I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die Bestellung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnstädter Str. 28, 99096 Erfurt als Prüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2015 des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen.
II. Begründung:
Gemäß § 3 der Betriebssatzung des optimierten Regiebetriebes Amt für
Tiefbau und Grünflächen finden für die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen die Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (§§ 6 bis
25 Thüringer EBV) Anwendung.
Folglich hat neben der örtlichen Rechnungsprüfung eine Abschlussprüfung
durch einen Wirtschaftsprüfer zu erfolgen.
Nach erfolgtem Wettbewerb im Jahre 2013
(siehe beigefügte Tabelle) wurden aus vier renommierten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Referenzmandate im Bereich kommunaler
Unternehmen und damit die notwendigen Erfahrungen im kommunalspezifischen
Haushalts- und Steuerrecht nachweisen konnten, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als preislich günstigste Bieterin bei
gleichgestellter Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit ermittelt und inzwischen
dreimal durch den Stadtrat der Stadt Eisenach für die Prüfung der Jahresabschlüsse
2012 bis 2014 bestellt. D
Die nachfolgende De
Jahresabschlusses 2012 bestellt (Beschluss – NummerStR/0731/2013).
|
BDO
AG |
WIKOM
AG |
BavariaTreu
AG |
pwc
AG |
|
|
|
|
|
Honorar (Netto) |
8.150 € |
11.560 € |
9.400 € |
11.500 € |
Nebenkosten (Netto) |
850 € |
1.160 € |
0 € |
1.700 € |
Gesamthonorar (Netto) |
9.000 € |
12.720 € |
9.400 € |
13.200 € |
Umsatzsteuer 19% |
1.710 € |
2.417 € |
1.786 € |
2.508 € |
Gesamthonorar (Brutto) |
10.710 € |
15.137 € |
11.186 € |
15.708 € |
Im
Rahmen der BilMoG – Änderungen wurde § 319 a Abs. 1 Nr. 4 HGB dahingehend
geändert, dass bei kapitalmarktorientierten Unternehmen i.S.d. § 264 d HGB
Wirtschaftsprüfer für Folgeprüfungen auszuschließen sind, die für die
Abschlussprüfung beim Unternehmen in sieben oder mehr Fällen verantwortlich
waren.
Will
man diese Regelung analog auf kommunale Unternehmen anwenden, kann man also
vertretbar einen maximal siebenjährigen Turnus zugrunde legen.
Entsprechend der Regelung zum Wechsel des Wirtschaftsprüfungsunternehmens
mit einer sieben-Jahresfrist fand für die Abschlussprüfung des Jahres 2012 ein
solcher Wechsel statt.
Das für den Jahresabschluss 2012 vorgelegte
Angebot der BDO AG war ein Festpreisangebot mit einer Angebotssumme von Brutto
10.710,00 € (Netto 9.000,00 €). Dieser Festpreis stellt gleichzeitig die
Angebotsgrundlage für die Wirtschaftsprüfung des Wirtschaftsjahres 2015 dar.
Auf Grund der positiven Erfahrungen mit
diesem Unternehmen, deren Prüfer auch über den Rahmen der Abschlussprüfung
hinaus unentgeltlich beratend tätig wurden, und nicht zuletzt der Effizienz
einer mehrjährigen Abschlussprüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen,
infolge der vorhandenen Prüfungserfahrungen wird die erneute Bestellung der BDO
AG empfohlen.
Gemäß § 25 Abs.1 THürEBV ist der
Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende einen Wirtschaftsjahres
aufzustellen. Die Abschlussprüfung soll nach § 85 Abs. 1 ThürKO innerhalb von
neun Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres abgeschlossen sein.
Die Zuständigkeit des Stadtrates der Stadt Eisenach für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Ziffer 12 ThürKO