Betreff
Einwohneranfrage - Flächennutzungsplan
Vorlage
EAF-0058/2016
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann reichte die Oberbürgermeisterin den vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplan beim Landesverwaltungsamt zur Genehmigung ein? 
(Wenn nicht, mit welcher Begründung wurde dieser nicht bei der Landesbehörde eingereicht?)

2.      Gab es innerhalb der im Baugesetzbuch genannten Frist eine Rückmeldung durch die Landesbehörde? (Wenn ja, mit welchem Inhalt?)

3.      Falls es keine Rückmeldung gab, gilt der FNP somit als genehmigt und besitzt Rechtskraft?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Der Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach wurde am 16.07.2015 beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung eingereicht (Posteingang 21.07.2016).

 

Zu 2.:

Innerhalb einer vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft verlängerten Genehmigungsfrist bis zum 21.01.2016 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt am 07.01.2016 einen Bescheid folgenden Inhalts erlassen: Der von der Stadt Eisenach am 28.04.2015, Beschluss-Nr. StR/0189/2015, beschlossene Flächennutzungsplan (Stand März 2015) wird unter Herausnahme einer Fläche genehmigt, die Entscheidung zur Genehmigung ist mit Auflagen verbunden.

Bei der von der Genehmigung ausgenommenen Fläche handelt es sich um die Gewerbefläche „Bleiweißmühle“ (B 37), die in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt. In einem solchen Gebiet ist – nach § 78 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz – die Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen untersagt.

 

Zu 3.:

Der Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach ist somit genehmigt. Nach Erfüllung der Auflagen (Bearbeitung voraussichtlich bis Ende Mai 2016) erfolgen der Beitrittsbeschluss durch den Stadtrat sowie die Bestätigung der Auflagenerfüllung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Rechtskraft entfaltet der FNP mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung.