Betreff
Bachhaus Eisenach gGmbH
hier: Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung
Vorlage
0310-StR/2010
Aktenzeichen
20.1 / 81 19 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die beigefügte Finanzierungsvereinbarung zwischen der Wartburgstadt Eisenach und der Bachhaus Eisenach gGmbH vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

2.      Die Auszahlung des städtischen Zuschusses für 2010 an die Bachhaus Eisenach gGmbH in Höhe von 50.000,00 Euro (HHSt. 33200.71840) im Vorgriff auf den Haushalt 2010 vorbehaltlich der Zustimmung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten. Die erste Rate beträgt 25.000,00 Euro und soll unmittelbar nach dem Beschluss des Stadtrates ausgezahlt werden. Der Restbetrag wird in zwei Raten zu jeweils 12.500,00 Euro am 15.08. bzw. 15.11. ausgezahlt.


Begründung:

 

zu 1.

 

Die Bachhaus Eisenach gGmbH erhält von der Stadt Eisenach einen jährlichen Zuschuss für die ihr im Rahmen des Gesellschaftsvertrags obliegenden Aufgaben in Höhe von 50.000,00 Euro. Die Zahlung des Zuschusses erfolgte bisher auf der Grundlage der Betriebs- und Finanzierungsvereinbarung des Bachhauses Eisenach vom 19.12.2000 zwischen der Wartburgstadt Eisenach und der Neuen Bachgesellschaft e. V., welche alleinige Gesellschafterin der Bachhaus Eisenach gGmbH ist. Diese Vereinbarung, welche am 22.02.2001 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach beschlossen wurde (siehe beigefügten Beschluss Nr. 0318/2001), beinhaltet in Ziffer IV, Abs. 1 die folgende Regelung:

 

“Soweit die Ausgaben des Bachhauses durch Eigenmittel nicht gedeckt werden können und andere Finanzierungsquellen nicht verfügbar sind, werden der Freistaat Thüringen und die Stadt Eisenach im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten etwaige Fehlbeträge übernehmen; dafür können Höchstgrenzen festgelegt werden. Näheres kann in einer besonderen Vereinbarung über die Gestaltung des Haushalts- und Stellenplanes geregelt werden.”

 

Bis dato gibt es keine gesonderte Vereinbarung zwischen der Stadt Eisenach und der Bachhaus Eisenach gGmbH, welche Näheres hinsichtlich des städtischen Zuschusses regelt. Der in den vergangenen Jahren regelmäßig gezahlte Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro beruhte somit auf keiner vertraglichen Grundlage, sondern lediglich auf der gängigen Praxis.

 

Bei dem städtischen Zuschuss an die Bachhaus Eisenach gGmbH handelt es sich für die Stadt Eisenach um eine freiwillige Aufgabe, für die keine vertragliche Grundlage existiert. In den vergangenen Jahren ergab sich aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Eisenach immer häufiger der Umstand, dass der städtische Haushalt erst sehr spät in Kraft getreten ist. Daher war in den entsprechenden Haushaltsjahren lange Zeit nach den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 61 ThürKO zu verfahren. Demnach dürfen Ausgaben nur geleistet werden, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht oder wenn sie für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Eine Auszahlung des städtischen Zuschusses bzw. eines Teilbetrages konnte mithin erst nach Genehmigung des städtischen Haushaltes erfolgen. Problematisch ist, dass die Gesellschaft gerade im I. Quartal sowie zu Beginn des II. Quartals oftmals Liquiditätsengpässe aufweist. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass infolge deutlich niedrigerer Besucherzahlen in den Wintermonaten die Eigenmittel nicht ausreichen, um den Finanzierungsbedarf zu decken. Des Weiteren fallen auch die Ausgaben zum Bach-Geburtstag am 21.03. in diesen Zeitraum.

 

Sofern der städtische Zuschuss in den kommenden Jahren nicht gezahlt werden kann, führt dies somit unweigerlich zur Insolvenz der Bachhaus Eisenach gGmbH. Die Auswirkungen einer Insolvenz für den Tourismus-Standort Eisenach wären dramatisch. Sie würde zu einem national und international nicht wieder auszugleichenden Imageverlust führen. Ein Ausbleiben der Bach-Touristen wäre volkswirtschaftlich für die Stadt Eisenach verheerend.

 

Daher ist der Fortbestand des Bachhauses auch für die Stadt Eisenach von bedeutendem Interesse. Um die Zahlung des Zuschusses zukünftig auch bei vorläufiger Haushaltsführung zu gewährleisten und somit die Insolvenz der Bachhaus Eisenach gGmbH zu vermeiden, soll die beigefügte Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Damit soll insbesondere die Auszahlung eines Teilbetrages zum Ende des I. Quartals eines Jahres gewährleistet werden.

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde mit Schreiben vom 04.05.2010 beantragt. Sobald eine Antwort der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt, wird dem Stadtrat darüber berichtet.

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach wird beauftragt, den Abschluss der Vereinbarung zu vollziehen, wenn die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt.

 

zu 2.

 

Aufgrund der desolaten Haushaltslage der Stadt Eisenach ist eine rechtsaufsichtliche Genehmigung des städtischen Haushaltes 2010 bislang nicht in Aussicht. Daher gelten unverändert die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO fort. Demnach dürfen nur Ausgaben geleistet werden, wenn eine rechtliche Grundlage existiert oder wenn sie für die Fortführung notwendiger Ausgaben unaufschiebbar sind.

 

Ausgaben für freiwillige Leistungen ohne vertragliche Grundlage dürfen mithin nicht geleistet werden. Dies gilt insofern auch für den Zuschuss an die Bachhaus Eisenach gGmbH, der bisher nicht ausgezahlt werden konnte.

 

Aus den unter 1. genannten Gründen führt eine Nichtzahlung des städtischen Zuschusses unweigerlich zur Insolvenz der Gesellschaft. Die Folgen wären dramatisch für die Stadt Eisenach.

 

Bereits zum Ende des I. Quartals gab es einen erheblichen Liquiditätsengpass, so dass u. a. die Zahlung der Versicherungsbeiträge zum 01.04.2010 nicht gewährleistet war. Daher beantragte das Bachhaus die Auszahlung des städtischen Zuschusses, dem jedoch seitens der Stadt aus den besagten Gründen leider nicht entsprochen werden konnte.

 

Der Liquiditätsengpass konnte letztendlich durch die erstmalige Bereitstellung eines Überbrückungsdarlehens durch die Neue Bachgesellschaft e. V. (15 TEUR) sowie durch die Bewilligung eines weiteren Zuwendungsbetrages in Höhe von 50 TEUR des Landes Thüringen überbrückt werden. Damit wurden dem Bachhaus vom geplanten Zuschuss des Landes Thüringen (319 TEUR) bereits 250 TEUR bewilligt, das entspricht einer Inanspruchnahme von 78,4 %. Hierbei ist zu bedenken, dass erst rd. ein Drittel des Jahres vorüber ist und eine Erhöhung der Zuwendung durch das Land Thüringen sehr unwahrscheinlich ist. Somit wird sich die Liquiditätslage des Bachhauses im Laufe des Jahres, insbesondere im IV. Quartal, aller Voraussicht nach weiter verschärfen. Eine Auszahlung des städtischen Zuschusses ist somit unabweisbar, um die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu vermeiden.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, welche mit Schreiben vom 04.05.2010 beantragt wurde.

 

Bei entsprechender Zustimmung soll die Auszahlung in den nachfolgenden Raten erfolgen:

 

Rate

Auszahlungsbetrag

Auszahlungsdatum

1

25.000 EUR

unmittelbar nach der Zustimmung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt

2

12.500 EUR

15.08.2010

3

12.500 EUR

15.11.2010

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Entwurf der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Eisenach und der Bachhaus Eisenach gGmbH

-          Vereinbarung über den Betrieb und die Finanzierung des Bachhauses Eisenach vom 19.12.2000

-          Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 22.02.2001