Betreff
Entwurf Haushalt 2016 - Sachstandsbericht Januar 2016
Vorlage
0450-BR/2016
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe, waren die einzelnen Organisationseinheiten angehalten bis zum 05. September 2015 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2016 einzureichen. Die Herstellung des Haushaltsausgleiches konnte bisher nicht erreicht werden.

 

Mit der heutigen Vorlage wird der aktuelle Sachstand zum Haushalt 2016 dargelegt.

 

Verwaltungshaushalt

 

Nach Erfassung sämtlicher eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt stand zunächst ein laufender Fehlbetrag für das Jahr 2016 von rd. 4,9 Mio. € zu Buche.

 

Im Rahmen einer Amtsleiterklausur wurde intensiv über den vorliegenden Haushaltsentwurf beraten. Im Ergebnis konnte der Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes von 4,9 Mio. € auf aktuell 4,2 Mio. € reduziert werden.

 

Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen per 19.01.2016 folgenden Stand aus:

 

Hauptgruppe

Haushalt 2016

(Stand 12.01.16)

in €

Haushalt 2015

 

in €

Veränderung

zum Vorjahr

in €

0 – Steuern, allg. Zuweisungen

67.621.186

72.733.890

-5.112.704

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

25.495.268

20.969.545

+4.525.723

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

8.005.910

7.701.340

+304.570

Summe Einnahmen

101.122.364

101.404.775

-282.411

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

23.941.646

22.353.829

+1.587.817

5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

15.929.609

15.631.995

+297.614

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

61.530.670

56.092.058

+5.438.612

8 – Sonstige Finanzausgaben

3.876.530

7.326.893

-3.450.363

Summe Ausgaben

105.278.455

101.404.775

+3.873.680

Saldo

-4.156.091

0

-4.156.091

 

 

Erläuterungen zu den Veränderungen im Vergleich zum Haushalt 2015:

 

§         HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen         

 

Im direkten Vergleich zum Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:

-              eigene Steuereinnahmen (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) +1,3 Mio. €

-              Schlüsselzuweisungen                                                                              +0,3 Mio. €

-              Gemeindeanteile an der Einkommensteuer/ Umsatzsteuer             +0,6 Mio. €

-              sonstige allgemeine Zuweisungen (u.a. Mehrbelastungsausgleich) +1,0 Mio. €

-              Bedarfszuweisungen                                                                                 -8,3 Mio. €

 

Bei den eigenen Steuereinnahmen wurden in der Kalkulation der Ansätze die erforderlichen Änderungen der Hebesätze gemäß Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisung berücksichtigt.

 

Die im Planansatz 2016 enthaltenen Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung basieren auf dem Festsetzungsbescheid vom 04.01.2016. Hiernach belaufen sich die Einnahmen auf rd. 27.276 T€ für das laufende Jahr.

 

Im Jahr 2015 erhielt die Stadt eine Bedarfszuweisung nach § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) und § 4 Thüringer Kommunalhaushalts-sicherungsprogrammgesetz (ThürKommHPG). Im Entwurf des Haushaltes 2016 ist derzeit kein Ansatz für eine Bedarfszuweisung enthalten, so dass Mindereinnahmen ggü. dem Vorjahr in Höhe von 8.313 T€ zu Buche stehen. Auch im Haushaltsjahr 2016 besteht das Ziel, eine Bedarfszuweisung des Landes zur Haushaltssicherung zu erhalten. Die Höhe der möglichen Bedarfszuweisung steht derzeit jedoch noch nicht fest. 

 

Mit Festsetzungsbescheid vom 04.01.2016 ebenfalls bekannt gegeben wurde die Höhe des Mehrbelastungsausgleiches nach § 23 ThürFAG für das Jahr 2016. Danach hat die Stadt eine Einnahme in Höhe von rd. 4.984 T€ zu erwarten (Vgl. 2015 3.575 T€).

 

 

§         HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb sind erneut erhebliche Mehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (+3.707 T€) zu verzeichnen, gleichzeitig ist jedoch der Ausgabezuwachs für diese Aufgabe zu berücksichtigen. Daneben waren auch die Ansätze für die Erstattung des Landes für die minderjährigen unbegleiteten Asylsuchenden entsprechend der vorgesehen Fallzahlen nach oben zu korrigieren (+950 T€), auch hier analog zur Ausgabenplanung. In die Planung aufgenommen wurde ebenfalls die Erstattung der Verwaltungskosten für die Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Ausländer (+ 180 T€). Einnahmeminderungen sind unter anderem im Bereich Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende gem. SGB II – analog zur Ausgabenplanung – zu verzeichnen (-239 T€).

 

 

§         HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Die sonstigen Finanzeinnahmen orientieren sich im Wesentlichen an den Werten des Vorjahres, bei den Bußgeldern nach StVO wurden 228 T€ mehr als im Jahr 2015 veranschlagt.

 

 

§         HGr. 4 – Personalausgaben

 

Bei den Personalausgaben ist ein Anstieg von rd. 1,6 Mio. € bzw. 7,1 % ggü. dem Vorjahr zu verzeichnen. Berücksichtigt sind in der Planung Tarif-/ Stufensteigerungen, Besoldungsanpassungen, aber auch der Ausweis neuer Planstellen (u.a. Sozialplanung, Bildungsmanagement)

 

 

§         HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

In der Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist ein relativ konstantes Ausgabeniveau zu verzeichnen. Mehraufwendungen im Vergleich zu 2015 werden primär im Bereich der geplanten Flüchtlingsunterkünfte (hier Bewachung und Bewirtschaftung) sowie allgemein bei den Geschäftsausgaben ausgewiesen. 

 

Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung setzt sich der Trend des Jahres 2015 fort; hier konnten in der Folge die Ausgabeansätze nach unten korrigiert werden (-0,4 Mio. €).

 

 

§         HGr. 7  – Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke

 

Analog zur Entwicklung auf der Einnahmeseite besteht ein Mehraufwand in 2016 für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (+2,7 Mio. €). Die Leistungen der Sozialhilfe steigen um rd. 0,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr an; bei den Jugendhilfeleistungen ist ein Zuwachs von rd. 1,2 Mio.  € in der Planung enthalten (u.a. für die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Asylsuchender).

 

Das Budget an den optimierten Regiebetrieb weist einen Anstieg von rd. 0,3 Mio. € im Vergleich zu 2015 aus. Die Personalkostenzuschüsse an die freien Träger von Kitas steigen um rd. 0,6 Mio. €.

 

 

§         HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die dargestellte Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Veranschlagung der Zuführung an den Vermögenshaushalt zurückzuführen. Der Planansatz 2016 bildet derzeit den Betrag der Pflichtzuführung (in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten) ab. Die Veranschlagung 2016 beläuft sich auf 2,1 Mio. €. In 2015 waren neben der Pflichtzuführung weitere rd. 3,2 Mio. € als Zuführung für nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt geplant. Dies war jedoch nur möglich durch die eingeplante Bedarfszuweisung in Höhe von rd. 8,3 Mio. €.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Nach Erfassung der durch die Fachämter eingereichten Mittelanmeldungen stand zunächst ein Fehlbetrag in Höhe von 5,5 Mio. € zu Buche. Im Ergebnis der Amtsleiterklausur und weiterer gemeldeter Veränderungen durch die Fachämter konnte dieser Fehlbetrag zunächst auf 4,1 Mio. € reduziert werden. Im Rahmen der weiteren Prüfung des Vermögenshaushaltes bis Ende Januar werden sich voraussichtlich noch weitere Änderungen ergeben.

 

Auf folgende Maßnahmen ist konkret hinzuweisen:

 

§        Die Baumaßnahme Werner-Assmann-Halle ist derzeit noch mit dem bisherigen Gesamtinvestitionsaufwand in Höhe von 6 Mio. € im Entwurf enthalten. Nach Gesprächen mit dem Land wird die Planung anzupassen sein.

 

§        Nicht im Entwurf enthalten ist die geplante Sanierung der Grundschule Mosewald. Seitens der Verwaltung wird aktuell die Finanzierung geprüft.

 

§        Die konkrete Verwendung der eingeplanten Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes in Höhe von 1,7 Mio. € ist noch zu prüfen.

 

Gesamthaushalt

 

Der bisher noch unausgeglichene Entwurf des Haushaltes 2016 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) beläuft sich mit Stand 19.01.2016 auf einen Fehlbetrag von 8.274.432 €.

 

Für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2016 bedeutet dies, dass die Stadt derzeit erneut nach den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO wirtschaften muss.

 

Es ist beabsichtigt, den Haushalt zeitnah dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Oberbürgermeisterin wird voraussichtlich in der zweiten Februarwoche ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Thüringer Ministerium des Innern führen, indem die Herstellung des Haushaltsausgleiches über die Einplanung einer Bedarfszuweisung abgestimmt werden soll. Damit der Haushalt zeitnah in den Stadtrat eingebracht werden kann, muss weiter mit Hochdruck an der Herstellung des Haushaltsausgleiches gearbeitet werden.

 

Abschließend wird darauf verwiesen, dass der oben dargestellte Planungsstand die in der vom Stadtrat beschlossenen 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes enthaltenen Maßnahmen berücksichtigt (z. B. Gewinnausschüttungen, Erhöhung Hebesätze).

 

Derzeit befindet sich auch der Entwurf der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Erarbeitung. Es ist beabsichtigt diesen gemeinsam mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2016 dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 - Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt – Stand 19.01.2016