Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Fusion der Landeskapelle Eisenach mit der Thüringen Philharmonie Gotha
Vorlage
AF-0208/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Was hat die Oberbürgermeisterin veranlasst, gegen das vereinbarte Prinzip der Vertraulichkeit zu verstoßen und sieht sie durch diese Indiskretion ggf. ein positives Verhandlungsergebnis gefährdet?

2.      Welche Beweggründe leiten die Oberbürgermeisterin, gegen die fachliche Empfehlung des Intendanten des Landestheaters Eisenach (und auch der Landeskapelle) eine perspektivische Zielgröße von 56 Musikern für das fusionierte Orchester Eisenach/Gotha zu formulieren?

3.      Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und mit der Vertragsunterzeichnung zwischen den Verhandlungspartnern zu rechnen?

4.      Wann läuft der Stichtag für betriebsbedingte Kündigungen der Musiker der Eisenacher Landeskapelle ab, die ggf. ausgesprochen werden müssten, sofern kein Vertragsabschluss über die Spielzeiten 2017ff. zustande kommt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Oberbürgermeisterin hat Aussagen des zuständigen Ministers aus einer öffentlichen Veranstaltung in Eisenach eine Woche zuvor wiedergegeben. Insofern kann hier nicht von einem Verstoß gegen Vertraulichkeit gesprochen werden.

 

Zu 2.

Die Oberbürgermeisterin hat insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Eisenach eine persönliche Einschätzung abgegeben, die gleichberechtigt zu anderen Auffassungen zu diskutieren ist. Die von der Oberbürgermeisterin angesprochene Zahl befindet sich im Korridor der Größenordnung, die die Staatskanzlei im Diskussionspapier selbst benannt hat.

 

Zu 3.

Der Vertragsabschluss soll noch in der ersten Jahreshälfte 2016 erfolgen.

 

Zu 4.

Das Fristende ist der 30.06.16. Allerdings wäre zu beachten, dass hierbei ein zeitlicher Vorlauf zur Beratung, Entscheidung und Umsetzung zu berücksichtigen ist.