Betreff
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0307-StR/2010
Aktenzeichen
32.5-2/SGSN
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach.


Begründung:

 

Die Überarbeitung der Sondernutzungssatzung erfolgte nach einer vorgegebener Mustersatzung Gemeinde- und Städtebundes Thüringen. Gleichzeitig wurde in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Überprüfung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach vorgenommen.

 

Dabei wurde geprüft, ob die Gebühren noch zeitgemäß sind und ggf. zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Eisenach auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes eine Veränderung der Gebührentatbestände erfolgen könnte. Diese Prüfung, unter Hinzuziehung von Satzungen vergleichbarer Städte hat ergeben, dass wesentliche Erhöhungen nicht angemessen sind.

Die im Gebührenverzeichnis der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Eisenach festgelegten Gebühren entsprechen bereits im Durchschnitt denen anderer Städte.

 

Im Gebührenverzeichnis wurden jedoch folgende Veränderungen vorgenommen:

 

-          Zur Nutzungsgebühr wird statt einer Mindestgebühr eine Grundgebühr erhoben (siehe Punkt 1 der Anlage zum Gebührenverzeichnis),

-          Tatbestände wurden konkretisiert, um die Berechnungsmodalitäten zu verdeutlichen
(z. B. Pkt. 1.1 der Anlage zum Gebührenverzeichnis),

-          eine Regelung für die Gebührenerhebung bei Sondernutzungen für gemeinnützige Zwecke oder im städtischen Interesse wurde geschaffen.

 

Die überarbeitete Satzung wurde vorab mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmt.


Anlagenverzeichnis:

 

Neuer Entwurf über die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach aufgrund gegebener Hinweise des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen mit Schreiben vom 13.04.2010.