Betreff
Einwohneranfrage - Vorbereitung der Rückkreisung
Vorlage
EAF-0052/2016
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann tagte die Hauptarbeitsgruppe in den Jahren 2014 und 2015, zu welchen Themen und mit welchem Ergebnis?

2.      Wann tagten die Facharbeitsgruppen in den Jahren 2014 und 2015 zu welchen Themen und mit welchem Ergebnis?

3.      Wann tagte die von der Oberbürgermeisterin gebildete Arbeitsgruppe, zu der alle Fraktionsvorsitzenden und fraktionslosen Mitglieder des Stadtrates gehören seit der Kommunalwahl 2014 zu welchen Themen und mit welchem Ergebnis?

4.      Wie ist der gegenwärtige Sachstand entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 05.11.2013 "Möglicher Übergang von Aufgaben der Stadt Eisenach auf den Wartburgkreis im Zusammenhang mit einer Rückkreisung" (siehe Anhang)?

5.      Welche Veränderungen der städtischen Berechnungen der finanziellen Effekte einer Rückkreisung gibt es im Vergleich zur letzten Berechnung vom April 2014?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. bis 3.:

In den Jahren 2014 und 2015 fanden keine Tagungen der Hauptarbeitsgruppe statt. Die Oberbürgermeisterin und der Landrat waren darin überein gekommen, dass im Vorfeld der Landtagswahl 2014 eine zielstrebige Fortführung der Gespräche nicht sinnvoll erscheint. Die Verhandlungen zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis waren zu diesem Zeitpunkt bereits so weit vorangeschritten, dass weitere Beratungen ohne konkrete Beteiligung des Landes nicht hilfreich wären. Hierzu sollte also zunächst das Ergebnis der Landtagswahl abgewartet werden.

Da sich zur Landtagswahl 2014 eine neue Koalition auf Landesebene gebildet hatte, die die Zielstellung einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform im Koalitionsvertrag formuliert hatte, kamen die Oberbürgermeisterin und der Landrat darin überein, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten. Beide Seiten haben sich insofern in die Debatte zur Erarbeitung des Leitbildes eingebracht.

Das Aussetzen der Gespräche trifft inhaltlich analog auf die weiteren Einzelfragen zu.

 

Zu 4.:

Auf die Antwort der Oberbürgermeisterin zur Einwohneranfrage EAF-0051/2016 des Fragestellers wird verwiesen.