Betreff
2. Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach (Sondernutzungssatzung), hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0306-StR/2010
Aktenzeichen
32.5-2/SSN
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach (Sondernutzungsatzung).


Begründung:

 

Die Überarbeitung erfolgte entsprechend einer vorgegebenen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen.

 

Gleichzeitig wurde auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes geprüft ob Veränderungen, die zu Gebührenerhöhungen führen, möglich bzw. vertretbar sind.

 

Weiterhin sind die einzelnen Tatbestände für Sondernutzungen auf Vollständigkeit geprüft und Formulierungen zur Verdeutlichung verändert worden.

Darüber hinaus

 

-          werden Regelungen der Gebührenerhebungen bei Sondernutzungen für gemeinnützige Zwecke oder im städtischen Interesse vorgeschlagen,

-          wird ein neuer Tatbestand mit § 2 Abs. 3 Ziff. 9 zur eindeutigen Zuordnung dieser Art der Sondernutzung eingefügt,

-          wird die vorhandene Ausnahmeregelung für die Sondernutzungen im städtischen Interesse konkretisiert.

 

Die überarbeitete Satzung wurde vorab mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmt.


Anlagenverzeichnis:

 

Neuer Entwurf über die 2. Änderungssatzung zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach (Sondernutzungssatzung) aufgrund gegebener Hinweise des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen.