I. Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt das
Interessenbekun-dungsverfahren für die Errichtung eines Kindertreffs in
Eisenach Nord (siehe Anlage).
Als
Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Vorauswahl des Leistungserbringers werden
durch den Jugendhilfeausschuss benannt:
…………………………….. Mitglied Jugendhilfeausschusses
…………………………….. Mitglied
Jugendhilfeausschusses
..………………….……….. Mitglied
Jugendhilfeausschusses
..…………………………… Mitglied
Jugendhilfeausschusses
..…………………………… Mitglied
Jugendhilfeausschusses
……………………………. Mitglied
der Verwaltung des Jugendamtes.
Das Mandat der benannten Arbeitsgruppe ist bis zum Zeitpunkt der Trägerauswahl für den Kindertreff Nord durch den Jugendhilfeausschuss befristet.
II. Begründung
Die Kinder- und Jugendarbeit gehört
insbesondere nach § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) in Verbindung mit § 79 SGB VIII
(Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt
Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Am 12.04.2016 beauftragte der Stadtrat der
Stadt Eisenach die Oberbürgermeisterin, bis spätestens Schuljahresbeginn 2016/
2017 einen Kindertreff Eisenach Nord in den Räumlichkeiten Am Gebräun 1e zu
eröffnen und hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Betrieb
des Kindertreffs in Eisenach Nord soll in freier Trägerschaft erfolgen.
Geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe soll im Rahmen von
Interessenbekundungs-verfahren die Möglichkeit gegeben werden, für diesen
Kindertreff Interessenbekundungen und
die entsprechenden Konzepte
einzureichen.
Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage der §§
11– 14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und im Rahmen der Richtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ vom 17.01.2014, in Kraft getreten am 01.01.2014.
Grundlage für die Leistungserbringung in einem Kindertreff Eisenach
Nord ist ein detailliertes Konzept.
Unter Berücksichtigung des
Subsidaritätsprinzipes (§ 4 Abs. 2 SGB VIII) und im Interesse einer pluralen
Struktur der Leistungserbringer soll die Trägerschaft für diesen Kindertreff
durch einen anerkannten freien
Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.
Geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe soll im Rahmen von
einem Interessenbekundungsverfahren die Möglichkeit gegeben werden, für diesen
Kindertreff Interessenbekundungen und
die entsprechenden Konzepte
einzureichen.
Die Rahmenvorgaben und das Verfahren der Interessenbekundung
sind in der Anlage beschrieben.
Da eine Vorbewertung von eingegangenen Interessenbekundungen bzw.
Konzepten im Jugendhilfeausschuss sehr aufwendig ist, soll diese Vorbewertung
durch eine kleinere, unabhängige Arbeitsgruppe (analog § 7 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach
und § 14 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses) erfolgen. Sie setzt
sich aus Vertretern des Jugendhilfeausschusses
und der Verwaltung des Jugendamtes zusammen.
Die Vergabe der Leistung (Trägerauswahl) erfolgt durch Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss.
Anlagenverzeichnis:
Anlage: Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung eines Kindertreffs in Eisenach Nord in freier Trägerschaft (Ausschreibungstext)