Betreff
Einwohneranfrage - 1. Entwurf des B-Planes Nr. 12.1 "Automobilwerk Eisenach-Stammwerk"
Vorlage
EAF-0049/2015
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welchem Zeitraum erfolgte die Offenlegung des Bebauungsplanes?

2.      Wie viele Anregungen gingen im Zeitraum der Offenlegung ein?

3.      Wurde die Abwägung der eingegangenen Anregungen abgeschlossen?
(Wenn nein, warum nicht nach Ablauf von mehr als einem Jahr?)

4.      Wann erfolgt der Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)

Die Offenlegung des 1. Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgte bereits im Zeitraum vom 26.08.2014- 30.09.2014.

Im Rahmen der Entwurfsoffenlegung sind die Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen, deren fachliche Prüfung eine umfangreiche Bearbeitung im Hinblick auf die notwendige Abwägung erfordert.

 

Zu 2.)

Angaben zur Anzahl und Inhalten von Stellungnahmen sind vor erfolgter Beschlussfassung des Stadtrates über die Abwägung leider nicht möglich. Erst nach erfolgter Beschlussfassung über die Abwägung der Stellungnahmen und das Abwägungsergebnis durch den Stadtrat werden alle die Abwägung betreffenden Unterlagen veröffentlicht.

Grund für eine vom Bundesgesetzgeber in dieser Form vorgegebenen Verfahrensweise ist die Gewährleistung einer größtmöglichen objektiven Befassung mit den vorgebrachten Belangen. Im Rahmen der Abwägung sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (Abwägungsgrundsatz gem. § 1 Abs.7 Baugesetzbuch). Somit wird dem Abwägungsvorgang eine grundlegende Bedeutung im Planungsprozess beigemessen. Ein gesetzlicher Zeitrahmen wird nicht vorgegeben.

 

Zu 3.)

Ein Abwägungsbeschluss wurde bisher nicht gefasst.

Die Stadtverwaltung befasst sich mit der fachlichen Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Inhalte und der Komplexität einzelner Stellungnahmen ist eine sehr aufwendige und umfangreiche fachliche Prüfung erforderlich. Diese Prüfungsphase, als Voraussetzung für die Erstellung des Abwägungsprotokolles, nimmt damit in diesem Verfahren einen größeren zeitlichen Umfang ein.

Ziel der Prüfung ist die Erstellung eines fundierten Abwägungsprotokolles, das es den Stadträten ermöglicht, eine Entscheidung über den Verfahrensfortgang zu treffen.

 

Bereits im Rahmen der Vorentwurfsoffenlegung wurde in mehreren Stellungnahmen teils massive Kritik am mit der 1. Planänderung bezweckten Planziel: Ausweisung eines Sondergebietes für Möbelhandel geübt.

Das Sichtungsergebnis, als Ergebnis der Wertung der Stellungnahmen aus der damaligen Vorentwurfsoffenlegung, wurde als Anlage 4 zum Beschluss über den 1. Entwurf und dessen Offenlegung dem Stadtrat und der Öffentlichkeit am 17.07.2014 zur Kenntnis gegeben.

 

Zu 4.)

Der Abwägungsbeschluss soll nach Abschluss der fachlichen Prüfung der Stellungnahmen im Jahr 2016 dem Stadtrat vorgelegt werden, der über den Fortgang und die Verfahrensweise zu entscheiden hat.