Betreff
Einwohneranfrage - Fördermittel
Vorlage
EAF-0045/2015
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wer prüft in der Stadtverwaltung Eisenach ob Möglichkeiten für Fördermittel seitens der EU, des Bundes oder des Landes angeboten werden?

2.      Wurden in den letzten Jahren Fördermittel von den in Frage 1 genannten Institutionen in Anspruch genommen?

3.      Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Eisenach im Vergleich zum Jahr 2013 zu verbessern und damit den Anteil an Subventionen zu senken.


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Jede fachlich zuständige Organisationseinheit prüft für jede einzelne Maßnahme, ob Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

 

 

 

Zu 2.:

Ja.

 

 

 

Zu 3.:

Es gibt Beteiligungsgesellschaften der Stadt Eisenach, die einen öffentlichen Zweck erfüllen und deren Tätigkeit grundsätzlich defizitär ist. Exemplarisch sollen die Aufgabenbereiche ÖPNV, Wirtschafts- und Tourismusförderung erwähnt werden.

 

Die Stadt Eisenach hat den betroffenen Beteiligungsgesellschaften in 2014 Zuschüsse in Höhe von 671,3 TEUR zugewiesen. In 2009 betrug die Zuschusshöhe für den gleichen Aufgabenbestand noch 882 TEUR. Damit verringerten sich die Zuschüsse in einem mittelfristigen (5jährigen) Betrachtungszeitraum um 211 TEUR bzw. rd. 24 % in einem Umfeld steigender Personal- und Sachkosten und ohne dass Leistungen (erheblich) eingeschränkt werden mussten.

 

Die Stadt Eisenach ist permanent bemüht über die städtischen Vertreter in den Gesellschaftsorganen und das städtische Beteiligungsmanagement die erforderlichen Zuschüsse zu verringern bzw. mindestens stabil zu halten.

 

Die Maßnahmen, die hierzu in Frage kommen, wirken letztendlich über geringere Sach- und Personalkosten, höhere eigene Einnahmen der Unternehmen, aber auch Investitionsentscheidungen. Eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung ist dabei grundsätzlich aus Sicht des Gesellschafters auszuschließen.