Betreff
Einwohneranfrage - Steuererhöhungen
Vorlage
EAF-0061/2016
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welchem Zusammenhang steht die Bedarfszuweisung für die Aßmannhalle (2,5 Mio. €) mit der Steuererhöhung?

2.      Wie wird eine solche Bedarfszuweisung im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausgleich des Haushaltes gegenüber dem LVwA begründet?

3.      Warum wurde mehr als die Hälfte der in 2012 beschlossenen Maßnahmen des HSK bisher weder umgesetzt noch im Stadtrat beraten? (Beispiele: Bauhofstandort/Betriebsorganisation, Strategie Wirtschaftsforderung, Budgetierung Volkshochschule/Bibliothek/Musikschule usw.)

4.      Welche Gründe können genannt werden, dass die Möglichkeit von Einnahmen, wie beim Verkauf der Grundstücke ZOB (alt), nicht genutzt werden?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

 

Zu 1 & 2:

 

Die Stadt Eisenach hat, um den Haushaltsausgleich in 2016 darstellen zu können, am 10.3.2016 eine Bedarfszuweisung zur Haushaltskonsolidierung und zur Herstellung des planmäßigen Haushaltsausgleiches i.H.v. 10.078.937,00 EUR beantragt. Davon entfällt ein Anteil in Höhe von rd. 3,2 Mio. EUR auf den Verwaltungshaushalt und ein Anteil in Höhe von  rd. 6,8 Mio. EUR auf den Vermögenshaushalt, indem u. a. die Investitionsmaßnahme Aßmann-Halle veranschlagt ist.

 

Die Höhe der Bedarfszuweisung ergibt sich letztendlich aus den gesamten Zuschußbedarfen aller Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, die aus eigener Kraft nicht ausfinanziert werden können. Allein die defizitäre Situation des Verwaltungshaushaltes erfordert zur Herstellung des Ausgleiches schon eine Bedarfszuweisung, so dass die Finanzierung des für die Aßmann-Halle planerisch dargestellten Eigenanteiles nicht ursächlich für eine Anhebung der Hebesätze ist.

 

Zu 3:

 

Zum Umsetzungsstand des HSK und dessen Fortschreibungen wird regelmäßig 2 x im Jahr im öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen umfassend Bericht erstattet. Darin wurde zu allen HSK-Maßnahmen jeweils der Stand der Umsetzung dargestellt und zu bisher nicht umgesetzten Maßnahmen die Gründe genannt. Die schriftlichen Berichte können im Bürgerinfoportal auf www.eisenach.de dauerhaft eingesehen werden.

 

Die letzte Berichterstattung erfolgte an den Stadtrat zur Sitzung am 17.11.2015 (0365-BR/2015) http://ratsinfo.eisenach.de/sessionnet/bi/to0050.php?__ktonr=20349. Die nächste Berichterstattung per 30.04.3016 soll dem Stadtrat zur Sitzung am 12.05.2016 vorgelegt werden.

 

Zu 4:

 

Das Grundstück des Stadtbusbahnhofes ist stark kontaminiert. Dies ist durch entsprechende Gutachten belegbar. Weder Stadt noch KVG erfüllen die Freistellungsvoraussetzungen zur Förderung der Entkontamination der Grundstücke durch das Land, müssten also die Kosten der entsprechend notwendigen Bodensanierung selbst tragen. Erst nach der Beseitigung der Altlasten ist das Grundstück bebaubar und damit zu Baulandpreis veräußerbar.

 

Da die Stadt die Grundstücke belastet veräußert hat, war ein Verkaufserlös nach Bodenrichtwert nicht anzuwenden.

 

Die entsprechenden Beschlüsse wurden durch den Stadtrat gefasst.