I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
II. Begründung:
Zur vollständigen und differenzierten
Erfassung des Hundebestandes der Stadt Eisenach ist eine Hundebestandsaufnahme
durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen geplant.
Durch die Hundebestandsaufnahme soll in
erster Linie mehr Steuergerechtigkeit vor allem gegenüber den Hundehaltern, die
ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben, erreicht werden.
Ein weiterer Effekt dieser Maßnahme ist die
nachhaltige Verbesserung der Einnahmen aus der Hundesteuer.
Die Beauftragung eines privaten Unternehmens
mit Aufgaben der Kommune bedarf einer besonderen Ermächtigungsgrundlage.
Deshalb ist die Hundesteuersatzung zu ändern. Paragraph 12 wurde neu gefasst
und beinhaltet die Regelung zu Hundebestandsaufnahmen und Halterkontrollen. Die
nachfolgenden Paragraphen verschieben sich dementsprechend.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach
Anlage 2 – Fließtextversion Hundesteuersatzung