 

Die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zum Bürgerhaushalt ruht daher seit 2009, da eine Weiterführung unter den genannten Umständen gegenwärtig nicht zielführend sein kann.

 

Nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Land Thüringen zum Haushalt 2010 und unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Ergebnisse für das laufende und die Folgejahre werde ich mit den Stadtratsfraktionen auch zum Thema Bürgerhaushalt und der weiteren Verfahrensweise diskutieren.

 

zu 2.)

 

Ein Bürgerhaushalt kann im Rahmen der Einführung eines Produkthaushaltes eine wichtige Rolle einnehmen. Mit der Bildung von Produkten soll die Transparenz des Haushaltes deutlich erhöht werden. Der finanzielle Aufwand der einzelnen Leistungen im Verhältnis zu den Ergebnissen wird ersichtlich und damit für den Bürger nachvollziehbar. Eine Einflussnahme kann damit zielgerichtet gesteuert werden und kann unter diesen Umständen für den Bürger attraktiv sein.

 

zu 3.)

 

Das Land kann nach den geltenden Förderbestimmungen auf Antrag der Kommune die Personal- und Sachkosten für die Durchführung eines Bürgerhaushaltes bis zu 60 % fördern.