I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen Antrag gemäß der entsprechenden Förderrichtlinie
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Förderung einer Stelle zur
kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu stellen.
2.
Entgegen dem
Stadtratsbeschluss zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der
Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014, die Reduzierung des vorgesehenen
Stellenabbaus zugunsten der Besetzung einer entsprechend befristeten
Stelle für den Bereich Koordinierung kommunaler Bildungsangebote für
Neuzugewanderte.
3.
Die
Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zuweisung des
möglichen Förderbetrages.
II. Begründung:
Zu 1.
Eisenach steht, wie viele andere Kommunen, vor den Herausforderungen, die sich aus notwendigen gesellschaftlichen Integration Neuzugewanderter ergeben. Nach der ersten Phase – der Unterbringung und Erstversorgung – kommt der Integration durch Bildung – Einstieg in Kita und Schulen, berufliche und allgemeine Weiterbildung – besondere Bedeutung zu. Dabei sind die Kräfte der mit diesem Thema verbundenen lokalen Akteure zu bündeln, Strukturen zu optimieren und die Wege der Integration durch Bildung entsprechend den Notwendigkeiten und Gegebenheiten zu strukturieren.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dazu ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt, dessen Gegenstand der Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und –gremien bei Nutzung und Erweiterung bestehender Strukturen ist. Es ermöglicht die Beantragung von Personal- und Reisekosten für eine Stelle der Bildungskoordination.
Es handelt sich um eine zunächst auf 2 Jahre befristete Projektförderung im Sinne nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Bei einer Stadtgröße Eisenachs kommt dabei eine Personalstelle in Frage. Es ist individuell eine hundertprozentige Förderung möglich.
Zu 2.
Die Stadt Eisenach beantragt im Rahmen der o.b. Förderrichtlinien eine Bundesförderung zum Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und –gremien im Hinblick auf die Integration durch Bildung. Im Einzelnen sollen Personal- und Reisemittel mit einer Förderquote von 100 Prozent für eine Stelle Bildungskoordination beantragt werden.
Zu 3.
Sollte der Stellenplan in der vorgelegten Fassung beschlossen werden, hat die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin Bildungskoordination lediglich deklaratorische Wirkung.