Betreff
Anfrage der DIE-LINKE-Stadtratsfraktion - Provenienz
Vorlage
AF-0182/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wurden Mittel aus diesem Fonds beantragt und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Zwecke wurden sie verwendet bzw. sollen sie verwendet werden?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

 

Die Inanspruchnahme der im Sachverhalt bezeichneten Mittel bedarf eines Eigenanteils des Antragstellers in Höhe von 50 Prozent. Die bezeichnete Leistung (Restaurierung) fällt in den so genannten freiwilligen Bereich. Demnach war, nachdem der Haushalt 2015 im November v. J. beschlossen worden war, erst zu diesem Zeitpunkt eine Antragstellung möglich. Da mit einer Bewilligung eines Förderantrages in dieser kurzen Zeit nicht zu rechnen war, wurde kein Antrag gestellt.

Dessenungeachtet: Der Förderverein des Thüringer Museums hat im September 2015 eine größere Spende einer Privatperson erhalten, die zumindest teilweise, dem Willen des Spenders zufolge, auch für Restaurierung genutzt werden. Noch im Dezember 2015 hat deshalb Amt 40 zwei Förderanträge an die Thüringer Staatskanzlei, Abteilung Kultur auf Bereitstellung von Mitteln für die Restaurierung gestellt, wobei der notwendige Eigenanteil aus der oben bezeichneten Spende erbracht wird. Dies erfolgte in enger Abstimmung mit dem Förderverein.

 

1.      Projekt Restaurierung historischer Möbel im Stadtschloss – Gesamtkosten: 28.000 Euro – beantragte Fördersumme: 14.000 Euro.

2.      Projekt Restaurierung historisches Lyra-Klavier im Stadtschloss – Gesamtkosten: 16.000 Euro – beantragte Fördersumme: 8.000 Euro.

 

Insofern wurde das besagte Restaurierungsprogramm in Anspruch genommen. Die Bewilligungsbescheide liegen allerdings noch nicht vor.