II. Fragestellung
1. Welche
Auswirkungen wird die Realisierung des Bauprojektes „Tor zur Stadt“ mit etwa
650 vorgesehenen Stellplätzen auf das Parkraumkonzept der Stadt Eisenach,
insbesondere aber auf die Auslastung der städtischen Parkhäuser in der
Uferstraße und am Markt, deren Betrieb bereits stark quersubventioniert werden
muss, sowie auf die gebührenpflichtigen Individualstellplätze im
Innenstadtbereich haben?
2. Ist es
vorgesehen, dass Parkhaus in der Uferstraße zu schließen und welche
Gesamtbaukosten mussten städtischerseits für den damaligen Bau des Parkhauses
in der Uferstraße aufgebracht werden?
3. Mit
welchen jährlichen Gesamteinnahmeverlusten kalkuliert die Stadtverwaltung,
sofern neben der Schließung des Parkhauses in der Uferstraße auch die
gebührenpflichtigen Individualstellplätze im Innenstadtbereich wegfallen
sollten und wie bewertet sie diesen Verlust vor dem Hintergrund des jetzt
bereits stark korrigierten Haushaltssicherungskonzeptes?
4. Bis wann plant die Stadtverwaltung die Fortschreibung des Parkraumkonzeptes und warum soll die Überarbeitung des Konzeptes nicht parallel zur endgültigen Beschlussfassung des Bebauungsplanes Bahnhofsvorstadt erfolgen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu
1.:
Nach
dem derzeitigen Parkraumkonzept (2007) soll der Standort Bahnhofstraße mit
einer Parkierungseinrichtung mit 550 Einstellplätzen ausgestattet werden. Diese
Zahl fußt auf der Überlegung, dass nach dem Projektstand von 2007 etwa mit
350-400 notwendigen Parkplätzen für das damals geplante Einkaufszentrum (EKZ)
zu rechnen war. 150-200 Parkplätze sollten als öffentliche Parkplätze vorgehalten
werden, um den Wegfall der über dreihundert Parkplätze zu kompensieren, die bis
2005 auf der Fläche der ehemaligen Farbenfabrik verfügbar waren und die –
unabhängig vom Kundenstrom des EKZ angeboten werden sollten.
Nach
aktuellem Projektstand 2016 sollen neben einer flächenmäßig reduzierten
Einzelhandelsagglomeration („Fachmarktzentrum“) ein Hotel und eine Stadthalle
entstehen. Hierfür werden rechnerisch etwa hundert Parkplätze mehr benötigt als
nach dem Projekt 2007. (Eine genaue Rechnung ist erst nach Bauantragstellung
möglich). Zuletzt hatte die Projektentwicklung von May & Co. 620 Parkplätze
vorgeschlagen, wovon bis zu 70 Einstellplätze projektbedingt noch vakant sind.
Es wird also einen „Überschuss“ an von 50-170 öffentlichen Parkplätzen, was
exakt den Überlegungen des Parkraumkonzeptes entspräche. Insoweit wird keine
Veranlassung gesehen, das Funktionieren der vom Parkraumkonzept getragenen
Überlegung in Frage zu stellen, dass der ruhende Verkehr von 3 Parkhäusern am
Innenstadtrand – einschließlich der Bewirtschaftung des Straßenraumes – die für
die Stadt Eisenach tragfähige und zukunftsfähige Lösung darstellen kann. Es
wird auch kein planerisches Handycap darin gesehen, dass das Parkhaus
Uferstraße verstärkt von Dauerparkern genutzt wird, weil auch dies die
Innenstadt vom Parkdruck entlastet.
Ein
ausreichendes Angebot von Parkplätzen wird Parksuchverkehr in der Innenstadt
vermeiden helfen und begünstigt die Akzeptanz der Parkhäuser allgemein. Der
Autofahrer findet sicher einen Parkplatz - ohne „Kreiseln“. Weiterhin wird das
zusätzliche Angebot von Parkplätzen den Wirtschaftsstandort Bahnhofsstraße
beflügeln, weil dort seit Jahren ein drastisches Unterangebot von Parkplätzen
besteht und sich viele Gewerbetreibende, Ärzte, etc. mit der Hoffnung tragen,
dass sich hier zeitnah etwas verbessert.
Zu
2.:
Eine
Schließung des Parkhauses Uferstraße steht derzeit nicht zur Debatte. Die Stadt
ist Mieter im Parkhaus, welches sich im Besitz der Stadtwirtschaft Eisenach
GmbH befindet.
Zu
3.:
Die
Veränderung der Einnahmen aus Parkgebühren kann erst beurteilt werden, wenn
nach Fortschreibung des Parkraumkonzeptes die genaue Anzahl der zukünftig im
Innenstadtbereich verbleibenden Parkplätze beziffert werden kann.
Zu
4.:
Die Planungsverwaltung wird zum 2. Halbjahr 2016 mit der Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes von 1994 als genereller verkehrsplanerischer Leitlinie beginnen, soweit die vorgesehenen Haushaltsmittel bereit gestellt werden können. Dies erfolgt im Prozess der Einarbeitung eines neuen Verkehrsplaners mit der Erarbeitung einer entsprechenden Aufgabenstellung, von Angebotseinholung, Vertragsschluss, etc. Ein Ergebnis ist erst 2017 zu erwarten.
Aufbauend auf dem neuen Verkehrsentwicklungsplan wird mit der Fortschreibung des mittelfristigen Verkehrskonzeptes auch das Parkraumkonzept zu überarbeiten sein, welches Bestandteil des mittelfristigen Verkehrskonzeptes ist und zuletzt 2007 überarbeitet wurde. Der Prozess der Planung wird sich also über einen längeren Zeitraum hinziehen und die Planungsziele für ein zukünftiges Parkraumkonzept können sich auch nur an den Leitlinien des aktualisierten Verkehrsentwicklungsplanes orientieren. Allerdings ist aus heutiger Sicht mit gänzlich neuen verkehrsplanerischen Erwägungen gar nicht zu rechnen, eher mit einem demografie- und mobilitätsorientierten Update der bisherigen Überlegungen für eine fußgänger- und radgerechte, tourismus- und besucherfreundliche Stadt mit leistungsfähigem ÖPNV und hinreichender Autogerechtigkeit.
Der Bebauungsplan hingegen soll die Verwirklichung eines Bauprojektes ermöglichen, welches auf Kompatibilität mit dem aktuellen Parkraumkonzept ausgerichtet ist, an dem vorläufig gemäß Beschlusslage des Stadtrates festzuhalten ist, siehe dazu auch die Beantwortung unter Nummer 1.