Betreff
6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach, hier: Einbringung
Vorlage
0420-StR/2015
Aktenzeichen
20.2_01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


II. Begründung:

 

Zur vollständigen und differenzierten Erfassung des Hundebestandes der Stadt Eisenach ist eine Hundebestandsaufnahme durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen geplant.

 

Durch die Hundebestandsaufnahme soll in erster Linie mehr Steuergerechtigkeit vor allem gegenüber den Hundehaltern, die ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben, erreicht werden.

 

Ein weiterer Effekt dieser Maßnahme ist die nachhaltige Verbesserung der Einnahmen aus der Hundesteuer.

 

Die Beauftragung eines privaten Unternehmens mit Aufgaben der Kommune bedarf einer besonderen Ermächtigungsgrundlage. Deshalb ist die Hundesteuersatzung zu ändern. Paragraph 12 wurde neu gefasst und beinhaltet die Regelung zu Hundebestandsaufnahmen und Halterkontrollen. Die nachfolgenden Paragraphen verschieben sich dementsprechend.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Fließtextversion Hundesteuersatzung