Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Auswirkungen des Bauprojektes "Tor zur Stadt" auf das städtische Parkraumkonzept
Vorlage
AF-0218/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Auswirkungen wird die Realisierung des Bauprojektes „Tor zur Stadt“ mit etwa 650 vorgesehenen Stellplätzen auf das Parkraumkonzept der Stadt Eisenach, insbesondere aber auf die Auslastung der städtischen Parkhäuser in der Uferstraße und am Markt, deren Betrieb bereits stark quersubventioniert werden muss, sowie auf die gebührenpflichtigen Individualstellplätze im Innenstadtbereich haben?

2.      Ist es vorgesehen, dass Parkhaus in der Uferstraße zu schließen und welche Gesamtbaukosten mussten städtischerseits für den damaligen Bau des Parkhauses in der Uferstraße aufgebracht werden?

3.      Mit welchen jährlichen Gesamteinnahmeverlusten kalkuliert die Stadtverwaltung, sofern neben der Schließung des Parkhauses in der Uferstraße auch die gebührenpflichtigen Individualstellplätze im Innenstadtbereich wegfallen sollten und wie bewertet sie diesen Verlust vor dem Hintergrund des jetzt bereits stark korrigierten Haushaltssicherungskonzeptes?

4.      Bis wann plant die Stadtverwaltung die Fortschreibung des Parkraumkonzeptes und warum soll die Überarbeitung des Konzeptes nicht parallel zur endgültigen Beschlussfassung des Bebauungsplanes Bahnhofsvorstadt erfolgen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Nach dem derzeitigen Parkraumkonzept (2007) soll der Standort Bahnhofstraße mit einer Parkierungseinrichtung mit 550 Einstellplätzen ausgestattet werden. Diese Zahl fußt auf der Überlegung, dass nach dem Projektstand von 2007 etwa mit 350-400 notwendigen Parkplätzen für das damals geplante Einkaufszentrum (EKZ) zu rechnen war. 150-200 Parkplätze sollten als öffentliche Parkplätze vorgehalten werden, um den Wegfall der über dreihundert Parkplätze zu kompensieren, die bis 2005 auf der Fläche der ehemaligen Farbenfabrik verfügbar waren und die – unabhängig vom Kundenstrom des EKZ angeboten werden sollten.

 

Nach aktuellem Projektstand 2016 sollen neben einer flächenmäßig reduzierten Einzelhandelsagglomeration („Fachmarktzentrum“) ein Hotel und eine Stadthalle entstehen. Hierfür werden rechnerisch etwa hundert Parkplätze mehr benötigt als nach dem Projekt 2007. (Eine genaue Rechnung ist erst nach Bauantragstellung möglich). Zuletzt hatte die Projektentwicklung von May & Co. 620 Parkplätze vorgeschlagen, wovon bis zu 70 Einstellplätze projektbedingt noch vakant sind. Es wird also einen „Überschuss“ an von 50-170 öffentlichen Parkplätzen, was exakt den Überlegungen des Parkraumkonzeptes entspräche. Insoweit wird keine Veranlassung gesehen, das Funktionieren der vom Parkraumkonzept getragenen Überlegung in Frage zu stellen, dass der ruhende Verkehr von 3 Parkhäusern am Innenstadtrand – einschließlich der Bewirtschaftung des Straßenraumes – die für die Stadt Eisenach tragfähige und zukunftsfähige Lösung darstellen kann. Es wird auch kein planerisches Handycap darin gesehen, dass das Parkhaus Uferstraße verstärkt von Dauerparkern genutzt wird, weil auch dies die Innenstadt vom Parkdruck entlastet.

 

Ein ausreichendes Angebot von Parkplätzen wird Parksuchverkehr in der Innenstadt vermeiden helfen und begünstigt die Akzeptanz der Parkhäuser allgemein. Der Autofahrer findet sicher einen Parkplatz - ohne „Kreiseln“. Weiterhin wird das zusätzliche Angebot von Parkplätzen den Wirtschaftsstandort Bahnhofsstraße beflügeln, weil dort seit Jahren ein drastisches Unterangebot von Parkplätzen besteht und sich viele Gewerbetreibende, Ärzte, etc. mit der Hoffnung tragen, dass sich hier zeitnah etwas verbessert.

 

Zu 2.:

Eine Schließung des Parkhauses Uferstraße steht derzeit nicht zur Debatte. Die Stadt ist Mieter im Parkhaus, welches sich im Besitz der Stadtwirtschaft Eisenach GmbH befindet.

 

Zu 3.:

Die Veränderung der Einnahmen aus Parkgebühren kann erst beurteilt werden, wenn nach Fortschreibung des Parkraumkonzeptes die genaue Anzahl der zukünftig im Innenstadtbereich verbleibenden Parkplätze beziffert werden kann.

 

Zu 4.:

Die Planungsverwaltung wird zum 2. Halbjahr 2016 mit der Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes von 1994 als genereller verkehrsplanerischer Leitlinie beginnen, soweit die vorgesehenen  Haushaltsmittel bereit gestellt werden können. Dies erfolgt im Prozess der Einarbeitung eines neuen Verkehrsplaners mit der Erarbeitung einer entsprechenden Aufgabenstellung, von Angebotseinholung, Vertragsschluss, etc. Ein Ergebnis ist erst 2017 zu erwarten.

 

Aufbauend auf dem neuen Verkehrsentwicklungsplan wird mit der Fortschreibung des mittelfristigen Verkehrskonzeptes auch das Parkraumkonzept zu überarbeiten sein, welches Bestandteil des mittelfristigen Verkehrskonzeptes ist und zuletzt 2007 überarbeitet wurde. Der Prozess der Planung wird sich also über einen längeren Zeitraum hinziehen und die Planungsziele für ein zukünftiges Parkraumkonzept können sich auch nur an den Leitlinien des aktualisierten Verkehrsentwicklungsplanes orientieren. Allerdings ist aus heutiger Sicht mit gänzlich neuen verkehrsplanerischen Erwägungen gar nicht zu rechnen, eher mit einem demografie- und mobilitätsorientierten Update der bisherigen Überlegungen für eine fußgänger- und radgerechte, tourismus- und besucherfreundliche Stadt mit leistungsfähigem ÖPNV und hinreichender Autogerechtigkeit.

 

Der Bebauungsplan hingegen soll die Verwirklichung eines Bauprojektes ermöglichen, welches auf Kompatibilität mit dem aktuellen Parkraumkonzept ausgerichtet ist, an dem vorläufig gemäß Beschlusslage des Stadtrates festzuhalten ist, siehe dazu auch die Beantwortung unter Nummer 1.