Betreff
Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung eines Kindertreffs in Eisenach Nord in freier Trägerschaft
Vorlage
0509-JHA/2016
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt das Interessenbekun-dungsverfahren für die Errichtung eines Kindertreffs in Eisenach Nord (siehe Anlage).

Als Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Vorauswahl des Leistungserbringers werden durch den Jugendhilfeausschuss benannt:

 

  ……………………………..           Mitglied Jugendhilfeausschusses

 

  ……………………………..                       Mitglied Jugendhilfeausschusses

 

  ..………………….………..                        Mitglied Jugendhilfeausschusses

 

  ..……………………………                       Mitglied Jugendhilfeausschusses

 

  ..……………………………                       Mitglied Jugendhilfeausschusses

 

  …………………………….                        Mitglied der Verwaltung des Jugendamtes.

 

Das Mandat der benannten Arbeitsgruppe ist bis zum Zeitpunkt der Trägerauswahl für den Kindertreff Nord durch den Jugendhilfeausschuss befristet.


II. Begründung

 

Die Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere nach § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Am 12.04.2016 beauftragte der Stadtrat der Stadt Eisenach die Oberbürgermeisterin, bis spätestens Schuljahresbeginn 2016/ 2017 einen Kindertreff Eisenach Nord in den Räumlichkeiten Am Gebräun 1e zu eröffnen und hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Betrieb des Kindertreffs in Eisenach Nord soll in freier Trägerschaft erfolgen. 

Geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe soll im Rahmen von Interessenbekundungs-verfahren die Möglichkeit gegeben werden, für diesen Kindertreff Interessenbekundungen und die  entsprechenden Konzepte einzureichen.

 

Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage der §§ 11– 14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und im Rahmen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ vom 17.01.2014, in Kraft getreten am 01.01.2014.  

 

Grundlage für die Leistungserbringung in einem Kindertreff Eisenach Nord ist ein detailliertes Konzept.

Unter Berücksichtigung des Subsidaritätsprinzipes (§ 4 Abs. 2 SGB VIII) und im Interesse einer pluralen Struktur der Leistungserbringer soll die Trägerschaft für diesen Kindertreff durch einen anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.

 

Geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe soll im Rahmen von einem Interessenbekundungsverfahren die Möglichkeit gegeben werden, für diesen Kindertreff Interessenbekundungen und die  entsprechenden Konzepte einzureichen.

Die Rahmenvorgaben und das Verfahren der Interessenbekundung sind in der Anlage beschrieben.

 

Da eine Vorbewertung von eingegangenen Interessenbekundungen bzw. Konzepten im Jugendhilfeausschuss sehr aufwendig ist, soll diese Vorbewertung durch eine kleinere, unabhängige Arbeitsgruppe (analog § 7 Abs. 3 der  Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach und § 14 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses) erfolgen. Sie setzt sich aus Vertretern des  Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung des Jugendamtes zusammen.

Die Vergabe der Leistung (Trägerauswahl) erfolgt durch Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss. 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage: Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung eines Kindertreffs in Eisenach Nord in freier Trägerschaft (Ausschreibungstext)