II. Fragestellung
Fragen zu Komplex 1.
1.
Bedeutet eine Vergabe der Räume der
Predigerkirche einen Vorgriff auf das Museumskonzept? (Wenn ja, warum? Wenn
nein, warum nicht?)
2.
Da der sanierte Ausstellungsraum im
westlichen Trakt - entgegen der Behauptung keineswegs leer steht, sondern der
Präsentation eines großen Teils der Sammlung dient, fragen wir: Wieso
beabsichtigen unsere Entscheidungsträger gerade diesen Raum ebenfalls
abzugeben (s. Begründung Beschlussvorlage 0384-StR/2015 II Begründung Abs. 2)?
3.
Steht dies nicht im Widerspruch zur
Behauptung, dass die Räume, in der die Schnitzplastiken dauerhaft präsentiert
werden, von der Fremdnutzung unberührt blieben?
4.
Warum wird zu dem wichtigen und
brisanten Thema - Museumsverkauf/Fremdnutzung kein öffentlicher Diskurs geführt
und die Vorgänge für Bürger und Träger öffentlicher Belange nicht transparent
gemacht vor einer endgültigen Entscheidung?
5.
Weshalb sollen wichtige
Ausstellungsräume voreilig und konzeptionslos abgegeben werden, bevor ein
schlüssiges Museumskonzept von Fachleuten erarbeitet wurde?
6.
Welche sanierten Bereiche sind vom
Umbau betroffen und wie hoch ist die zu befürchtende Rückforderung der
Fördermittel?
7.
Warum wird der große, sanierte Saal
(Sonderausstellungsraum) im westlichen Trakt nicht als weiterer
Ausstellungsraum für die im Depot befindlichen Schnitzplastiken und Altäre
benutzt, wenn nach erfolgter Sanierung des unteren Saales (siehe Vorschlag)
dessen Ausstellungsexponate wieder ihren ursprünglichen Platz erhalten oder
könnte er danach nicht auch weiterhin für Sonderausstellungen und unterschiedliche
Veranstaltungen genutzt werden?
8.
Inwiefern trägt das von Ullrich
Kneise und Juliane Stückrad geplante Projekt, Teil der städtischen Planungen
für das Luther- Jubiläum 2017, dazu bei, die „Kunstwerke attraktiver zu
präsentieren"(TA, 04.11.2015) und wo soll dieses Projekt 2017 gezeigt
werden, wenn der Saal für die Sonderausstellungen - aufgrund der geplanten
Umnutzung - 2017 nicht mehr zur Verfügung stehen wird?
9.
Weshalb wird eine Auslagerung der
Kunstwerke aus dem Depot der Predigerkirche (es handelt sich nicht um ein
"Archiv" und "Archivgut!") in die Kreuzkirche angestrebt
oder sollen auch die im zweiten, sanierten Ausstellungsraum gezeigten
Schnitzplastiken dorthin verschwinden?
10.
Wurde vorab von Fachleuten geprüft,
ob die Kreuzkirche, ehemals als kirchliches Archiv genutzt, sich als
Kunstgutdepot eignet?
11.
Wie viele Kunstwerke aus dem
geschlossenen Ausstellungsbestand als auch aus dem Depot wurden in den letzten
Jahren bereits weg gegeben bzw. dauerhaft ausgeliehen?
12.
Da es keineswegs gängige Museumspraxis
ist, mit den Kunstwerken hausieren zu gehen, um die Sammlung zu reduzieren,
möchten wir erfahren: Wie lange und an wen wurden Plastiken oder Altäre
abgegeben und wer entschied über die Auswahl?
13.
Konnten sich die Leihnehmer die
Objekte nach Gutdünken aussuchen, ohne Rücksicht auf eine
Ausstellungskonzeption und ohne auf die Sammlungsschwerpunkte Rücksicht nehmen
zu müssen?
14.
Existieren entsprechende
Leihverträge, die einzusehen sind bzw. haben die Stadträte Kenntnis vom Inhalt?
15.
Wie hoch wären die Folgekosten für
die Auslagerung in die Kreuzkirche und welche laufenden Kosten kämen auf die
Stadt zu?
16.
Wurde der gesamte Sammlungsbestand
des Museums umfassend inventarisiert, wenn ja, wann und von wem?
17.
Wen wird die Stadt beauftragen, die
ausgelagerten Kunstwerke in regelmäßigen Abständen in der Kreuzkirche zu
kontrollieren und konservatorisch zu betreuen – wir erinnern nur daran, dass es
aus verschiedenen Gründen z. Z. noch nicht einmal mehr möglich
ist, die Kunstwerke der ständigen Sammlung ordnungsgemäß zu betreuen - und
welche Kosten würde das verursachen?
18.
Flossen in der Vergangenheit
Fördermittel in die Restaurierung der Plastiken? (Wenn ja, wann und wie viel?)
19.
Weshalb wurden Filmaufnahmen
(Fernsehserie Dr. Kleist) in dem Museum direkt vor den empfindlichen
Schnitzplastiken, ohne konservatorische Betreuung, zugelassen, sodass durch die
Hitze der Scheinwerfer Schäden zu befürchten sind?
20.
Wurden Förderanträge im Hinblick auf
das Luther- Jubiläum für die Instandsetzung des feuchten Ausstellungssaales im
Ostflügel, für die Restaurierung weiterer Schnitzplastiken und die Erarbeitung
eines Ausstellungskonzeptes seitens der Stadt gestellt?
21.
Inwiefern profitiert „auch
das ganze Museum" von der Investitionssumme in Höhe von
drei Mio. € für den Schulumbau in der Predigerkirche, wie am 16.11.2015 in der
TA behauptet wurde?
22.
Wie kommt Frau Wolf zu der absurden
Behauptung, dass die Preisgabe der besonders geeigneten Ausstellungsräume und
der damit verbundene Verzicht der Präsentation wichtiger Sammlungsbestände für
alle Beteiligten kein Verlust, sondern sogar ein großer Gewinn sei und dieser
historische Erinnerungsort dadurch erst mit neuem Leben erfüllt würde?
23.
Hat die Oberbürgermeisterin möglicher
Weise die Aussage von Staatssekretär Prof. Dr. Deufel (Antwort auf die Anfrage
3604 der Abgeordneten Rothe-Beinlich vom 17.12.2013) falsch verstanden" Um
noch stärker Museen als außerschulische Lernorte zu nutzen, ist es insbesondere
erforderlich, dass die Museen Kontakte zu den jeweiligen vor Ort tätigen
Lehrerinnen und Lehrern aufbauen und pflegen.", als Frau Wolf in der
Begründung ihrer Beschlussvorlage ausführte, dass das Museum als historischer
Erinnerungsort erst durch die Umwandlung von Teilen des Museums in Schulräume
nun endlich „mit neuem Leben erfüllt und auf diese Weise die Erinnerung
in die Zukunft getragen werden kann"?
24.
Auf welche Dauer bezieht sich der
geplante Erbpachtvertrag mit dem Schulträger und wie hoch ist der Erbpachtzins?
25.
Welcher Art sind die geplanten Umbaumaßnahmen
bei der genannten Bausumme von immerhin drei Mio. € ?
26.
Welche Pläne bestehen bezüglich der
Außenanlagen?
27.
Wurden Fördergelder für das Luther-
Jubiläum beantragt, um eine adäquate Gestaltung der optisch unbefriedigenden
Außenanlagen mit dem davor befindlichen Parkplatz zu einem schönen,
innerstädtischen Platz mit großem Aufenthaltswert in Auftrag geben zu können
(Parkhaus befindet sich ja in unmittelbarer Nähe) ?
28.
Die Predigerkirche steht mit ihrer
Sammlung unter Denkmalschutz. Sind die geplanten Veränderungen mit dem
Landesamt für Denkmalpflege in Erfurt abgestimmt worden?
Fragen zu Komplex 2:
1. Sollte
es tatsächlich zu diesem beispiellosen Kulturfrevel kommen, sei die Frage
erlaubt, was soll mit dem Nachlass und der authentischen Ausstattung des
Dichterhauses geschehen?
2. In
welcher Höhe flossen in der Vergangenheit Fördergelder in das Gebäude?
3. Wurden
die Pläne mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Erfurt abgestimmt?
4. Wie
soll die zukünftige museale Nutzung der drei Räume gesichert werden, wenn das
Haus privat genutzt wird und wer trägt die damit verbunden Kosten?
5. Ist
dann überhaupt noch ein öffentlicher Zugang möglich?
6. Was
beabsichtigt man mit der Wagner- Sammlung?
7. Am
04.11.2015 wurde in der TA geäußert, dass die Wagner-Sammlung „teilweise in das
Schloss" ausgelagert werden soll. Existiert für das Stadtschloss ein
Ausstellungskonzept? (Wenn ja, mit wem wurde dieses abgestimmt? Wenn nein,
warum nicht?)
8. Was
soll „teilweise" mit dem anderen Teil geschehen?
9. Wie
ist der Sachstand der wissenschaftlichen Erschließung der Wagner-Sammlung?
10. Erfolgte
inzwischen eine Inventarisation aller Kunstgüter des Schlosses als
Voraussetzung für das Museumskonzept?
11. Erfolgte
eine sachgemäße Lagerung der Kunstwerke im Depot?
12. In
welchem Zustand befindet sich die Elschner-Sammlung, wird sie konservatorisch
betreut? (Wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht?)
Fragen zu Komplex 3:
1. Wann
ist mit der Durchführung der Kulturkonferenz zu rechnen?
2. In
welcher Form arbeitet der Kulturbeirat an der Erarbeitung des Kulturkonzeptes
und der Vorbereitung der Kulturkonferenzen mit?
3. Wer
ist mit der Erarbeitung des Kulturkonzepts beauftragt?
4. Sind
Fachleute aus verschiedenen Kulturbereichen eingebunden und wenn ja, aus
welchen Bereichen? Wenn nein, warum nicht?
Fragen zu Komplex 4:
1. Wie
begründet Frau Wolf diese Aussage fachlich?
2. Ist
Frau Wolf der Auffassung, dass allein ein/e Museumsleiter/in dieses Konzept
erstellen kann und wenn ja, wie?
3. Wann ist mit der Realisierung des Konzeptes zu rechnen und wer wird in die Erarbeitung einbezogen?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Antworten zu Komplex 1.
Zu Frage 1
Nein, denn die Teile der bis jetzt mit Stücken der Sammlung Schnitzplastik belegten Flächen in der Predigerkirche sind von den Überlegungen nicht betroffen.
Zu Frage 2
Von einem Leerstand ist in der Beschlussvorlage nicht gesprochen worden. Weder der Raum EG rechts vom Eingang als auch Krypta sind betroffen
Zu Frage 3
Nein.
Zu Frage 4
Da sich der Vorgang noch in der Prüfung befindet, liegen noch keine öffentlich zu diskutierenden Entwürfe vor
Zu Frage 5
Es gibt den Bedarf des Martin-Luther-Gymnasiums nach zusätzlichen Räumen und den nach wie vor bestehenden Auftrag gemäß Haushaltskonsolidierungskonzept.
Zu Frage 6
Der derzeit geplante Eingriff ist baulich maßvoll, da aber noch keine Pläne vorliegen, können Kosten nicht beziffert werden, ebenso wenig ist bekannt, wie hoch Rückforderungen sein könnten.
Zu Frage 7
Dieser Saal soll ggf. an das Martin-Luther-Gymnasium abgegeben werden.
Zu Frage 8
Die Objekte der thüringischen Schnitzplastik insgesamt sollen in den Fokus gerückt werden – die Ausstellung wird im Marstall Stadtschloss präsentiert.
Zu Frage 9
Die Bedingungen (Klima, Staub, sonstige Verschmutzungen) in Depot Predigerkirche sind nicht optimal. Nein, das ist derzeit nicht geplant.
Zu Frage 10
Das
Objekt wurde nach Begutachtung von den Restauratoren der Kirche und der die
Museumssammlung betreuenden externen Restauratorin als geeignet eingeschätzt.
Insbesondere aufgrund der kleinen Fensteröffnungen und des dicken Mauerwerks
klimastabil. Eine Möglichkeit zur Temperierung besteht. Sicherheit
gewährleistet (Einbruch- und Brandmeldeanlage vorhanden).
Zu
Frage 12
Siehe gesonderten Bericht
Zu Frage 12
Die Verleihe (siehe gesonderten Bericht) an das Lutherhaus erfolgte auf fachliche Empfehlung hin durch die Dezernentenrunde.
Zu Frage 13
Die Auswahl durch die Leihnehmer erfolgte vor dem Hintergrund des neuen Ausstellungskonzeptes im Lutherhaus
Zu Frage 14
Selbstverständlich gibt es Leihverträge – sie können eingesehen werden – es ist nicht üblich, den Stadtrat über abgeschlossene Leihverträge zu informieren.
Zu Frage 15
Es liegt dazu noch kein verbindliches Kostenangebot vor,
zu Frage 16
Seit der Museumsgründung 1899 werden grundsätzlich alle in das Eigentum des Museums übergehende Objekte im Inventarverzeichnis erfasst. Das Inventarbuch ist offizielles Dokument des Eigentumsnachweises. Hier erfolgt eine Grunderfassung mit den wichtigsten Daten zum Eingangsdatum, Herkunft und Objektbeschreibung. Darüber hinaus erfolgt die wissenschaftliche Erschließung und Einordnung im Zuge der Katalogisierung, hierbei werden alle im Bestand befindlichen Objekte (also auch Leihnahmen) berücksichtigt. Für das Inventar der Predigerkirche erfolgte dies systematisch erstmals durch die ehemaligen Museumsdirektoren Dr. Fritz Kämpfer und im späteren Verlauf Helmut Scherf ab Anfang der 1950er-Jahre. Eine zentrale Anordnung verpflichtete staatliche Museen ab 1957 ohnehin zur einheitlichen Inventarisierung. Die Daten werden kontinuierlich gepflegt und erweitert (hinsichtlich konservatorischer Gesichtspunkte durch eine externe Diplom-Restauratorin).
Zu Frage 17
Ein Kostenangebot liegt seitens der Landeskirche bzgl. der Nutzung der Kreuzkirche noch nicht vor – seitens der Stadtverwaltung wird der Diplomrestaurator des Museums im Falle einer solchen Lösung mit der Kontrolle beauftragt, der dann die notwendigen Schritte in Abstimmung mit der Amtsleitung einzuleiten hat Mit Spendenmitteln konnte bereits 2mal ein Jahres-Wartungsvertrag mit der die Sammlung betreuenden Restauratorin geschlossen werden, Gleiches ist für den Sammlungsumzug und – wenn finanziell möglich – für die Folge-Betreuung geplant.
Zu Frage 18
In Vorbereitung und für weitere konservatorischen Pflege und Ergänzungen der 1994 neu eröffneten ständigen Ausstellung in der Kirche wurden umfangreiche Landesmittel zu Verfügung gestellt. In den letzten 10 Jahren wurden folgende Landesmittel für Restaurierungen an Objekten bewilligt:
2006 10.000,00 EUR Ballstädter Altar
2008 3.500,00 EUR Ballstädter Altar
2009 7.000,00 EUR Ballstäder Altar
(2006
wurden 180.000,00 EUR (88.000,00 EUR Bund, 92.000,00 EUR Land) für Sachmittel
für die Landesausstellung Elisabeth bewilligt, die zu nicht unerheblichen Teil
auch nachhaltig der vorbeugenden Konservierung und Restaurierung zugutekamen
(Vitrinen, Klimageräte, Messgeräte etc.)
Zu Frage 19
Grundsätzlich werden Film- und Fernsehaufnahmen in den musealen Einrichtungen ausschließlich unter garantierter Einhaltung der konservatorisch und sicherheitsmäßig relevanten Bedingungen genehmigt. Diesbezügliche Absprachen erfolgen bereits im Vorfeld zwischen den Verantwortlichen der Drehteams und der Museumsleitung sowie dem Restaurator des Hauses. Letzterer ist auch für die Kontrolle während der Arbeiten verantwortlich. In dieser bewährten Weise wurde selbstverständlich auch bei den Aufnahmen zu “Dr. Kleist”, die in Schloss, Reutervilla und Predigerkirche seit Jahren realisiert werden, verfahren. Stehen bei der beiden erstgenannten Drehorten eher Fragen zur Sicherheit und mechanischer Gefährdung des Kunstgutes im Mittelpunkt, hat in der Predigerkirche eher die Einhaltung der vertretbaren Klima- und Beleuchtungswerte Priorität: So wurden z.B. Klimaanlage und –geräte nur für die absolut notwendige Dauer außer Betrieb genommen und die Beleuchtung hinsichtlich Wärmeeinwirkung und schädigender sichtbarer Strahlung angepasst und ausreichend reduziert. Sicherlich kann jedwede Sondernutzung eines Museumsraumes Risiken bergen, aber bei verantwortungsvollem Handeln kalkulier- und beherrschbar. Das Aufwand/Risiko-Nutzen-Verhältnis ist gerade bei diesem öffentlichkeitswirksamen Projekt vertretbar.
Zu Frage 20
Nein.
Zu Frage 21
Diese Frage ist an denjenigen zu richten, der die Aussage getroffen hat, und das war der Abgeordnete Harald Lieske, so jedenfalls die TA am 19.11.2015, nicht am 16.11.2015 – in dieser TA-Ausgabe ist kein Artikel, der eine solche Äußerung der OB enthält.
Zu Frage 22
Diese Fragestellung ist unverständlich. Die Aussage bzgl. des erwarteten “Gewinns” bezieht sich auf die Annahme, dass sich die Schüler des Martin-Luther-Gymnasiums durch die Ausweitung ihrer Schulräume in die Predigerkirche mit dem Objekt und seinen Sammlungen identifizieren. Das diesbezüglich Wünschenswerte muss perspektivisch gemeinsam überlegt werden.
Zu Frage 23
Wörtlich heißt es: „Mit der geplanten räumlichen Ausdehnung des Martin-Luther-Gymnasiums in den Bereich der Predigerkirche wird dieser historische Erinnerungsort partiell an junge Menschen übertragen, die ihn mit neuem Leben erfüllen können.” die Worte „erst” und „nun endlich” tauchen in der Begründung nicht auf. Die Nutzung außerschulischer Lernorte ist in der Tat eine begrüßenswerte Entwicklung, und der Versuch, einen außerschulischen Lernort gebäude-räumlich mit einem schulischen Lernort zu verknüpfen, erscheint nach wie vor sinnvoll.
Zu Frage 24
Dies ist im derzeitigen Verhandlungsstadium noch nicht bekannt.
Zu Frage 25
Die exakten Pläne liegen noch nicht vor. Die Gespräche zwischen der Ev. Schulstiftung und der Stadtverwaltungen zielen aber darauf ab, so wenig wie möglich in die Bausubstanz einzugreifen, einerseits, um den Charakter des Gebäudes nicht weiter zu beeinträchtigen, andererseits um der Gefahr einer Fördermittelrückzahlung zu entgehen, die bei drastischer Umgestaltung real bestehen würde.
Zu Frage 26
Dies ist derzeit nicht bekannt.
Zu Frage 27
Nein
Zu Frage 28
Richtig ist, dass die Predigerkirche als Gebäude unter Denkmalschutz steht, nicht aber die Sammlung der Schnitzplastiken. Diesbezüglich teilte das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie auf entsprechende Anfrage am 7.3.2014 bereits mit: “Die in Rede stehenden Schnitzplastiken sind Bestandteil einer musealen Sammlung. Laut Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale sind Eintragungen beweglicher Kulturdenkmale in das Denkmalbuch gemäß § 4 geregelt ... Demnach ist er von Ihnen erbetene Eintrag der Schnitzplastiken in das Denkmalbuch des Freistaates ausgeschlossen.” – Daran ist zu ersehen, dass es die Stadt Eisenach selbst war, die sich um die entsprechende Unterschutzstellung bemüht hat. Die Pläne sind beim Landesamt bekannt.
Antworten zu Komplex 2:
Zu Frage 1
Solcherlei Überlegungen stehen steht derzeit nicht im Raum
Zu Frage 2
Die Zahl wird nachgeliefert.
Zu Frage 3
Da es keine konkreten Pläne gibt, gab es auch keinerlei Abstimmung.
Zu Frage 4
Da eine private Nutzung derzeit nicht zur Debatte steht, erübrigt sich eine Antwort.
Zu Frage 5
Da eine private Nutzung derzeit nicht zur Debatte steht, erübrigt sich eine Antwort.
Zu Frage 6
Siehe unten
Zu Frage 7
Siehe unten
Zu Frage 8
Siehe unten
Zu Frage 9
Siehe unten
Zu Frage 10
Analog sind die Objekte in den Inventarbüchern erfasst, eine wissenschaftliche, computergestützte Erschließung ist bisher nur in einigen Fällen geschehen.
Zu Frage 11
In der Regel ja, wobei es wegen der räumlichen Enge, die erst behoben sein wird, wenn der Nordflügel fertig gestellt ist, immer wieder zu Problemen auch in dieser Beziehung kommt.
Zu Frage 12
Das unter 11. Angedeutete gilt auch für die Elschner-Sammlung, da derzeit alle Gemälde in Magazin liegen, sind die räumlichen Verhältnisse sehr beengt, Entspannung wird auch hier erst eintreten, wenn der Nordflügel entsprechende Räumlichkeiten bietet für die Präsentation der Bilder – wegen fehlender Sachmittel und aus den genannten organisatorischen Gründen erfolgt eine restauratorische Bearbeitung derzeit nicht, das Depot wird vom Restaurator des Hauses konservatorisch betreut. In Vorbereitung der Dauerausstellung im Nordflügel mit Gemälden der Elschner-Sammlung und Thüringer Malerei des 19. Jahrhunderts ist die Reinigung des Bestandes für Anfang 2017 geplant. (Die grundhafte Restaurierung erfolgte bereits vor der Umlagerung der Sammlung ins jetzige Depot um 2002). Ein entsprechender Förderantrag wird beim Land gestellt, eine private Spende unterstützt den Eigenanteil der Stadt, so dass das Projekt realisiert werden kann.
Zu den Fragen 6-9
Da derzeit ein Verkauf der Reutervilla nicht in Aussicht steht, ist es nicht notwendig, diese Fragen im Detail zu beantworten, was überdies auch nicht möglich ist.
Derzeit konkrete Maßnahmen:
- Musikhochschule Weimar arbeitet kontinuierlich an der Erschließung und Digitalisierung der Wagner-Sammlung Österlein
- Ein entsprechender Förderantrag an die DFG bzw. die VW-Stiftung ist derzeit noch nicht beschieden
- Sollte eine Bewilligung erfolgen, so würden zum Zweck der Erfassung und Digitalisierung, Objekte der Österleinschen Wagner-Sammlung, zeitweise an die HS Weimar leihweise gegeben
- In der Federführung des Kulturamtes wird derzeit die Gründung einer Schlicht-Wagner-Stiftung vorbereitet, sobald diese auf solider Basis steht, muss die Stadt Eisenach (Stadtrat) darüber entscheiden, ob Sie a) den Depositalvertrag mit Rüdiger Pohl betr. dessen Wagner-Sammlung zugunsten der Stiftung auflöst und diese Wagneriana dann per Vertrag zwischen Pohl und Stiftung in die Stiftung eingeht und b) ob die Stadt Eisenach die ihr eigentümlich gehörende Wagner-Sammlung Nikolaus Österleins insoweit in die Stiftung einbringt, als dass die derzeitige Präsentation in der Reutervilla nicht gestört wird. Dabei wird es sich in erster Linie nicht um Musealien sondern Archivalien handeln. Auch dazu wäre ein Stadtratsbeschluss zwingend
- In den konzeptionellen Überlegungen zum Thüringer Museums 2012-2017, stand 30.12.2012 heißt es dazu:
Das Thema „Richard Wagner und Eisenach” bedarf
einer Neuüberlegung. Ein erstes
Nachdenken (gemeinsam mit der Wartburg) könnte zu
einer Konzentration der
einzelnen Wagner-Sammlungen (Nikolaus
Oesterlein/Reuter-Villa , Rüdiger Pohl /
Stadtschloss, Wartburg) in einer noch zu
gründenden “Tannhäuser-Stiftung” führen,
mit Unterbringung und Präsentation in einem neuen
Gebäude. Richard Wagner ist dabei als touristische “Weltmarke” (wie auch J.S.
Bach) zu begreifen. – Die Idee der Stiftung wird derzeit vorangetrieben
Zugleich soll lt. diesem Konzept Richard Wagner
als Person im Stadtschloss, 2. OG zum Thema “19. Jahrhundert – Kultur- und
Stadtgeschichte. Ereignisse und Persönlichkeiten” angedeutet werden.”
Bezüglich der Reutervilla hieß es in dem Konzept: Nach dem “Auszug” der Richard-Wagner-Sammlung aus der Reuter-Villa besteht die Möglichkeit einer umfassenden inhaltlichen und räumlichen Neuausrichtung des Reuter-Museums. Eine längst überfällige Revidierung des “Reuter-Bildes” in der Mitte des 19. Jahrhunderts wird derzeit gemeinsam mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena und den entsprechenden Fachbereichen sowie der Wartburg-Stiftung erarbeitet.”
- Weitergehende Überlegungen gibt es derzeit nicht
Antworten zu Komplex 3:
Zu Frage 1
Nach Aussage von Herrn Bamberger
in der jüngsten WKT-Sitzung soll sie im September 2016 stattfinden.
Zu Frage 2
Derzeit wird durch das Fachamt ein fachliches Kulturkonzept erarbeitet. Darüber hat der Leiter des Amtes die Fragestellerin ausführlich in einem Gespräch informiert. Dem in Kürze durch den Stadtrat berufenen Kulturbeirat wird das Konzept des Fachamtes in der 2. Maihälfte zur Diskussion vorgelegt.
Darüber hinaus beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe, die sich aus dem WKT
gebildet hat, mit einem kulturpolitischen Konzept. Entsprechende Fragen sind
demnach an Herrn Bamberger zu richten
Zu Frage 3
Siehe Antwort 2
Zu Frage 4
Für die Erarbeitung des fachlichen Kulturkonzepts werden die
Kulturinitiativen und –institutionen der Stadt einbezogen. Deren Vertreter,
Leiter u. a. stehen für die jeweils fachliche Kompetenz. Hinsichtlich des
kulturpolitischen Konzepts ist die Frage an Herrn Bamberger zu richten.
Antworten zu Komplex 4:
Zu Frage 1
Es ist nicht klar, auf welche Aussage sich diese Fragestellung bezieht.
Zu Frage 2
Nein.
Zu Frage 3
Das kann derzeit nicht genau gesagt werden, da verschiedene Einflussfaktoren eine Rolle spielen.