Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe, waren die einzelnen Organisationseinheiten angehalten bis zum 05. September 2015 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2016 einzureichen. Die Herstellung des Haushaltsausgleiches konnte bisher nicht erreicht werden.
Mit der heutigen Vorlage wird der aktuelle Sachstand zum Haushalt 2016 dargelegt.
Verwaltungshaushalt
Nach Erfassung sämtlicher
eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt
stand zunächst ein laufender Fehlbetrag für das Jahr 2016 von rd. 4,9 Mio. € zu Buche.
Im Rahmen einer Amtsleiterklausur wurde intensiv über den vorliegenden Haushaltsentwurf beraten. Im Ergebnis konnte der Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes von 4,9 Mio. € auf aktuell 4,2 Mio. € reduziert werden.
Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen per 19.01.2016 folgenden Stand aus:
Hauptgruppe |
Haushalt 2016 (Stand 12.01.16) in € |
Haushalt 2015
in € |
Veränderung zum Vorjahr in € |
0 – Steuern, allg. Zuweisungen |
67.621.186 |
72.733.890 |
-5.112.704 |
1 – Einn. aus Verwaltung und
Betrieb |
25.495.268 |
20.969.545 |
+4.525.723 |
2 – Sonstige Finanzeinnahmen |
8.005.910 |
7.701.340 |
+304.570 |
Summe Einnahmen |
101.122.364 |
101.404.775 |
-282.411 |
|
|
|
|
4 – Personalausgaben |
23.941.646 |
22.353.829 |
+1.587.817 |
5/6 – Sächl. Verw.- und
Betriebsaufwand |
15.929.609 |
15.631.995 |
+297.614 |
7 – Zuweisungen und Zuschüsse |
61.530.670 |
56.092.058 |
+5.438.612 |
8 – Sonstige Finanzausgaben |
3.876.530 |
7.326.893 |
-3.450.363 |
Summe Ausgaben |
105.278.455 |
101.404.775 |
+3.873.680 |
Saldo |
-4.156.091 |
0 |
-4.156.091 |
Erläuterungen zu den Veränderungen im Vergleich zum Haushalt 2015:
§
HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen
Im direkten Vergleich zum Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:
- eigene Steuereinnahmen (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) +1,3 Mio. €
- Schlüsselzuweisungen +0,3 Mio. €
- Gemeindeanteile an der Einkommensteuer/ Umsatzsteuer +0,6 Mio. €
- sonstige allgemeine Zuweisungen (u.a. Mehrbelastungsausgleich) +1,0 Mio. €
- Bedarfszuweisungen -8,3 Mio. €
Bei den eigenen Steuereinnahmen wurden in der Kalkulation der Ansätze die erforderlichen Änderungen der Hebesätze gemäß Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisung berücksichtigt.
Die im Planansatz 2016 enthaltenen Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung basieren auf dem Festsetzungsbescheid vom 04.01.2016. Hiernach belaufen sich die Einnahmen auf rd. 27.276 T€ für das laufende Jahr.
Im Jahr 2015 erhielt die Stadt eine Bedarfszuweisung nach § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) und § 4 Thüringer Kommunalhaushalts-sicherungsprogrammgesetz (ThürKommHPG). Im Entwurf des Haushaltes 2016 ist derzeit kein Ansatz für eine Bedarfszuweisung enthalten, so dass Mindereinnahmen ggü. dem Vorjahr in Höhe von 8.313 T€ zu Buche stehen. Auch im Haushaltsjahr 2016 besteht das Ziel, eine Bedarfszuweisung des Landes zur Haushaltssicherung zu erhalten. Die Höhe der möglichen Bedarfszuweisung steht derzeit jedoch noch nicht fest.
Mit Festsetzungsbescheid vom 04.01.2016 ebenfalls bekannt gegeben wurde die Höhe des Mehrbelastungsausgleiches nach § 23 ThürFAG für das Jahr 2016. Danach hat die Stadt eine Einnahme in Höhe von rd. 4.984 T€ zu erwarten (Vgl. 2015 3.575 T€).
§
HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und
Betrieb
Bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb sind erneut erhebliche Mehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (+3.707 T€) zu verzeichnen, gleichzeitig ist jedoch der Ausgabezuwachs für diese Aufgabe zu berücksichtigen. Daneben waren auch die Ansätze für die Erstattung des Landes für die minderjährigen unbegleiteten Asylsuchenden entsprechend der vorgesehen Fallzahlen nach oben zu korrigieren (+950 T€), auch hier analog zur Ausgabenplanung. In die Planung aufgenommen wurde ebenfalls die Erstattung der Verwaltungskosten für die Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Ausländer (+ 180 T€). Einnahmeminderungen sind unter anderem im Bereich Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende gem. SGB II – analog zur Ausgabenplanung – zu verzeichnen (-239 T€).
§
HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen
Die sonstigen Finanzeinnahmen orientieren sich im Wesentlichen an den Werten des Vorjahres, bei den Bußgeldern nach StVO wurden 228 T€ mehr als im Jahr 2015 veranschlagt.
§
HGr. 4 – Personalausgaben
Bei den Personalausgaben ist ein Anstieg von rd. 1,6 Mio. € bzw. 7,1 % ggü. dem Vorjahr zu verzeichnen. Berücksichtigt sind in der Planung Tarif-/ Stufensteigerungen, Besoldungsanpassungen, aber auch der Ausweis neuer Planstellen (u.a. Sozialplanung, Bildungsmanagement)
§
HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und
Betriebsaufwand
In der Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist ein relativ konstantes Ausgabeniveau zu verzeichnen. Mehraufwendungen im Vergleich zu 2015 werden primär im Bereich der geplanten Flüchtlingsunterkünfte (hier Bewachung und Bewirtschaftung) sowie allgemein bei den Geschäftsausgaben ausgewiesen.
Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung setzt sich der Trend des Jahres 2015 fort; hier konnten in der Folge die Ausgabeansätze nach unten korrigiert werden (-0,4 Mio. €).
§
HGr. 7
– Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke
Analog zur Entwicklung auf der Einnahmeseite besteht ein Mehraufwand in 2016 für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (+2,7 Mio. €). Die Leistungen der Sozialhilfe steigen um rd. 0,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr an; bei den Jugendhilfeleistungen ist ein Zuwachs von rd. 1,2 Mio. € in der Planung enthalten (u.a. für die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Asylsuchender).
Das Budget an den optimierten Regiebetrieb weist einen Anstieg von rd. 0,3 Mio. € im Vergleich zu 2015 aus. Die Personalkostenzuschüsse an die freien Träger von Kitas steigen um rd. 0,6 Mio. €.
§
HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben
Die dargestellte Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Veranschlagung der Zuführung an den Vermögenshaushalt zurückzuführen. Der Planansatz 2016 bildet derzeit den Betrag der Pflichtzuführung (in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten) ab. Die Veranschlagung 2016 beläuft sich auf 2,1 Mio. €. In 2015 waren neben der Pflichtzuführung weitere rd. 3,2 Mio. € als Zuführung für nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt geplant. Dies war jedoch nur möglich durch die eingeplante Bedarfszuweisung in Höhe von rd. 8,3 Mio. €.
Vermögenshaushalt
Nach Erfassung der durch die Fachämter eingereichten Mittelanmeldungen
stand zunächst ein Fehlbetrag in Höhe von 5,5 Mio. € zu Buche. Im Ergebnis der
Amtsleiterklausur und weiterer gemeldeter Veränderungen durch die Fachämter
konnte dieser Fehlbetrag zunächst auf 4,1
Mio. € reduziert werden. Im Rahmen der weiteren Prüfung des
Vermögenshaushaltes bis Ende Januar werden sich voraussichtlich noch weitere
Änderungen ergeben.
Auf folgende Maßnahmen ist konkret hinzuweisen:
§
Die Baumaßnahme Werner-Assmann-Halle ist derzeit
noch mit dem bisherigen Gesamtinvestitionsaufwand in Höhe von 6 Mio. € im
Entwurf enthalten. Nach Gesprächen mit dem Land wird die Planung anzupassen
sein.
§
Nicht im Entwurf enthalten ist die geplante
Sanierung der Grundschule Mosewald. Seitens der Verwaltung wird aktuell die
Finanzierung geprüft.
§
Die konkrete Verwendung der eingeplanten Mittel aus
dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes in Höhe von 1,7 Mio. € ist noch zu
prüfen.
Gesamthaushalt
Der bisher noch unausgeglichene Entwurf des Haushaltes 2016
(Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) beläuft sich mit Stand 19.01.2016 auf
einen Fehlbetrag von 8.274.432 €.
Für die Haushaltswirtschaft des
Jahres 2016 bedeutet dies, dass die Stadt derzeit
erneut nach den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO
wirtschaften muss.
Es ist beabsichtigt, den Haushalt
zeitnah dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die
Oberbürgermeisterin wird voraussichtlich in der zweiten Februarwoche ein
weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Thüringer Ministerium des Innern führen,
indem die Herstellung des Haushaltsausgleiches über die Einplanung einer
Bedarfszuweisung abgestimmt werden soll. Damit der Haushalt zeitnah in den
Stadtrat eingebracht werden kann, muss weiter mit Hochdruck an der Herstellung
des Haushaltsausgleiches gearbeitet werden.
Abschließend wird darauf verwiesen, dass der oben dargestellte
Planungsstand die in der vom Stadtrat beschlossenen 2. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes enthaltenen Maßnahmen berücksichtigt (z. B.
Gewinnausschüttungen, Erhöhung Hebesätze).
Derzeit befindet sich auch der Entwurf der 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes in der Erarbeitung. Es ist beabsichtigt diesen
gemeinsam mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2016 dem Stadtrat zur Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 - Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt – Stand 19.01.2016