Betreff
Einwohneranfrage - Museen und Konzepte
Vorlage
EAF-0043/2015
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Fragen zu Komplex 1.

1.       Bedeutet eine Vergabe der Räume der Predigerkirche einen Vorgriff auf das Museumskonzept? (Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?)

2.       Da der sanierte Ausstellungsraum im westlichen Trakt - entgegen der Behauptung keineswegs leer steht, sondern der Präsentation eines großen Teils der Sammlung dient, fragen wir: Wieso beabsichtigen unsere Entscheidungsträger gerade diesen Raum ebenfalls abzugeben (s. Begründung Beschlussvorlage 0384-StR/2015 II Begründung Abs. 2)?

3.       Steht dies nicht im Widerspruch zur Behauptung, dass die Räume, in der die Schnitzplastiken dauerhaft präsentiert werden, von der Fremdnutzung unberührt blieben?

4.       Warum wird zu dem wichtigen und brisanten Thema - Museumsverkauf/Fremdnutzung kein öffentlicher Diskurs geführt und die Vorgänge für Bürger und Träger öffentlicher Belange nicht transparent gemacht vor einer endgültigen Entscheidung?

5.       Weshalb sollen wichtige Ausstellungsräume voreilig und konzeptionslos abgegeben werden, bevor ein schlüssiges Museumskonzept von Fachleuten erarbeitet wurde?

6.       Welche sanierten Bereiche sind vom Umbau betroffen und wie hoch ist die zu befürchtende Rückforderung der Fördermittel?

7.       Warum wird der große, sanierte Saal (Sonderausstellungsraum) im westlichen Trakt nicht als weiterer Ausstellungsraum für die im Depot befindlichen Schnitzplastiken und Altäre benutzt, wenn nach erfolgter Sanierung des unteren Saales (siehe Vorschlag) dessen Ausstellungsexponate wieder ihren ursprünglichen Platz erhalten oder könnte er danach nicht auch weiterhin für Sonderausstellungen und unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden?

8.       Inwiefern trägt das von Ullrich Kneise und Juliane Stückrad geplante Projekt, Teil der städtischen Planungen für das Luther- Jubiläum 2017, dazu bei, die „Kunstwerke attraktiver zu präsentieren"(TA, 04.11.2015) und wo soll dieses Projekt 2017 gezeigt werden, wenn der Saal für die Sonderausstellungen - aufgrund der geplanten Umnutzung - 2017 nicht mehr zur Verfügung stehen wird?

9.       Weshalb wird eine Auslagerung der Kunstwerke aus dem Depot der Predigerkirche (es handelt sich nicht um ein "Archiv" und "Archivgut!") in die Kreuzkirche angestrebt oder sollen auch die im zweiten, sanierten Ausstellungsraum gezeigten Schnitzplastiken dorthin verschwinden?

10.   Wurde vorab von Fachleuten geprüft, ob die Kreuzkirche, ehemals als kirchliches Archiv genutzt, sich als Kunstgutdepot eignet?

11.   Wie viele Kunstwerke aus dem geschlossenen Ausstellungsbestand als auch aus dem Depot wurden in den letzten Jahren bereits weg gegeben bzw. dauerhaft ausgeliehen?

12.   Da es keineswegs gängige Museumspraxis ist, mit den Kunstwerken hausieren zu gehen, um die Sammlung zu reduzieren, möchten wir erfahren: Wie lange und an wen wurden Plastiken oder Altäre abgegeben und wer entschied über die Auswahl?

13.   Konnten sich die Leihnehmer die Objekte nach Gutdünken aussuchen, ohne Rücksicht auf eine Ausstellungskonzeption und ohne auf die Sammlungsschwerpunkte Rücksicht nehmen zu müssen?

14.   Existieren entsprechende Leihverträge, die einzusehen sind bzw. haben die Stadträte Kenntnis vom Inhalt?

15.   Wie hoch wären die Folgekosten für die Auslagerung in die Kreuzkirche und welche laufenden Kosten kämen auf die Stadt zu?

16.   Wurde der gesamte Sammlungsbestand des Museums umfassend inventarisiert, wenn ja, wann und von wem?

17.   Wen wird die Stadt beauftragen, die ausgelagerten Kunstwerke in regelmäßigen Abständen in der Kreuzkirche zu kontrollieren und konservatorisch zu betreuen – wir erinnern nur daran, dass es aus verschiedenen Gründen z. Z. noch nicht einmal mehr möglich ist, die Kunstwerke der ständigen Sammlung ordnungsgemäß zu betreuen - und welche Kosten würde das verursachen?

18.   Flossen in der Vergangenheit Fördermittel in die Restaurierung der Plastiken? (Wenn ja, wann und wie viel?)

19.   Weshalb wurden Filmaufnahmen (Fernsehserie Dr. Kleist) in dem Museum direkt vor den empfindlichen Schnitzplastiken, ohne konservatorische Betreuung, zugelassen, sodass durch die Hitze der Scheinwerfer Schäden zu befürchten sind?

20.   Wurden Förderanträge im Hinblick auf das Luther- Jubiläum für die Instandsetzung des feuchten Ausstellungssaales im Ostflügel, für die Restaurierung weiterer Schnitzplastiken und die Erarbeitung eines Ausstellungskonzeptes seitens der Stadt gestellt?

21.   Inwiefern profitiert „auch das ganze Museum" von der Investitionssumme in Höhe von drei Mio. € für den Schulumbau in der Predigerkirche, wie am 16.11.2015 in der TA behauptet wurde?

22.   Wie kommt Frau Wolf zu der absurden Behauptung, dass die Preisgabe der besonders geeigneten Ausstellungsräume und der damit verbundene Verzicht der Präsentation wichtiger Sammlungsbestände für alle Beteiligten kein Verlust, sondern sogar ein großer Gewinn sei und dieser historische Erinnerungsort dadurch erst mit neuem Leben erfüllt würde?

23.   Hat die Oberbürgermeisterin möglicher Weise die Aussage von Staatssekretär Prof. Dr. Deufel (Antwort auf die Anfrage 3604 der Abgeordneten Rothe-Beinlich vom 17.12.2013) falsch verstanden" Um noch stärker Museen als außerschulische Lernorte zu nutzen, ist es insbesondere erforderlich, dass die Museen Kontakte zu den jeweiligen vor Ort tätigen Lehrerinnen und Lehrern aufbauen und pflegen.", als Frau Wolf in der Begründung ihrer Beschlussvorlage ausführte, dass das Museum als historischer Erinnerungsort erst durch die Umwandlung von Teilen des Museums in Schulräume nun endlich „mit neuem Leben erfüllt und auf diese Weise die Erinnerung in die Zukunft getragen werden kann"?

24.   Auf welche Dauer bezieht sich der geplante Erbpachtvertrag mit dem Schulträger und wie hoch ist der Erbpachtzins?

25.   Welcher Art sind die geplanten Umbaumaßnahmen bei der genannten Bausumme von immerhin drei Mio. € ?

26.   Welche Pläne bestehen bezüglich der Außenanlagen?

27.   Wurden Fördergelder für das Luther- Jubiläum beantragt, um eine adäquate Gestaltung der optisch unbefriedigenden Außenanlagen mit dem davor befindlichen Parkplatz zu einem schönen, innerstädtischen Platz mit großem Aufenthaltswert in Auftrag geben zu können (Parkhaus befindet sich ja in unmittelbarer Nähe) ?

28.   Die Predigerkirche steht mit ihrer Sammlung unter Denkmalschutz. Sind die geplanten Veränderungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Erfurt abgestimmt worden?

 

Fragen zu Komplex 2:

1.      Sollte es tatsächlich zu diesem beispiellosen Kulturfrevel kommen, sei die Frage erlaubt, was soll mit dem Nachlass und der authentischen Ausstattung des Dichterhauses geschehen?

2.      In welcher Höhe flossen in der Vergangenheit Fördergelder in das Gebäude?

3.      Wurden die Pläne mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Erfurt abgestimmt?

4.      Wie soll die zukünftige museale Nutzung der drei Räume gesichert werden, wenn das Haus privat genutzt wird und wer trägt die damit verbunden Kosten?

5.      Ist dann überhaupt noch ein öffentlicher Zugang möglich?

6.      Was beabsichtigt man mit der Wagner- Sammlung?

7.      Am 04.11.2015 wurde in der TA geäußert, dass die Wagner-Sammlung „teilweise in das Schloss" ausgelagert werden soll. Existiert für das Stadtschloss ein Ausstellungskonzept? (Wenn ja, mit wem wurde dieses abgestimmt? Wenn nein, warum nicht?)

8.      Was soll „teilweise" mit dem anderen Teil geschehen?

9.      Wie ist der Sachstand der wissenschaftlichen Erschließung der Wagner-Sammlung?

10.  Erfolgte inzwischen eine Inventarisation aller Kunstgüter des Schlosses als Voraussetzung für das Museumskonzept?

11.  Erfolgte eine sachgemäße Lagerung der Kunstwerke im Depot?

12.  In welchem Zustand befindet sich die Elschner-Sammlung, wird sie konservatorisch betreut? (Wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht?)

 

Fragen zu Komplex 3:

1.      Wann ist mit der Durchführung der Kulturkonferenz zu rechnen?

2.      In welcher Form arbeitet der Kulturbeirat an der Erarbeitung des Kulturkonzeptes und der Vorbereitung der Kulturkonferenzen mit?

3.      Wer ist mit der Erarbeitung des Kulturkonzepts beauftragt?

4.      Sind Fachleute aus verschiedenen Kulturbereichen eingebunden und wenn ja, aus welchen Bereichen? Wenn nein, warum nicht?

 

Fragen zu Komplex 4:

1.      Wie begründet Frau Wolf diese Aussage fachlich?

2.      Ist Frau Wolf der Auffassung, dass allein ein/e Museumsleiter/in dieses Konzept erstellen kann und wenn ja, wie?

3.      Wann ist mit der Realisierung des Konzeptes zu rechnen und wer wird in die Erarbeitung einbezogen?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Antworten zu Komplex 1.

 

Zu Frage 1

Nein, denn die Teile der bis jetzt mit Stücken der Sammlung Schnitzplastik belegten Flächen in der Predigerkirche sind von den Überlegungen nicht betroffen.

 

Zu Frage 2

Von einem Leerstand ist in der Beschlussvorlage nicht gesprochen worden. Weder der Raum EG rechts vom Eingang als auch Krypta sind betroffen

 

Zu Frage 3

Nein.

 

Zu Frage 4

Da sich der Vorgang noch in der Prüfung befindet, liegen noch keine öffentlich zu diskutierenden Entwürfe vor

 

Zu Frage 5

Es gibt den Bedarf des Martin-Luther-Gymnasiums nach zusätzlichen Räumen und den nach wie vor bestehenden Auftrag gemäß Haushaltskonsolidierungskonzept.

 

Zu Frage 6

Der derzeit geplante Eingriff ist baulich maßvoll, da aber noch keine Pläne vorliegen, können Kosten nicht beziffert werden, ebenso wenig ist bekannt, wie hoch Rückforderungen sein könnten.

 

Zu Frage 7

Dieser Saal soll ggf. an das Martin-Luther-Gymnasium abgegeben werden.

 

Zu Frage 8

Die Objekte der thüringischen Schnitzplastik insgesamt sollen in den Fokus gerückt werden – die Ausstellung wird im Marstall Stadtschloss präsentiert.

 

Zu Frage 9

Die Bedingungen (Klima, Staub, sonstige Verschmutzungen) in Depot Predigerkirche sind nicht optimal. Nein, das ist derzeit nicht geplant.

 

Zu Frage 10

Das Objekt wurde nach Begutachtung von den Restauratoren der Kirche und der die Museumssammlung betreuenden externen Restauratorin als geeignet eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der kleinen Fensteröffnungen und des dicken Mauerwerks klimastabil. Eine Möglichkeit zur Temperierung besteht. Sicherheit gewährleistet (Einbruch- und Brandmeldeanlage vorhanden).

 

Zu Frage 12

Siehe gesonderten Bericht

 

Zu Frage 12

Die Verleihe (siehe gesonderten Bericht)  an das Lutherhaus erfolgte auf fachliche Empfehlung hin durch die Dezernentenrunde.

 

Zu Frage 13

Die Auswahl durch die Leihnehmer erfolgte vor dem Hintergrund des neuen Ausstellungskonzeptes im Lutherhaus

 

Zu Frage 14

Selbstverständlich gibt es Leihverträge – sie können eingesehen werden – es ist nicht üblich, den Stadtrat über abgeschlossene Leihverträge zu informieren.

 

Zu Frage 15

Es liegt dazu noch kein verbindliches Kostenangebot vor,

 

zu Frage 16

Seit der Museumsgründung 1899 werden grundsätzlich alle in das Eigentum des Museums übergehende Objekte im Inventarverzeichnis erfasst. Das Inventarbuch ist offizielles Dokument des Eigentumsnachweises. Hier erfolgt eine Grunderfassung mit den wichtigsten Daten zum Eingangsdatum, Herkunft und Objektbeschreibung. Darüber hinaus erfolgt die wissenschaftliche Erschließung und Einordnung im Zuge der Katalogisierung, hierbei werden alle im Bestand befindlichen Objekte (also auch Leihnahmen) berücksichtigt. Für das Inventar der Predigerkirche erfolgte dies systematisch erstmals durch die ehemaligen Museumsdirektoren Dr. Fritz Kämpfer und im späteren Verlauf Helmut Scherf ab Anfang der 1950er-Jahre. Eine zentrale Anordnung verpflichtete staatliche  Museen ab 1957 ohnehin zur einheitlichen Inventarisierung. Die Daten werden kontinuierlich gepflegt und erweitert (hinsichtlich konservatorischer Gesichtspunkte durch eine externe Diplom-Restauratorin).

 

Zu Frage 17

Ein Kostenangebot liegt seitens der Landeskirche bzgl. der Nutzung der Kreuzkirche noch nicht vor – seitens der Stadtverwaltung wird der Diplomrestaurator des Museums im Falle einer solchen Lösung mit der Kontrolle beauftragt, der dann die notwendigen Schritte in Abstimmung mit der Amtsleitung einzuleiten hat Mit Spendenmitteln konnte bereits 2mal ein Jahres-Wartungsvertrag mit der die Sammlung betreuenden Restauratorin geschlossen werden, Gleiches ist für den Sammlungsumzug und – wenn finanziell möglich – für die Folge-Betreuung geplant.

 

Zu Frage 18

In Vorbereitung und für weitere konservatorischen Pflege und Ergänzungen der 1994 neu eröffneten ständigen Ausstellung in der Kirche wurden umfangreiche Landesmittel zu Verfügung gestellt. In den letzten 10 Jahren wurden folgende Landesmittel für Restaurierungen an Objekten bewilligt:

2006    10.000,00 EUR           Ballstädter Altar

2008    3.500,00 EUR            Ballstädter Altar

2009    7.000,00 EUR            Ballstäder Altar

(2006 wurden 180.000,00 EUR (88.000,00 EUR Bund, 92.000,00 EUR Land) für Sachmittel für die Landesausstellung Elisabeth bewilligt, die zu nicht unerheblichen Teil auch nachhaltig der vorbeugenden Konservierung und Restaurierung zugutekamen (Vitrinen, Klimageräte, Messgeräte etc.)

 

Zu Frage 19

Grundsätzlich werden Film- und Fernsehaufnahmen in den musealen Einrichtungen ausschließlich unter garantierter  Einhaltung der konservatorisch und sicherheitsmäßig relevanten Bedingungen genehmigt. Diesbezügliche Absprachen erfolgen bereits im Vorfeld zwischen den Verantwortlichen der Drehteams und der Museumsleitung sowie dem Restaurator des Hauses. Letzterer ist auch für die Kontrolle während der Arbeiten verantwortlich. In dieser bewährten Weise wurde selbstverständlich auch bei den Aufnahmen zu “Dr. Kleist”, die in Schloss, Reutervilla und Predigerkirche seit Jahren realisiert werden, verfahren.  Stehen bei der beiden erstgenannten Drehorten eher Fragen zur Sicherheit und mechanischer Gefährdung des Kunstgutes im Mittelpunkt, hat in der Predigerkirche eher die Einhaltung der vertretbaren Klima- und Beleuchtungswerte Priorität: So wurden z.B. Klimaanlage und –geräte nur für die absolut notwendige Dauer außer Betrieb genommen und die Beleuchtung hinsichtlich Wärmeeinwirkung und schädigender sichtbarer Strahlung angepasst und ausreichend reduziert. Sicherlich kann jedwede Sondernutzung eines Museumsraumes Risiken bergen, aber bei verantwortungsvollem Handeln kalkulier- und beherrschbar. Das Aufwand/Risiko-Nutzen-Verhältnis ist gerade bei diesem öffentlichkeitswirksamen Projekt vertretbar.

 

Zu Frage 20

Nein.

 

Zu Frage 21

Diese Frage ist an denjenigen zu richten, der die Aussage getroffen hat, und das war der Abgeordnete Harald Lieske, so jedenfalls die TA am 19.11.2015, nicht am 16.11.2015 – in dieser TA-Ausgabe ist kein Artikel, der eine solche Äußerung der OB enthält.

 

Zu Frage 22

Diese Fragestellung ist unverständlich. Die Aussage bzgl. des erwarteten “Gewinns” bezieht sich auf die Annahme, dass sich die Schüler des Martin-Luther-Gymnasiums durch die Ausweitung ihrer Schulräume in die Predigerkirche mit dem Objekt und seinen Sammlungen identifizieren. Das diesbezüglich Wünschenswerte muss perspektivisch gemeinsam überlegt werden.

 

Zu Frage 23

Wörtlich heißt es: „Mit der geplanten räumlichen Ausdehnung des Martin-Luther-Gymnasiums in den Bereich der Predigerkirche wird dieser historische Erinnerungsort partiell an junge Menschen übertragen, die ihn mit neuem Leben erfüllen können.” die Worte „erst” und „nun endlich” tauchen in der Begründung nicht auf. Die Nutzung außerschulischer Lernorte ist in der Tat eine begrüßenswerte Entwicklung, und der Versuch, einen außerschulischen Lernort gebäude-räumlich mit einem schulischen Lernort zu verknüpfen, erscheint nach wie vor sinnvoll.

 

Zu Frage 24

Dies ist im derzeitigen Verhandlungsstadium noch nicht bekannt.

 

Zu Frage 25

Die exakten Pläne liegen noch nicht vor. Die Gespräche zwischen der Ev. Schulstiftung und der Stadtverwaltungen zielen aber darauf ab, so wenig wie möglich in die Bausubstanz einzugreifen, einerseits, um den Charakter des Gebäudes nicht weiter zu beeinträchtigen, andererseits um der Gefahr einer Fördermittelrückzahlung zu entgehen, die bei drastischer Umgestaltung real bestehen würde.

 

Zu Frage 26

Dies ist derzeit nicht bekannt.

 

Zu Frage 27

Nein

 

Zu Frage 28

Richtig ist, dass die Predigerkirche als Gebäude unter Denkmalschutz steht, nicht aber die Sammlung der Schnitzplastiken. Diesbezüglich teilte das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie auf entsprechende Anfrage am 7.3.2014 bereits mit: “Die in Rede stehenden Schnitzplastiken sind Bestandteil einer musealen Sammlung. Laut Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale sind Eintragungen beweglicher Kulturdenkmale in das Denkmalbuch gemäß § 4 geregelt ... Demnach ist er von Ihnen erbetene Eintrag der Schnitzplastiken in das Denkmalbuch des Freistaates ausgeschlossen.” – Daran ist zu ersehen, dass es die Stadt Eisenach selbst war, die sich um die entsprechende Unterschutzstellung bemüht hat. Die Pläne sind beim Landesamt bekannt.

 

Antworten zu Komplex 2:

Zu Frage 1

Solcherlei Überlegungen stehen steht derzeit nicht im Raum

 

Zu Frage 2

Die Zahl wird nachgeliefert.

 

Zu Frage 3

Da es keine konkreten Pläne gibt, gab es auch keinerlei Abstimmung.

 

Zu Frage 4

Da eine private Nutzung derzeit nicht zur Debatte steht, erübrigt sich eine Antwort.

 

Zu Frage 5

Da eine private Nutzung derzeit nicht zur Debatte steht, erübrigt sich eine Antwort.

 

Zu Frage 6

Siehe unten

 

Zu Frage 7

Siehe unten

 

Zu Frage 8

Siehe unten

 

Zu Frage 9

Siehe unten

 

Zu Frage 10

Analog sind die Objekte in den Inventarbüchern erfasst, eine wissenschaftliche, computergestützte Erschließung ist bisher nur in einigen Fällen geschehen.

 

Zu Frage 11

In der Regel ja, wobei es wegen der räumlichen Enge, die erst behoben sein wird, wenn der Nordflügel fertig gestellt ist, immer wieder zu Problemen auch in dieser Beziehung kommt.

 

Zu Frage 12

Das unter 11. Angedeutete gilt auch für die Elschner-Sammlung, da derzeit alle Gemälde in Magazin liegen, sind die räumlichen Verhältnisse sehr beengt, Entspannung wird auch hier erst eintreten, wenn der Nordflügel entsprechende Räumlichkeiten bietet für die Präsentation der Bilder – wegen fehlender Sachmittel und aus den genannten organisatorischen Gründen erfolgt eine restauratorische Bearbeitung derzeit nicht, das Depot wird vom Restaurator des Hauses konservatorisch betreut. In Vorbereitung der Dauerausstellung im Nordflügel mit Gemälden der Elschner-Sammlung und Thüringer Malerei des 19. Jahrhunderts ist die Reinigung des Bestandes für Anfang 2017 geplant. (Die grundhafte Restaurierung erfolgte bereits vor der Umlagerung der Sammlung ins jetzige Depot um 2002). Ein entsprechender Förderantrag wird beim Land gestellt, eine private Spende unterstützt den Eigenanteil der Stadt, so dass das Projekt realisiert werden kann.

 

 

Zu den Fragen 6-9

Da derzeit ein Verkauf der Reutervilla nicht in Aussicht steht, ist es nicht notwendig, diese Fragen im Detail zu beantworten, was überdies auch nicht möglich ist.

Derzeit konkrete Maßnahmen:

-         Musikhochschule Weimar arbeitet kontinuierlich an der Erschließung und Digitalisierung der Wagner-Sammlung Österlein

-         Ein entsprechender Förderantrag an die DFG bzw. die VW-Stiftung ist derzeit noch nicht beschieden

-         Sollte eine Bewilligung erfolgen, so würden zum Zweck der Erfassung und Digitalisierung, Objekte der Österleinschen Wagner-Sammlung, zeitweise an die HS Weimar leihweise gegeben

-         In der Federführung des Kulturamtes wird derzeit die Gründung einer Schlicht-Wagner-Stiftung vorbereitet, sobald diese auf solider Basis steht, muss die Stadt Eisenach (Stadtrat) darüber entscheiden, ob Sie a) den Depositalvertrag mit Rüdiger Pohl betr. dessen Wagner-Sammlung zugunsten der Stiftung auflöst und diese Wagneriana dann per Vertrag zwischen Pohl und Stiftung in die Stiftung eingeht und b) ob die Stadt Eisenach die ihr eigentümlich gehörende Wagner-Sammlung Nikolaus Österleins insoweit in die Stiftung einbringt, als dass die derzeitige Präsentation in der Reutervilla nicht gestört wird. Dabei wird es sich in erster Linie nicht um Musealien sondern Archivalien handeln. Auch dazu wäre ein Stadtratsbeschluss zwingend

-         In den konzeptionellen Überlegungen zum Thüringer Museums 2012-2017, stand 30.12.2012 heißt es dazu:

Das Thema „Richard Wagner und Eisenach” bedarf einer Neuüberlegung. Ein erstes

Nachdenken (gemeinsam mit der Wartburg) könnte zu einer Konzentration der

einzelnen Wagner-Sammlungen (Nikolaus Oesterlein/Reuter-Villa , Rüdiger Pohl /

Stadtschloss, Wartburg) in einer noch zu gründenden “Tannhäuser-Stiftung” führen,

mit Unterbringung und Präsentation in einem neuen Gebäude. Richard Wagner ist dabei als touristische “Weltmarke” (wie auch J.S. Bach) zu begreifen. – Die Idee der Stiftung wird derzeit vorangetrieben

Zugleich soll lt. diesem Konzept Richard Wagner als Person im Stadtschloss, 2. OG zum Thema “19. Jahrhundert – Kultur- und Stadtgeschichte. Ereignisse und Persönlichkeiten” angedeutet werden.”

Bezüglich der Reutervilla hieß es in dem Konzept: Nach dem “Auszug” der Richard-Wagner-Sammlung aus der Reuter-Villa besteht die Möglichkeit einer umfassenden inhaltlichen und räumlichen Neuausrichtung des Reuter-Museums. Eine längst überfällige Revidierung des “Reuter-Bildes” in der Mitte des 19. Jahrhunderts wird derzeit gemeinsam mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena und den entsprechenden Fachbereichen sowie der Wartburg-Stiftung erarbeitet.”

-         Weitergehende Überlegungen gibt es derzeit nicht

 

Antworten zu Komplex 3:

Zu Frage 1

Nach Aussage von Herrn Bamberger in der jüngsten WKT-Sitzung soll sie im September 2016 stattfinden.

 

Zu Frage 2

Derzeit wird durch das Fachamt ein fachliches Kulturkonzept erarbeitet. Darüber hat der Leiter des Amtes die Fragestellerin ausführlich in einem Gespräch informiert. Dem in Kürze durch den Stadtrat berufenen Kulturbeirat wird das Konzept des Fachamtes in der 2. Maihälfte zur Diskussion vorgelegt.

Darüber hinaus beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe, die sich aus dem WKT gebildet hat, mit einem kulturpolitischen Konzept. Entsprechende Fragen sind demnach an Herrn Bamberger zu richten

 

Zu Frage 3

Siehe Antwort 2

 

Zu Frage 4

Für die Erarbeitung des fachlichen Kulturkonzepts werden die Kulturinitiativen und –institutionen der Stadt einbezogen. Deren Vertreter, Leiter u. a. stehen für die jeweils fachliche Kompetenz. Hinsichtlich des kulturpolitischen Konzepts ist die Frage an Herrn Bamberger zu richten.

 

Antworten zu Komplex 4:

 

Zu Frage 1

Es ist nicht klar, auf welche Aussage sich diese Fragestellung bezieht.

 

Zu Frage 2

Nein.

 

Zu Frage 3

Das kann derzeit nicht genau gesagt werden, da verschiedene Einflussfaktoren eine Rolle spielen.